{I Abschn. (2. Unterabschn.). V, Kap. Die Land- und Amtsgerichte. 8174, 1967

Rückblick,
5 174, Wenn man auf die ganze im Vorstehenden einzeln
dargestellte Entwickelung der Ausgaben für die Land- und Amtsgerichte
 seit der Gerichtsreorganisation zurückblickt, so wird man
die Jahre von 1879/80 bis 1884/85 als mit den späteren inkommenzsurabel
 ausscheiden müssen. Denn während dieses Zeitraumes fehlten
unter den Ausgaben für die Land- und Amtsgerichte die später in
ihnen enthaltenen für die Land- und Amtsgerichtsgefängnisse fast
vollständig und völlig diejenigen für die damals von den Steuerbehörden
 für die Gerichte besorgte Kassenverwaltung. Ueberdies
standen diese Jahre noch zum guten Theil unter dem Zeichen der
Berichtigung bei der Umgestaltung in den Veranschlagungen begangener
 Missgriffe.
In dem Zeitraum von 1885/86 bis 1908 aber sind die Ausgaben
für die Gerichte von 63565769 auf 89583 999 M., d. i. um mehr als
40 Proz. angewachsen, also noch etwas möehr als diejenigen für die
Oberlandesgerichte, bei denen sich die Zunahme während dieses
Zeitraumes auf ca. 37,2 Proz. stellte. Von den einzelnen Gruppen der
Ausgaben für die Land- und Amtsgerichte sind gestiegen die
Besoldungen von 41 349943 auf 54599429 M., d. i. um ca. 82 Proz.
Wohnungs- ;
geldzuschüsse „ 4444000 „ 62878316 „% „» » »n 4
anderen persön- ;
lichen Ausgaben, 8513826 „ 18120724 + „» 4 „2113 ,
zächlichen Ausgaben
 „9258000 „ 10576530 „ „» » » 14
Weitaus am stärksten war also die Zunahme bei den „Anderen persönlichen
 Ausgaben“. Hier fällt aber entscheidend in’s Gewicht, dass
1908 hier 6781 300 M. Gebührenantheile u. s. w. der Gerichtsvollzieher
verrechnet wurden, während 1885/86 die analogen Bezüge derselben
unter den Besoldungen figurirten; rechnet man die 6781300 M. für
1903 von den „Anderen persönlichen Ausgaben“ ab und den Besoldungen
 zu, so ergiebt sich gegen 1885/86 bei jenen eine Steigerung
um 383'/3 und bei diesen um mehr als 48 Proz. Die somit in Wahrheit
 stärkere Zunahme der Besoldungen ist keineswegs eine Folge nur
der Besoldungsauf besserungen, sondern besonders der relativ stärkeren
Vermehrung etatsmässiger wie nichtetatsmässiger Stellen, also einer im
Interesse der früheren definitiven Anstellung der Anwärter getroffenen,
somit sozialpolitisch äusserst werthvollen Massnahme. Die Wohnungsgeldzuschüsse
 sind gegenüber dieser Richtigstellung des Steigerungssatzes
 der Besoldungen etwas weniger als: diese gestiegen, weil die
Zahl der mittleren und Unterbeamten mehr als die der höheren zugenommen
 hat,
In der ersten Hälfte des 18jährigen Zeitraums. von 1885/86 bis
19038, also bis 1894/95, stiegen die Ausgaben von 63565769 auf