II. Abschn, (2. Unterabschn.), V. Kap. Die Land- und Amtsgerichte, $$ 147—151. 1947
in der Anlage CVIII im Einzelnen zu ersehen ist, 1891/92 14679 375,
1898/99 18368 172 und 1903 19857 600 M. ausgebracht wurden.!)
S$ 149. Dem Besoldungsbedarf für die Landgerichtspräsidenten,
Landgerichtsdirektoren, Land- und Amtsrichter hinzuzuzählen ist auch
der geringe Betrag von 9000 M., der, wie schon vor der Reorganisation,
zu persönlichen Zulagen für der polnischen Sprache mächtige
Richter in Posen ausgeworfen ist und bis einschliesslich 1894/95
unter den „anderen persönlichen Ausgaben“, seitdem in Tit. 3 unter
den Besoldungstiteln geführt wird.
$ 150, Keine so rasche Entwicklung nach oben wie der Besoldungsbedarf
 der Präsidenten, Direktoren und Richter zeigt der für
die Ersten Staatsanwälte (Tit. 4). Bis 1888/89 wurde er nur
ainmal geändert, indem für eine Stelle das Gehalt 1884/85 für '/, und
1885/86 für °%/, Jahr hinzutrat, sodass seit 1885/86 526 200 gegen früher
520500 M. erforderlich waren. Auch 1892/93 und 1893/94 traten nur
je ein Halbjahrsgehalt für eine neue Stelle hinzu und 1894/95 1200 M.
zur Erhöhung des Gehalts des Ersten Staatsanwalts beim Landgericht I
in Berlin auf den Satz der Oberstaatsanwälte. Erst die allgemeine
Besoldungsaufbesserung und das Dienstalterstufensystem verursachten
1898/99 einen erheblichen Mehrbedarf, 64500 M., wie er nach Ausweis
der Anlage CVIII in auch nur annähernd ähnlicher Höhe nur noch
einmal erwuchs, als die Abtheilungsvorsteher bei der Staatsanwaltschaft
 des Landgerichts I in Berlin in die Gehaltsklasse der Ersten
Staatsanwälte einrückten, was in diesem Titel einen Mehrbedarf von
27 000 M. verursachte, wozu noch ein Mehr an Dienstalterszulagen von
2400 M. trat. In der übrigen Zeit seit 1898/99 war infolge des Dienstalters
 der Beamten zweimal, 1900 und 1901, ein Minder- und ebenso
oft, 1899 und 1908, ein Mehrbedarf zu verzeichnen, sodass der "Titel
im Jahre 1908 nur 20 Proz. mehr wie 1879/80, nämlich 622 800) gegen
520500 M. erfordert.
$ 151. Im Gegensatz hierzu hat kein anderer Besoldungstitel
aine auch nur annähernd so rapide Zunahme erfahren, wie der Tit. 5
„Staatsanwälte“, weil, wie bei Besprechung der Beamtenzahl erwähnt,
 man bei der Reorganisation das Bedürfniss an Staatsanwälten
am allermeisten unterschätzt hatte. Man hatte damals 421200 M.
ausgeworfen, und schon 1882/83 musste man für neue Stellen 57 600
und 1898/84 weitere 68400 M. mehr einstellen. Im nächsten Etat
wurde allerdings eine Stelle vom 1. Juli ab gestrichen. Aber 1887/88,
1888/89 und 1889/90 waren für neue Stellen wieder Mehrbedarfe von
416800, 7200 und 43200 M. zu befriedigen, sodass schon damals
540800 M. erforderlich waren. Seitdem ist keines der 14 Jahre bis
1908 verstrichen, ohne dass der Etat dasselbe Bild von Mehrforderungen
[ür neue Stellen, wozu 1898/99 noch aus Anlass der Besoldungsauf-')
 In Anlage CVIII ist auf S. 384 zu lesen als Kopf von Spalte 12 „1903“ und von
Spalte 13 „1902“.