{f. Abschn. (2. Unterabschn.). V. Kap, Die Land- und Amtsgerichte. $ 166. 1959

Etats verwalteten Gefängnisse aus dem Kap. 74. Es wurden gebildet
Tit. 17 für ständige Hülfsarbeiter im Bureau-, Kassen-,
Kanzlei- und Unterbeamtendienst sowie zu widerruflichen
Yunktionszulagen von je 300 M. für die bei Kassen an Sitzen der
Landgerichte und bei sonstigen grossen Kassen fungirenden Gerichtsschreiber
 und zur Remunerirung der Dolmetscher, Tit. 18 auf Lohnschreiber
 (Kanzleigehülfen) beschränkt und der Titel für Entschädigungen
 der Gerichtsschreiber für Bureauhülfe mit dem allgemeinen
 Diätenfonds zu einem Tit. %0 „Für ausserordentliche
Hülfsarbeiter und Stellvertreter in allen Dienstzweigen
mit Ausschluss des Kanzleidienstes, sowie zur Beschaffung
der Bureauhülfe bei den nur miteinem Gerichtsschreibereibeamten
 besetzten Amtsgerichten“ vereinigt. Der erstgenannte
Titel erhielt eine Dotation von 1473 760, der zweite von 3708 600 und
der zuletztgenannte von | 201 200 M., indem dem ersten ausser den in
ihm vereinigten Beträgen hauptsächlich wegen der Wiederherstellung der
Kassen 398 317,5 M. neu zugeführt, bei dem letzten der für die Bureauhülfe
 bei den kleinen Amtsgerichten bestimmte Theil auf 108900 M.
veduzirt wurde, da mit Rücksicht auf die Kassenverwaltung ein grosser
Theil der kleinen Amtsgerichte zweite Gerichtsschreibereibeamte
erhielt. Diese 108900 M. flossen nun auch nicht mehr den Gerichtsschreibern
 zu, sondern fortan stellte der Staat, nicht mehr der Gevichtsschreiber
 hieraus die Bureauhülfe.
Mehrbedarf an Hülfskräften und Funktionszulagen und die 1886/87
behufs Besserstellung der nicht etatsmässige Stellen bekleidenden
Dolmetscher vorgenommene Erhöhung des bezüglichen Fonds von
34000 auf 59400 M. bedingten bei dem Tit. 17 für ständige Hülfsarbeiter
 u. s. w. fortgesetzte Mehrforderungen, sodass er 1890/91
bereits 1585 975 M. erreichte, obwohl nicht unerhebliche Beträge durch
Umwandlung des Beuthener Gefängnisses in ein „besonderes“ in
Abgang kamen. Im nächsten Jahre wurde der Kreis der zu — nun
in Stellenzulagen umgewandelten — Funktionszulagen für Kassen-Zeschäfte
 berechtigten Beamten erweitert, der Höchstbetrag der Zulagen
theilweise auf 400 M. erhöht, und es wurden die infolge der Besoldungsaufbesserungen
 aus pensionsfähigen Funktions- in nicht pensionsfähige
Stellenzulagen umgewandelten Zulagen an Gefängnissinspektoren,
Öberaufseher, Aufseher, erste Gerichtsdiener bei Landgerichten und
Kastellane von dem Besoldungsfonds hierher übertragen, sodass sich
nun ein Bedarf von 1925800 M. ergab. Nachdem der Titel dann
a0ch für neue Stellenzulagen 1892/93 11425 M. erhalten hatte, wurde
ar 1808/94 aufgelöst, zumal sich der Bedarf für ständige Hülfsarbeiter
Jlurch. grosse Vermehrung etatsmässiger Stellen im Bureau-, Kassenund
 Kanzleidienst, die sämmtliche bisher vorhandenen 783 Hülfsarbeiterstellen
 im Bureau- und Kassendienst und von 195 im Kanzleilienst
 87 entbehrlich machte, um rd. 1,26 Mill. M. verringerte. Die
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