19592 HIT. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

stellten und seitdem 1902 nach Massgabe des Dienstalters, 1903 deshalb
und wegen Errichtung von 10 neuer Stellen auf 4236840 und
4273 940 M.') gestiegen sind.

$ 156, Es ist bereits früher erwähnt, dass bei der Gerichtsreorganisaton
 die Ausgaben für sämmtliche Justizgefängnisse einem
besonderen Etatskapitel (75) zugewiesen wurden und erst 1885/86 diejenigen
 für die Gefängnisse ohne eigenen Etat in das Etatskapitel
„Land- und Amtsgerichte“ übergingen. Da in dem Kapitel Gefängnisse
 die Ausgaben für diese von denen für die besonderen Gefängnisse
 nur in Ansehung der Besoldungen getrennt waren, erscheint es
angezeigt, auch jene für die Zeit von 1879/80 bis 1884/85 in dem
nächsten Kapitel dieses Buches zu besprechen.
Als 1885/86 die Ausgaben für die Gefängnisse ohne eigenen Etat
auf das Kap. 74 übergingen, waren an Besoldungen und Funktionszulagen
 für die bei ihnen ‚thätigen Gefängnissinspektoren,
Sekretäre, Lehrer und Oberaufseher (Tit. 9) 187 650 M. erforderlich.
 Die alljährliche Errichtung neuer Stellen steigerte den Bedarf
rasch auf 239250 M. 1889/90. Seitdem ist zwar im Endergebniss eine Zunahme
 desselben bis auf 377 400 M. 1903') zu verzeichnen. Aber einmal
beanspruchte die allgemeine Besoldungsaufbesserung ca. 70 000 M., die
schon früher erfolgte der Gefängnissbeamten 1891/92 nach Wegfall von
Funktionszulagen noch 23 900 M., sodann haben, wie Anlage CVIII
ersehen lässt, Mehr- und Minderanforderungen abgewechselt. und
1898/99 und 1899 sind die Ausgaben sogar erheblich höher als gegenwärtig
 gewesen. Die beiden letzteren Umstände erklären sich daraus,
dass zwar für dieselben Gefängnisse die Besoldungsbedürfnisse mit
der Zahl der Beamten, dem Dienstaltersstufensystem und den Gehaltsaufbesserungen
 stiegen, aber, wie oben ($ 88) näher dargelegt ist,
immer mehr Gefängnisse in die Reihe der „besonderen“ eintraten, es
sich also in Tit. 9 heute thatsächlich um die mittleren Beamten für
aine Zahl von Gefängnissen handelt. aus der seit 1879/80 gerade die
grössten ausgeschieden sind.
$ 157. Von denselben Umständen, der Verrechnung der Besoldungen
 sämmtlicher Gefängnissbeamten im Kap. 75 in den Jahren
1879/80 —1884/85, dann der Rückkehr derjenigen der Beamten bei Gefängnissen
 ohne eigenen Etat auf das Kap. 74 und später dem Uebergange
 grosser Gefängnisse von Kap. 74 auf Kap. 75, ist auch der
Tit. 10 des Kap. 74, der die Besoldungen der Unterbeamten enthält,
 in hohem Masse beeinflusst worden. 1879/80 bis 1884/85 nur für
Gerichtsdiener und Kastellane bestimmt, wenn auch mit dem Besoldungsfonds
 für Gefangenaufseher des Kap. 75 übertragbar, konnte
er sich mit einer Dotation von 2063740 M. 1879/80 und nach Berichtigung
 der „künftig wegfallenden“ Ausgaben 1881/82 2 123 776 M.,
ı) Vgl, Anm. auf 8. 1947.