1948 11T. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

besserung 286800 M. traten, geboten hätte. So wurden — vgl. die
Anlage CVIII — 1898/99 1,2 Mill. M. fast erreicht und 1908 mit
1.531 200 M.') oder mehr als 360 Proz. des Ansatzes von 1879/80
1’ Mill. überschritten.
Der Titel überträgt sich mit dem Fonds für Staatsanwälte bei den Oberlandesgerichten
/Kap. 73 Tit. 4a) und für Land- und Amtsrichter.
$ 152. Wenig mehr als ein Jahrzehnt haben auf dem Justizetat
die Besoldungen der 1888/89 vom Etat der indirekten Steuern überhnommenen,
 seit 1898/99 mit Einführung der Grundbuchordnung in der
Rheinprovinz allmählich in Wegfall gebrachten Rheinischen
Hypothekenbewahrer (Tit. 5a) figurirt (vgl. oben $ 77): von den
ursprünglich 85 050 M. ausmachenden Besoldungen verschwand 1902
die letzte von 4300 M.
$ 153, Bei Würdigung der ausweislich der Anl. CXIII sehr starken
Ausgabevermehrung für die Besoldung der Bureau- und Kassenbeamten
 und etatsmässigen Amtsanwälte (Tit. 6) ist in Betracht
zu ziehen, dass hier drei, zeitweise vier neue Beamtenkategorien erst
nach der Reorganisation hinzugekommen sind, 1880/81 die Rechnungsrevisoren
 und vorübergehend etatsmässige Kalkulatoren, jene mit
277 200 M. Besoldungen, besonderen Zulagen und Lokalzulagen, diese
mit 47 900 M. von dem besonderen, zu den „anderen persönlichen Ausgaben“
 gehörigen Titel „Kalkulaturgebühren“ abgezweigten Gebühren,
1885/86 durch Wiedereinrichtung der Gerichtskassen die Kassenbeamten
mit 2020125 M. Besoldungen und Lokalzulagen und seit, 1888/89 etatsmässige
 Amtsanwälte, deren Zahl jetzt bereits 32 beträgt. Da 1880/81
auch ein Theil des im Tit. 15 enthaltenen Dolmetscherfonds mit
47 900 M. behufs Umwandlung in feste Gehaltszulagen für die als Dolmetscher
 fungirenden Beamten auf den "it. 6 — damals 5 — überging,
 so stieg dessen Bedarf sehon damals um 373 000 M., von 9 685 525
auf 10058525 M. Im nächsten Etat wurden nur zur Deckung bisher
zu niedrig veranschlagter höherer Dienstbezüge rund 14000 M. mehr
eingestellt, dann aber der Titel zwei Jahre hintereinander behufs
Schaffung neuer Stellen um die grossen Summen von 546 653 und
363 327 M., denen gegenüber eine 1884/85 infolge wegfallender Aussterbegehälter
 eintretende Ersparniss von 4660 M. wenig besagen
wollte, verstärkt. Auch der Mehrbedarf von 1885/86 für die Kassenbeamten
 wurde nur zu einem ganz geringen Theile dadurch aufgewogen,
dass die Kalkulaturgebühren mit 115400 M. auf Kap. 80 überwiesen
wurden. Fast zur Hälfte, mit 52200 M., wurde überdies diese Erleichterung
 schon im nächsten Etat durch Erhöhung der Dolmetscherzulagen
 (411 X 100 M.) und Berichtigung bisher zu niedrig veranschlagtier
 Aussterbegehälter wieder kompensirt, und 1887/88 kamen
für neue Stellen 81200 M, hinzu, sodass der Gesammtbedarf sich
1887/88 einschliesslich der seit 1886/87 im Etat besonders ausgeworfenen
\ Vgl. Anm, auf S. 1947.