IL Abschn, (2 Unterabschn.) VI, Kap. Besondere Gefängnisse. S$ 180, 181. 1973

wirkte aber auch 1898/99 und 1901 die Einziehung von Dienstwohnungen
 und 1891/92 die Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen
an Stelle von Miethsentschädigungen an drei Gefängnissgeistliche,
Andererseits konnte der Etatsansatz auch zweimal (1892/93 um 6048
und 1902 um 840 M.) wegen Minderbedarfs, hauptsächlich infolge Beschaffung
 neuer Dienstwohnungen ermässigt werden. Immerhin stieg
der ja bei der überwiegenden Zahl der sich im Besitze von Dienstwohnungen
 oder Miethsentschädigungen befindlichen Beamten im
Verhältniss zur Gesammtzahl der Beamten geringfügige Gesammtbetrag
 der Wohnungsgeldzuschüsse, wie in der Anl. CV1LL im Einzelnen
zu ersehen ist, von 50%8 M. 1885/86 bis auf 23748 M. 1908. Dabei
ist indess zu berücksichtigen, dass ebenso wie bei den meisten anderen
Titeln des Kap. 75 ein grosser Theil des Mehrerfordernisses ein
solches eben nur in dem einzelnen Etatskapitel, nicht aber im Staatshaushaltsetat
 überhaupt ist, weil die betreffende Summe nur aus dem
Kap. 74 oder — für die Berliner Stadtvogtei — aus dem Etat der
inneren Verwaltung — Kap. 96 Strafanstaltsverwaltung — überı10ommen
 ist.

$ 181. Von den „Anderen persönlichen Ausgaben“ enthielt
 1885/86 der erste, Tit. 8, Funktionszulagen für Beamte von
Plötzensee, Moabit und Frankfurt a. M., die Mittel zur Remunerirung des
Lehrers und der Lehrerin für die Kinder der Plötzenseer Beamten
ınd 600 M. zur Kemunerirung des Vorsitzenden der schon im &amp; 176
erwähnten Aufsichtskommissionen, insgesammt 39625 M.
An Funktionszulagen erhielten damals bei der Plötzenseer Anstalt jeder Inspektor,
ler Rendant, jeder Sekretär, Geistliche und Lehrer sowie der Ingenieur 300 M., jeder
Assistent, der Hausvater, jeder Öberaufseher, Aufseher und Meister 150 M., bei der
Moabiter der Direktor 600 M., die übrigen Beamten dieselben Beträge wie in Plötzensee,
in Frankfurt a. M. der Öberaufseher 300 M, jeder Aufseher 75 M.
Die Aufsichtskommission war für Plötzensee schon Ende der 70er Jahre gebildet
worden. Sie sollte dem Direktor zur Seite stehen, die obere Aufsicht über die vorschrifts-Möässige
 Behandlung der Gefangenen führen, den Arbeitsbetrieb überwachen, Beschwerden
der Gefangenen untersuchen, Anträge auf vorläufige Entlassung der Gefangenen begutachten,
lie Voranschläge der Verwaltung prüfen und begutachten und die Brauchbarkeit des Hülfs-9ersonals
 prüfen, Dem Vorsitzenden wurden ausserdem noch besondere Funktionen überragen,
 wie z, B. die ausserordentlichen Revisionen der Kassenverwaltung, des Inventars
ind der Naturalienverwaltung, die Abnahne der gelegten Rechnungen. Da die Einrichtung
Sich sehr bewährte, wurde 1882/83 eine gleiche Kommission unter demselben Vorsitzenden,
ler nun eine Remuneration von 600 M. erhielt, auch für Moabit gebildet. 1899 wurde
‘Ur Plötzensee, Moabit und Tegel je eine besondere Kommission unter besonderen, je 300 M.
arhaltenden Vorsitzenden gebildet.
Mit der Vermehrung der Beamten in Plötzensee, Moabit und
Frankfurt a. M. mussten auch die an Funktionszulagen auszugebenden
Summen steigen; doch war die Steigerung bis einschliesslich 1888/89
üaur gering, etwa 2000 M. Dann aber kamen 1890/91 die entsprechenden
 Funktionszulagen für die Stadtvogtei, 179250 M., die bisher
Schon auf dem Etat der inneren Verwaltung gestanden hatten,
Schwarz u. Strutz Staatshaushalt und Finanzen Preussens, II. 125