1956 IM. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

Amtsgerichten mit 1 oder 2 Richtern fungirende Gerichtsschreiber (bis
je 400 M. bezw. 300 M.), für Einnehmer und Verwalter ständiger
Zahlstellen oder eiserner Vorschüsse bei den CGerichtskassen in
Berlin I und Breslau (bis je 400 M.), für 1 Kanzlisten für Wahrnehmung
 der Kanzleivorstehergeschäfte beim Landgericht I in Berlin
(100 M.), für Gefängnissinspektoren bei grösseren Gefängnissen (je
800 M.), für Oberaufseher und Aufseher (bis je 200 M.) und für erste
Gerichtsdiener bei den Landgerichten, dem Amtsgericht I in Berlin
sowie für Kastellane bei den Landgerichten und den Amtsgerichten
in Berlin (bis je 200 M.), zusammen 282 600 M., und zur Remunerirung
der Dolmetscher 54400 M. überwiesen, sodass er nun eine Gesammtdotation
 von 374780 M., 1894/95 noch 300 M. mehr, erhielt. Dann
aber verminderte sich der Bedarf bis 1899 alljährlich etwas (vgl. die
Anl. CVIII). Abermals namhaft, auf 476 917 M., erhöht wurde er 1900,
als aus von dem Fonds des Etats von 1899 zu Stellenzulagen für
Unterbeamte 120 410 M. auf ihn übergingen und der Dolmetscherfonds
um 2500 M. aufgebessert wurde, und auch in den beiden nächsten
Jahren entstand ein geringer Mehrbedarf an Stellenzulagen; 1903 aber
wurde der Dolmetscherfonds um 20000 und der ganze, im Uebrigen
durch Wegfall von Lokalzulagen etwas erleichterte Titel um 18425 M..
auf 498 604 M. verstärkt.
Diese Summe von 498 604 M. vertheilt sich wie folgt:
1. Stellenzulagen: a) für Gerichtsschreiber, welche bei Kassen am Sitze der Landgerichte
sowie bei sonstigen grossen Kassen als Rendanten beschäftigt sind, bis je 400 M., 65400 M.;
b) für Gerichtsschreiber, welche bei Amtsgerichten mit 1 oder 2 Richtern die Rendanturgeschäfte
 versehen, bis je 300 M., 156 600 M., und künftig wegfallend 200 M. zum Ersatz für
frühere Dienstbezüge; c) für die Einnehmer und Verwalter ständiger Zahlstellen oder eiserner
Vorschüsse bei den Gerichtskassen in Berlin I, Berlin II und Breslau sowie für die Verwalter
 der Stellen für vorläufige Verwahrungen in Civil- uud Strafsachen bei dem Amtsgericht
 I in Berlin, bis je 400 M., 6000 M.; d) für einen Gerichtsschreiber, welcher auf
der Insel Helgolaud die Gerichtsvollziehergeschäfte wahrnimmt, 300 M ; e) für 1 Kanzlisten
bei dem Landgericht I in Berlin für die Wahrnehmung der Kanzleiinspektorgeschäfte
300 M.; f) für erste Gerichtsdiener bei den sämmtlichen Landgerichten und dem Amtsgericht
 1 in Berlin sowie für sonstige Unterbeamte, bis je 200 M., 165880 M.
2. Zur Remunerirung der Dolmetscher 83 000 M.
3, Künftig wegfallende Lokalzulagen für die Subaltern- und Unterbeamten in Frankfurt
 a. M., und zwar: für 1 Gerichtskassenrendanten, 1 Amtsanwalt sowie für (jerichts-Schreiber
 und Sekretäre und für Gerichtsschreibergehülfen und Assistenten je 450 M.,
19800 M., für 2 Kanzlisten je 375 M., 750 M., für Unterbeamte 374 M. — 20924 M.
Der Fonds zu 1f überträgt sich mit dem unter Kap. 75 Tit. 8 No. 3 ausgesetzten
Fonds von 48770 M., derjenige für Dolmetscher mit dem unter Tit, 6 ausgesetzten Fonds
von 130 900 M.
S$ 163. Ganz neuen Datums ist der jetzige Tit. 16: „Gebührenantheile
 der Gerichtsvollzieher, künftig wegfallende Entschädigungen
 für frühere Dienstbezüge der Gerichtsvollzieher, Entschädigungen
 der Gerichtsvollzieher und Hülfsgerichtsvollzieher für
Einziehung von Kosten und Geldstrafen ete., sowie zu Auslagen in
Parteisachen und für amtliche Aufträge“, Ueber seine Entstehung
giebt bereits der $ 155 Aufschluss. Befremden muss aber denjenigen,