[T, Abschn. (2, Unterabschn.). V. Kap. Die Land- und Amtsgerichte, 8$ 172, 173. 1965

kostentitel wegen Uebernahme der Reisekosten und Tagegelder der
Forstamtsanwälte von dem Fonds für Renumerirung der Amtsanwälte
(vgl. oben $ 161). Der Titel für vermischte Ausgaben war aber auch
mit der halben Million nicht ausreichend dotirt, da schon 1880/81
583 354, 1881/82 551 994 M. ausgegeben waren; er wurde daher 1883/84
abermals, um 50000 M., verstärkt. Dagegen erschienen bei dem
Bureaukostenfonds 1884/85 11895 M. entbehrlich, und wurden diese
daher dem nothleidenden gleichen Fonds der besonderen Gefängnisse
zugeführt. Mit dem Etat für 1885/86 trat eine andere Gruppirung im
Etat ein: der Titel für Reisen schied hier völlig aus und wurde mit
dem allgemeinen Reisekostenfonds im Kap. 80 Tit. 1 vereinigt, in dem
Tit. 21 die bisherigen Titel für Bureaukosten und für vermischte
 Ausgaben sowie die aus dem Kapitel „Gefängnissverwaltung“
übergehenden Miethsents chädigungen derlediglich als solche
angestellten Gefängnissbeamten bei nicht selbständigen Gefängnissen
 (69030 M.) — bisher waren im Tit. 23 nur die Miethsentschädigungen
 der gleichzeitig als Gefangenaufseher fungierenden Unterbeamten
verrechnet worden — zusammengefasst, im Tit. 93 aber die von der
Gefängnissverwaltung überwiesenen „Gefängnissverwaltungskosten“
 (Utensilien und Lagerbedürfnisse, Beköstigungs- und Bekleidungskosten
 und sonstige Kosten) für die Gefängnisse ohne eigenen
Etat nachgewiesen. Die Dotation betrug für Tit. 22 4532000 M., für
Tit. 23 4726000 M., dort unter Verstärkung um 185970, hier unter
Kürzung der bisher für gleiche Zwecke verfügbaren Mittel um 40000 M.
Diese Dotationen waren zunächst reichlich bemessen, sodass sie bei
beiden Titeln in den Jahren 1887/88 und 1890/91, bei den Gefängnissverwaltungskosten
 auch schon 1886/67 reduzirt wurden und sich
1890/91 nur noch auf 4442000 und 4120000 M. stellten. Hinzuzekommen
 war 1888/89 ein dritter, mit 125 000 M. ausgestatteter Titel
für die Bureaukostenaversa der Rheinischen Hypothekenbewahrer
 (vgl. oben 88 77, 152), zuerst als Tit. 24, seit 1890/91
als Tit. 25. indem nun die Gefängnisskosten den "it. 24 bildeten.

$ 173. Behufs Beseitigung einiger in Bezug auf die Zweeckbestimmung
 der Fonds erhobenen Bedenken wurden 1892/93 aus dem Titel
‚Bureaubedürfnisse, Miethsentschädigungen und vermischte Ausgaben“
deren drei gebildet, Tit. 22 „Bureaubedürfnisse“, Tit. 244 Normalmässige
 Miethsentschädigungen“ und 2% „Sonstige vermischte
Ausgaben“, bei denen nun auch die bisher bei den Gefängnissverwaltungskosten
 verrechneten vermischten Ausgaben der Gefängnisse
verrechnet wurden. Ausgestattet wurden Tit. 22 mit 4, Tit. 24 mit
0,1, Tit. 26 mit 0,962, der Gefängnisskostentitel 25 mit 3,5 Millionen,
während für Bureaukostenaversa der Hypothekenbewahrer (Tit. 23)
aur noch 119000 M. erforderlich waren. Schon im nächsten Jahre
ergab sich indess die Nothwendigkeit, diese Summen’ auf 4100000 M.