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IN, Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung

V. Kapitel,
Die Land- und Amtsgerichte seit 1879.
(Staatshaushaltsetat Kap. 74.)

A. Besoldungen und Wohnungsgeldzuschüsse.
$ 147. Bei der fundamentalen Umgestaltung eines so riesigen
Behörden- und Beamtenorganismus, wie ihn die Gerichtsbehörden
darstellen, am 1. Okt. 1879 konnte es nicht ausbleiben, dass die Veranschlagungen
 nicht gleich in allen Beziehungen das Richtige trafen.
Nicht bloss in der Zahl der Beamten, sondern auch in der Gesammthöhe
 ihrer Besoldungen kamen einige Irrthümer vor, in letzterer Beziehung
 namentlich deshalb, weil für nicht wenige Beamte nicht die
normalen Besoldungen, sondern, um sie nicht schlechter als bisher zu
stellen, jene übersteigende Beträge, sog. Aussterbegehälter, vorzusehen
 waren und hierfür die Informationen seitens der nachgeordneten
Behörden nicht ganz zutreffend waren. Aus diesem Grunde wurde
der 1879/80 auf 1808100 M. bezifferte Bedarf für Besoldungen der
Landgerichtspräsidenten und -Direktoren (Tit. 1) in den
beiden nächsten Jahren um je einige Hundert Mark erhöht. 1882/88
armöglichte dann noch der Wegfall von Aussterbegehältern die Ermässigung
 um ein paar Hundert Mark, und dasselbe wiederholte sich
1886/87 und 1890/91 mit 1429 und 1500 M. Im Uebrigen aber bedingten
 die oben dargestellten fortgesetzten Stellenvermehrungen bis
zu der allgemeinen Besoldungsauf besserung jedes Jahr mehr oder
minder bedeutende, im Einzelnen aus der Anlage CVIII ersichtlichen
Mehrbewilligungen, sodass der Fonds schon 1891/92 1900200 M. und
1897/98 2131200 M. erreichte, obwohl ausser dem absoluten Mehrbedarf
 vielfach Aussterbegehälter verfügbar wurden. Aus dem Gehaltsaufbesserungsfonds
 im Etat des Finanzministeriums für 1897/98 sowie
mit Rücksicht auf das Dienstalter der Beamten traten dann 1898/99
dem "Titel 201 500 M. hinzu, und in den Folgejahren wurden wieder
alljährlich neue Stellen errichtet, während das Aufrücken nach Dienstaltersstufen
 1900, 1901, 1902 und 1908 ebenfalls Mehr- und nur 1899
und 1901 Minderbeträge bedingte, sodass das Endergebniss der Entwicklung
 1908 ein Bedarf von 2519700 M. war.

$ 148, Nahezu in demselben Verhältniss sind die Ausgaben für
die Besoldungen der Land- und Amtsrichter (Tit. 2) gestiegen,
obwohl wegfallende Aussterbegehälter bis 1886/87 alljährlich geringere
Minderansätze ermöglichten, sodass der Bedarf damals nur 14 244 976
gegen 14352 300 M. 1879/80 betrug. Seitdem aber haben die Stellenvermehrungen
 jedes Jahr zu oft sehr starken Erhöhungen des Fonds,
dem überdies die allgemeine Gehaltsregulirung von 1897 im nächsten
Jahre eine Last von 2 278 200 M. aufbürdete, genöthigt, sodass, wie