1954 JIL, Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

bühren von geringer Höhe belastet sind, eine Gerichtsschreiberprüfung aber
nur bei einem Landgericht, in Hechingen, im Uebrigen nur bei Oberlandesgerichten
 stattfindet. Der Etatsansatz richtete und richtet sich
nach den Fraktionen der jeweiligen drei oder zwei Vorjahre. Er hat
(vgl. die Anl. CVIIl) mit 3370 M. für 1903 den seit 1585/86 höchsten
Stand erreicht. Die Ansätze der Jahre 1880/81 (1879/80 waren noch
keine Gebühren eingestellt) bis 1885/86, die zuerst 14 000 M. betrugen
und dann alljährlich, bis auf 5000 M. für 1885/86 herabgesetzt wurden,
waren sammt und sonders Mangels Erfahrung zu hoch gegriffen.

$ 160. In dem aus der Anl. CVIII ersichtlichen rapiden Anwachsen
des Fonds für Hülfsarbeiter bei der Staatsanwaltschaft
(Tit. 18) von 50000 M. 1879/80 und 1880/81 auf 187200 M. 1886/87,
neben Verweisung der Ausgaben für nichtständige Hülfsarbeiter
(8 000 M.) auf Tit. 20 im Jahre 1885/86, spiegelt sich die schon wiederholt
 erwähnte falsche Schätzung des Personalbedarfs bei der Staatsanwaltschaft
 im Jalıre 1879 wieder. Wie nöthig diese Verstärkungen,
zu deren theilweisen Deckung man 1882/88 40000 M. von dem Fonds
für Amtsanwälte (Tit. 14) abgezweigt hatte, waren, ergiebt sich daraus,
dass die wirklichen Ausgaben 1880/81 bis 1882/83 betragen hatten
277 351, 286003 und 268582 M. Dass die Verstärkung nicht noch
höher ausfallen musste, lag nur an der Vermehrung des etatsmässigen
Personals, der auch die spätere Herabsetzung auf 176400 M. für
1887/88 zu danken war. In der Folgezeit sind zwar aus dem gleichen
Grunde noch drei Mal KErmässigungen vorgenommen worden, von
183960 M. auf 161160 M., wovon 2400 M. auf Funktionszulagen
von je 600 M. für 4 Abtheilungsvorsteher bei der Staatsanwaltschaft
 des Landgerichts I in Berlin kamen, 1889/90 151080 und
146040 M. in den nächsten Jahren. Dann aber schwoll der Fonds
bis 1901 alljährlich mehr an. Der Anlass war, abgesehen von einer
1898/94 hinzukommenden Funktionszulage für einen fünften Abtheilungsvorsteher
 beim Landgericht I in Berlin, der stetig steigende Personalbedarf,
 während der Satz der Jahresdiäten mit 2520 M. seit Mitte der
80er Jahre — vorher wurden 2 160—2 400 M. gewährt — unverändert
blieb. Erst 1902 wurde der Titel um die Funktionszulagen der ja
nun das Gehalt der Ersten Staatsanwälte erhaltenden 5 Abtheilungsvorsteher
 und durch Verminderung der ständigen Hülfsarbeiter von
66 auf 65 um 5520 M. erleichtert, freilich mit dem Effekt, dass schon
1908 die Mittel für drei neue Hülfsarbeiter bewilligt werden mussten.

S$ 161. Da für die Beamten der Amtsanwaltschaft, wie früher
erwähnt, früher überhaupt keine und auch jetzt nur bei ganz wenigen
Gerichten etatsmässige Stellen bestehen, so bedarf es eines bedeutenden
Fonds, aus dem den mit diesen Geschäften betrauten Personen Remunerationen
 gewährt werden können. Zu diesem Zweck wurde 1879/80 ein —
jetzt die Nummer 14 tragender — "Titel mit einer Dotation von 1 Mill. M.