ıL. Abschn, (2. Unterabschn.) VI. Kap. Besondere Gefängnisse. $$ 182, 183. 1975

1886/87 3000 und 1889/90 4710 M. entbehrlich. Dagegen traten 1890/91
für die Stadtvogtei und Beuthen 18 245 M., die den entsprechenden
Fonds der Etatskap. 96 und 75 entnommen wurden, und im nächsten
Jahre aus dem Nachtragsetat für 1890,91 zur Erhöhung der Diäten
für Bureaugehülfen von durchschnittlich 1350 M. auf 1400—1 500
u. D. 1450 M., für Hülfsaufseher von durchschnittlich 775 auf 800—900
i.D. 850 M. und für Hülfsaufseherinnen von 600 auf 600—700 i. D.
650 M. 775 M. hinzu.
Für nichtständige Hülfsarbeiter und Stellvertreter war der im
Etat von 1885/86 vorgesehene und bis 1887.88 beibehaltene Betrag von
11715 M. absolut unzureichend, da 1885/86 14993 M. und 1886/87
26162 M. verbraucht wurden; 1888/89 und 1889/90 wurden daher
20000 M. eingestellt. 1890/91 traten, auch hier aus Kap. 96 und 74
für die Stadtvogtei und Beuthen, 4000 M. hinzu. Im nächsten Jahre
wurden dem Titel zwar aus dem mehrerwähnten Nachtragsetat von
1890/91 behufs Erhöhung der Diäten für Hülfsarbeiter im Bureaudienst,
die, obwohl dauernd erforderlich, aus Tit. 11, welche Nummer der
frühere Tit. 10 inzwischen erhalten hatte, besoldet werden, 200 M.
zugeführt, andererseits 750 M. für eine in eine etatsmässige Stelle umgewandelte
 Hülfsaufseherstelle abgesetzt.
Wie bei den Gerichten erfolgte dann 1893/94 auch bei den besonderen
 Gefängnissen die Vereinigung der Fonds für ständige und
nichtständige Hülfsarbeiter und Stellvertreter in einem Titel (11).
Dabei wurde dem Tit. 11 aber nicht nur der ganze Fonds des Tit. 9
überwiesen, sondern er wurde auch, da 1890/91 und 1891/92 für nichtständige
 Hülfsarbeiter und Stellvertreter 39 396 und 49479 M. ausgegeben
 waren, auf 86 000 M. verstärkt. Wie aus der Anlage CVIII zu
ersehen ist, hat er damn nur einmal, 1897/98, infolge Errichtung
etatsmässiger Stellen, eine Kürzung, dagegen 1895/96, 1896/97, 1899
und 1901, da er sich als unzureichend herausstellte, Erhöhungen um
Beträge erfahren, die in dem ersten und in den beiden letzten dieser Jahre
vecht bedeutend waren. Er beläuft sich daher seit 1901 auf 143 450 M.
Hiervon sind bestimmt für ständige Hülfsarbeiter, nämlich
!1 Inspektionsgehülfen, 48 Hülfsaufseher und 4 Hülfsaufseherinnen,
71000 M.
Für die Hülfsarbeiter im Bureaudienst sind die Diätensätze durch Etatsvermerk auf
1500 M. in und bei Berlin und in Frankfurt a. M. und im Uebrigen auf 1400—1500 M.
(estgelegt.

$ 183. Der Fonds zu Remunerationen der Gefängnissbeamten
 und — früher — zur Verstärkung der Unterstützungsfonds
für Hinterbliebene von Justizbeamten aus dem Arbeitsverdienst
der Gefangenen, Tit. 10, der sich mit dem gleichen Fonds im
Kap, 74 überträgt, ist infolge Erhöhung des Arbeitsverdienstes und
Jlurch den Hinzutritt weiterer Gefängnisse bis 1892/93 wiederholt um
'echt bedeutende Summen erhöht und nur einmal, 1889/90, nach Mass-125*
