If. Abschn, (2. Unterabschn.). VI. Kap. Besondere Gefängnisse. $$ 177—1%79. 1971

Titel „Zu anderen Verwaltungskosten“ denen für die sächlichen Ausgaben
 eingereiht; er blieb aber im Gegensatz zu den beiden anderen,
deren „Zweckbestimmung“ nur auf die besonderen Gefängnisse beschränkt
 wurde, für sämmtliche Gefängnisse bestimmt. Dieser von
vornherein bedeutendste Fonds ist dann, da er sich als unzulänglich
herausstellte, und wegen des Mehrbedarfs für Moabit 1881/82 auf
4'/,, 1882/83 auf 4,956 und 1884/85 auf 5'%4 Mil. M. verstärkt
worden, während der Bureaubedürfnissfonds bei der mit dem Hinzutreten
 des %/, jährigen Bedarfs für Moabit zusammenfallenden Einschränkung
 seiner Zweckbestimmung 1881,82 auf 159855 M. reduzirt,
aber schon 1882/83 um den '/, jährigen Bedarf für Moabit (16 250 M.)
und 1884/85 wegen erwiesener Unzulänglichkeit um 11895 M. auf
188 000 M. erhöht wurde, der Titel „Miethsentschädigungen u. s. w.“
aber trotz der Beschränkung auf die besonderen Gefängnisse nur
Verstärkungen um (1881/82) 14870, (1882/83) 63900 und (1884/85)
12000 M. erfahren hat, die überwiegend durch den Neubedarf für Moabit,
aber auch durch Mehrbedarf für die anderen besonderen Gefängnisse
verursacht wurden, zumal bei stärkeren Stellenvermehrungen zunächst
Dienstwohnungen nicht ausreichend zur Verfügung standen; er
ezifferte sich also 1884/85 auf 126 770 M.
B. Seit 1885/86.
$ 179, Als durch den Etat für 1885/86 dem unklaren Zwitterzustand
 des Kap. 75 als eines theils nur für die besonderen, theils
für die sämmtlichen Gefängnisse bestimmten ein Ende gemacht und
as nur für die ersteren bestimmt wurde, verblieben ihm von dem vorjährigen
 Etatsansatz von 7700275 M. noch 1638198 M.; 6139097 M.
gingen auf das Kap. 74 über, während zur Besoldung neu anzustellender
Beamten 12810, zu Funktionszulagen für solche Beamte 1650, aus
dem Arbeitsverdienst der Gefangenen zu Remunerationen u. s. w.
37400, zur Verstärkung der Fonds zu ausserordentlichen Remunerationen
 und Unterstützungen 5400 und zur Verstärkung des Bureaubedürfnissfonds
 19760 M. neu eingestellt wurden.
Die bisherige Einrichtung, die Besoldungen der Beamten jedes
einzelnen der besonderen Gefängnisse ohne Unterscheidung der
Beamtenkategorien in einem Etatstitel zu verrechnen, wurde beibehalten
 und ist nur schrittweise unter Hinwegräumung zwischen den
einzelnen Gefängnissen bestehender Besoldungsverschiedenheiten beseitigt
 und durch das allgemein übliche Verfahren, die Besoldungstitel
nach den Kategorien der Beamten zu unterscheiden, ersetzt worden:
1891/92 wurden die Besoldungen der drei Berliner Gefängnisse —
Plötzensee, Moabit und die 1890/91 aus der inneren Verwaltung
herübergelangte Stadtvogtei — in einem Titel zusammengefasst,
1595/96 für diese einerseits, für die sämmtlichen anderen besonderen
Gefängnisse andererseits je zwei Titel, der eine für die oberen und