1958 IL Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

amten“. Ausgerüstet waren sie 1879/80, für das Jahr berechnet,
mit 699450, 357 000, 28314500 und 300000 M.; aber schon 1880/81
wurden dem erstgenannten Titel durch Theilung des Dolmetscherfonds
 mit dem Besoldungstit. 5 (vgl. oben 8 153) 47900 M. entzogen,
 dem zu drittgenannten für Kanzleihülfe aus ersparten Aussterbegehältern
 überzähliger Kanzlisten 46800 M. zugeführt. Um
zunächst den Beamten in Berlin, dann auch den übrigen dieselben
Diätensätze wie vor dem 1. Okt. 1879 gewähren zu können, namentlich
 aber behufs Verstärkung des Hülfspersonals wurde der "Fitel für
ständige Hülfsarbeiter (15) 1881/82 um 2100 und 1882/83 um
114340 M. höher dotirt, aus letzterem Grunde auch im nächsten Jahre
nochmals um 32230 M. verstärkt. 1884/85 aber wurde er um den geringen
 Betrag von 3600 M. wegen Ausscheidens höhere Diätensätze
erhaltender Beamten aus der Zeit vor der Reform und Ermässigung des
Dolmetscherfonds ermässigt. Für Entschädigungen an die
Gerichtsschreiber für die bei Amtsgerichten mit nur einem Anıtscichter
 von ihnen zu beschaffende Bureauhülfe erschienen dagegen seit
1882,83 nur noch 277000 M. erforderlich, weil auch vielen dieser
Gerichte staatliche Hülfsarbeiter zugewiesen waren, 1884/85 aber nur
noch 218500 M., weil entdeckt wurde, dass bisher in einigen Oberlandesgerichtsbezirken
 irrthümlich auch die dem allgemeinen Diätenfonds
 zur Last fallenden Diäten solcher Gehülfen, die nicht von dem
Gerichtsschreiber angenommmen waren, gegen Wegfall des Pauschquantums
 der Gerichtsschreiber auf jenen Entschädigungsfonds angewiesen
 waren. Der Fonds für Kanzleihülfe erfuhr dagegen nach
einer durch Ausscheiden älterer Beamten mit übernormalen Diätensätzen
 bedingten Kürzung um 1950 M. im Etat für 1881/82 in den
Etats für 1882/83 bis 1884/85, weil er völliy unzureichend war, auch
überzählige Kanzlisten ausschieden, Erhöhungen unı 709700, 505150
und 10050 M., sodass er 1884/85 eine Höhe von 3584 250 M. erreichte.
Der Fonds für ausserordentliche Hülfsarbeiter, sog. „allgemeine
Diätenfonds“, endlich war ınit 800 UUU M. dergestalt unzulänglich, dass
er 1882/88, obwohl er durch Krriehtung etatsmässiger Stellen um
ca. 400000 M. erleichtert wurde, doch auf 700000 und 1888/84 trotz
mehr als 500 weiteren neuen etatsmässigen Beamten auf 1 Mill. M.
aufgebessert werden ınusste! Man hatte sieh also bei der ersten Veranschlagung
 des Personalbedarfs an etatsmässigen und ausseretatsmässigen
 Beamten gar sehr geirrt! Dagegen resultirte die nochmalige
Erhöhung um 58 500 M. für 1884/85 nur aus der erwähnten Riechtigstellung
 der Verrechnung beim KEntschädigungsfonds der Gerichtsschreiber
 für Bureauhülfe,
$ 166. Im Etat für 1885/86 erfolgte dann eine analoge Umgestaltung
 der im vorigen Paragraphen besprochenen Etatstitel, wie der
entsprechenden für die Oberlandesgerichte (ob. 8 137) unter gleichzeitige”
Uebernahme der entsprechenden Kosten für die nicht nach besonderen