If. Abschn. (2. Unterabschn.). V. Kap. Die Land- und Amtsgerichte. $8 156—159. 1958
nach Wegfall verschiedener Aussterbebeträge aber mit 2111836 M.
1884/85 begnügen. Aber 1885/86 fielen ihm nicht nur vom Kap. 75 für
Unterbeamte bei den Gefängnissen 701 145, sondern auch für neuanzustellende
 Gefängnissbeamte 36715 M., für Unterbeamte bei den wieder
eingerichteten Gerichtskassen aber 403840 M. zur Last, denen nur
16155 M. Ersparniss von Aussterbegehältern gegenüberstand. Wenn
dann, trotzdem der Titel infolge Ueberganges von Gefängnissen unter
die „besonderen“ um nicht unerhebliche Summen, wie 1890/91 17 085,
1894/95 12 600, 1896/97 21 200, 1897/98 7 000, 1898/99 4 500, 1900 10 300 M.
und um ebenfalls nicht geringfügige Beträge an Aussterbegehältern
arleichtert wurde, doch, wie aus der Anlage OVIII näher zu ersehen ist,
sein Erforderniss fast ununterbrochen, auf 3899480 M. 1891/92 und
4 485 289 M. 1903!) gestiegen ist, so ist das in erster Linie der Vermehrung
 der etatsmässigen Stellen, wie sie vorzugsweise auch für die
nicht selbständigen Gefängnisse erfolgt ist, und der allgemeinen Besoldungsaufbesserung
 der Unterbeamten, in geringerem Masse der
Finführung des Aufrückens nach Dienstaltersstufen zuzuschreiben.
Ümpfingen doch aus dem Fonds 1885/86 8 108 Beamte und Beamtinnen,
1908 aber deren 3658 ihre Besoldung, und bedingte doch die allgemeine
Besoldungsaufbesserung von 1890/91 und 1891/92 einen Mehrbedarf von
— nach Abzug von 7275 M. infolge derselben wegfallenden Funktionszulagen
 noch — 635 255 M.
S 158, Das Anwachsen der Wohnungsgeldzuschüsse (Tit. 11)
von jährlich 3766 025 M. 1879/80 auf 6287 316 M., über dessen einzelne
Phasen die Anlage CVIII Aufschluss giebt, ist natürlich ganz überwiegend
 eine Folge der Vermehrung der etatsmässigen Beamten.
Dazu kamen gelegentlich Berichtigungen bisher irrthümlicher Ansätze,
die Uebertragung von Stellen auf Behörden in Orten einer höheren
Servisklasse, 1898/99 die eine Mehrausgabe von 66000 M. bedingende
neue Klasseneintheilung der Orte nach dem Reichsges. v. 26. Juli 1897
und 1903 die 58336 M. kostende Beseitigung der V. Servisklasse.
Eine erhebliche Rolle spielen aber diese Mehrausgaben gegenüber
den durch die Stellenvermehrungen bedingten nicht.
B. Andere persönliche Ausgaben,

$ 159, Die Gruppirung der Etatstitel für „Andere persönliche
Ausgaben“ entsprach und entspricht durchaus derjenigen in dem gleichen
Abschnitt für die Oberlandesgerichte; nur finden sich bei diesen die
Tit. 14, 16, 17 und 19 nicht.
An erster Stelle (Tit. 12) stehen daher auch bei den Land- und Amtsgerichten
 die Prüfungsgebühren, deren Aufkommen aber nur gering
ist, da von den bei diesen Gerichten abzulegenden Prüfungen nur diejenigen
 zum Gerichtsschreibergehülfen und Gerichtsvollzieher mit Ge-1)
 Vol. Anm. auf S. 1947.