IT. Abschn. (2. Unterabschn,). V, Kap, Die Land- und Amtsgerichte. $&amp; 160-162. 1955

aingestellt, der aber gleichzeitig zur Gewährung der Entschädigungen
‘ür sächliche Bedürfnisse an diese Beamten diente. Ebenso erhielten
zus ihm die Forstamtsanwälte Reisekosten und Tagegelder, 1882/83
wurden von ihm, wie im vorigen Paragraphen erwähnt, 40000 M.
für Hülfsarbeiter der Staatsanwaltschaft abgezweigt, Da sich indess die
Summe von 1 Mill. als unzureichend erwiesen hatte, wurde er 1882/83
andererseits nicht nur um diese 40 000 M. verstärkt, sondern es wurden
auch ohne Verkürzung seiner Dotation die gedachten Tagegelder
ınd Reisekosten mit 60 0U0 M. auf die sächlichen Ausgaben verwiesen.
Als sich dann die Nothwendigkeit ergab, auch etatsmässige Beamte
mit den Geschäften der Amtsanwälte im Hauptamt zu betrauen, wurde
der Fonds 1884/85 auch zu Unterstützungen für solche bestimmt, ohne
dass seine Dotation erhöht worden wäre. Bei Errichtung der ersten
etatsmässigen Stellen für Amtsanwälte, Sekretäre und Assistenten bei
Amtsanwaltschaften 1888/89 wurden von dem Fonds hierdurch 87 400 M.
verfügbar, die ihm auch voll entzogen wurden, obwohl ihm für die
statsmässigen Stellen der Amtsanwälte je 300 und für 2 als erste
Amtsanwälte fungirende Staatsanwälte je 600 M. Zulagen zur Last
blieben. Er blieb nun in seiner Dotation von 912 600 M. unverändert,
bis die Vermehrung der etatsmässigen Stellen 1895,96 bis 1898/99 und
1900, 1901 und 19038 zu alljährlichen Kürzungen Anlass gab, sodass
er, zumal mit 1898/99 auch die Zulage für den einen der beiden Staatsanwälte
 in Wegfall kam, sich, wie aus der Anl. CVIIL im Einzelnen
zu ersehen ist, bis auf 791840 M. für 1903 verringerte.
$ 162, Nicht schon bei der Gerichtsreorganisation eingerichtet
wurde der jetzt die nächste Stelle im Etat einnehmende Tit, 15: zu
Stellenzulagen, zur Remunerirung von Dolmetschern und zu
Lokalzulagen. Erst als den Subaltern-, Kanzlei- und Unterbeamten
in Frankfurt a. M. und Bockenheim 1882/83 mit Rücksicht auf die dortigen
T’heuerungsverhältnisse Lokalzulagen von je 450, 375 und 125 M. gewährt
 wurden, entstand der Titel mit einer Dotation von 18 495 M,,
um dann fast alljährlich wegen Vermehrung der zulageberechtigten
Beamten etwas verstärkt zu werden. So hatte er 1890/91 eine Höhe
von 27900 M. erreicht, als er für 1891/92 die nach der Auf besserung
der Kanzlei- und Unterbeamten, infolge deren die an solche Beamte
gewährten Lokalzulagen grundsätzlich, soweit es ohne Schädigung
des bisherigen Beziehers angängig war, in Wegfall kamen, die noch
verbliebenen Lokalzulagen für Gerichtsdiener in Berlin von dem
Besoldungstitel zugewiesen und deshalb eine Verstärkung auf 32 065 M.
erhielt. Durch die Verweisung der Lokalzulagen zum Aussterbeetat,
die nach Aufbesserung der mittleren Beamten auch auf die diesen
gewährten ausgedehnt wurde, verminderte sich der Bedarf für diese
Zulagen fortgesetzt. Aber 1892/93 wurden dem Titel bei Auflösung des
damaligen 'Tit. 17 „Für ständige Hülfsarbeiter im Bureau- u. s. w.
Dienst“ die Stellenzulagen für als Rendanten bei Kassen oder bei