1976 IH. Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung.

gabe des Arbeitsverdienstes um 24000 M. gekürzt worden, sodass er
sich 1892/93 auf 224000 gegen 140000 M. 1885/86 belief. Seine Reduktion
 auf 84000 M. 1893/94 und, nachdem er inzwischen durch Erhöhung
 des Arbeitsverdienstes und das Hinzutreten des Gefängnisses
in Wronke allmählich — vgl. die Anl. CVIIL — wieder auf 110000 M.
gestiegen war, auf 60000 M. 1898/99 erklärt sich durch die im $ 64
besprochenen Massnahmen, die Beschränkung der Zweckbestimmung
und des zu verwendenden Theils des Arbeitsverdienstes. Indess hat das
Anwachsen des Arbeitsverdienstes ihm seitdem wieder neue Mittel
zugeführt, sodass er 1903 auf 87 000 M. veranschlagt ist.
$ 184. Der Fonds zu ausserordentlichen Remunerationen
und Unterstützungen war bis zu seiner 1898/99 wie in anderen
Kapiteln vorgenommenen Dreitheilung in die Tit. 12, 12a und 12b
wegen des Hinzukommens neuer Gefängnisse und der sonstigen
Beamtenvermehrungen von 12000 auf 20 900 M. gestiegen. Von diesen
20900 M. wurden 1898,99 mit Rücksicht auf die Aufbesserung der
mittleren Beamten 1800 M. gestrichen, 148300 M. für Remunerationen
und Unterstützungen der Kanzlei- und Unterbeamten, 1800 M. für
Remunerationen und 3 500 M. für Unterstützungen der mittleren Beamten
 bestimmt. 1900 erfuhren dann diese drei Titel nach Massgabe
des Bedarfs Erhöhungen auf die seitdem beibehaltenen Sätze von
15800, 2200 und 4100 M.
$ 185, An „Sächlichen Ausgaben“ sah der Etat für 1885/86
vor im Tit. 12 für Bureaubedürfnisse, Miethsentschädigungen
und sonstige vermischte Ausgaben 265500 M. und im Tit. 18
für Gefängnissverwaltungskosten 734 000 M. vor. Der erstere Titel wurde,
weil er sich als unzureichend herausstellte und wegen der Vermehrung
der besonderen Gefängnisse 1587/88, 18883 89 und namentlich 1890,91
durch Uebertragung der Mittel für die Stadtvogtei und Beuthen aus
den Etatskap. 96 und 74 dergestalt verstärkt, dass cr sich auf
400 300 M. belief, wovon indess 1891/92 2940 M. abgesetzt wurden, da
Bewachungskosten in Glückstadt durch Vermehrung des dortigen
etatsmässigen Aufsichtspersonals und Miethsentschädigungen für drei
Geistliche durch Stellung derselben auf Wohnungsgeldzuschüsse entbehrlich
 wurden. Von Verwaltungskosten wurden 1886/87 und 1887/88
nach den Ergebnissen der Vorjahre 20000 und 43400 M. abgesetzt.
Dann aber traten 1888/89 für das neue Frankfurter Gefängniss
66 000 M. und 1890,91 für die Stadtvogtei und Beuthen 252800 M..
Jiese aus Kap. 9 und 74 hinzu.
$ 186, Aus den oben im $ 173 erwähnten Gründen wurden 1892/98
vier Titel für „Sächliche Ausgaben“ gebildet. Der erste derselben,
die Bureaubedürfnisse (Tit. 13) erhielt 310000 M. zugewiesen, eine
Summe, die sich aber sofort als unzureichend herausstellte, sodass im
nächsten Jahre 60 000 M. zugelegt wurden. Wie die Anlage CVIIL zeigt,