1964 ; XIT. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

344.000, 344000, 4838900, 412000 und 380000 M. ausgebracht waren,
im Kap. 80 Tit. 2, Absatz 3 (vergl. $ 143).
Ein von vornherein zum Aussterben bestimmter Fonds waren die
Entschädigungen der Sekretäre im Oberlandesgerichtsbezirk
 Kassel für früher bezogene Heft- und Schreibgebühren
 und die Entschädigungen von Unterbeamten in
demselben Bezirk. Der Gesammtbetrag belief sich anfänglich auf
7694 M. und verminderte sich durch Ausscheiden von Empfangsberechtigten
 1881/82 auf 2108, 1885/86 auf 1991, 1888/89 auf 1226,
1889/90 auf 968, 1894/95 auf 887, 1896/97 auf 450 M.; dieser letzte Rest
verschwand 1898/99,
Sogar nur reichlich ein Jahrzehnt figurirten auf dem Etat der
Gerichte die Tanti&amp;men der Rheinischen Hypothekenbewahrer
(vgl. oben 88 77, 152), die sich theils durch Abnahme der Geschäfte,
besonders aber durch die allmähliche Beseitigung dieser Beamten seit
1894/95 in dem aus der Anl. CVIII ersichtlichen Masse fortgesetzt verminderten
 und 1902 ganz verschwanden; von ihrer Einstellung 1888/89
bis 1893/94 waren sie alljährlich mit 12500 M. angesetzt gewesen.

C. Sächliche Ausgaben,

$ 172, Mehr noch als die „Anderen persönlichen Ausgaben“ sind
die „Sächlichen Ausgaben“ seit der Gerichtsreorganisation Aenderungen
ihrer Gruppirung im Etat und dem Einflusse der verschiedenen Verrechnung
 derjenigen für Gefängnisse ausgesetzt gewesen. Bei der
Reorganisation, als sie ja nur für Gerichte und Staatsanwaltschaft bestimmt
 waren, wurden drei denen der Öberlandesgerichte entsprechende
Titel von 3 350 000, 700000 und 400000 M. gebildet, nämlich Tit. 21 für
Bureaubedürfnisse und zu Bureauk osten der Statsanwaltschaft,
 Tit. 22 für Kosten der Revisionsreisen und Gerichtstage,
 Diäten und Reisekosten der Staatsanwälte und
Reisekosten der Vorsitzenden und Beisitzer der Schwurgerichte
 und detachirten Strafkammern sowie der Geschworenen,
 Schöffen und Mitglieder der Ausschüssse zur
Auswahl der Schöffen und Geschworenen, und Tit. 93 für
Aktentransport, Reinigung und Heizung der Geschäftsräume
 und zu sonstigen vermischten Ausgaben, Aber schon
im Etat für 1881/82 wurden, obwohl die übrigen Ausgaben der nicht
nach eigenem Etat verwalteten Gefängnisse mit Ausnahme des
Remunerations- und Unterstützungsfonds im Kapitel „Gefängnissverwaltung“
 blieben, doch die Bureau- und vermischten Ausgaben für diese
mit 88895 und 15180 M. auf Tit. 21 bezw. 23 des Kap. 74 übertragen.
Im nächsten Jahre erfuhren alle drei sächlichen Titel namhafte Verstärkungen,
 um 300000, 40000 und 84870 M., der Bureaukosten- und
der Sammeltitel wegen ihrer erwiesenen Unzulänglichkeit, der Reise-