IT, Abschn, (2, Unterabschn.). VI. Kap. Besondere Gefängnisse, $$ 184-—187. 1977

hat sich dann nur 1895/96 -- trotz des Hinzutretens von Wronke —
2ain geringer, 1901 ein erheblicherer Minderbedarf von 40 000 M. ergeben,
 während theils die Vermehrung und Erweiterung der Gefängnisse,
 theils Preissteigerungen und erheblichere, theilweise freilich
— für Gollnow — auch hier aus Kap. 74 gedeckte Mehransprüche
bedingten, sodass für 1903 0.4 Mill. ausgeworfen sind.
Auch für normalmässige Miethsentsch ädigungen (Tit. 14)
mussten schon 1893/94 75000 M. an Stelle der unzureichenden
67 000 M. ausgebracht werden, und wenn auch in der Folgezeit auf
Beschaffung von Dienstwohnungen Bedacht genommen wurde, so zeigt
die Anlage doch, dass hierdurch zwar hin und wieder Minderbedarfe
zu verzeichnen waren, im Ganzen aber der Zugang für die immer
zahlreicher werdenden Beamten dergestalt überwog, dass 1902
12110 M., erforderlich waren und für 1903 immer noch 71 660 M. erforderlich
 sind.
Dass die Gefängnissverwaltungskosten (Tit. 15) bei den
Vermehrungen und Erweiterungen der besonderen Gefängnisse eine
gewaltige Steigerung —- wie die Anlage im Einzelnen zeigt, von
390.000 M. 1898/94 auf 1,7 Mill. 1903 — erfahren mussten, liegt auf
der Hand. Uebrigens bedingte 1899 die im $ 65 erwähnte Einstellung
bisher nicht eingestellter Ausgaben für den Arbeitsbetrieb eine Mehrausgabe
 von 73500 M., wovon 1900 500 M. — der damalige Minderansatz
 — wieder abgesetzt wurden, und 1897/98 wurden die Remunevrationen
 des Lehrers und der Lehrerin für die Kinder der Plötzenseer
Beamten mit 1300 M., weil diese beiden Personen nicht
zu den Beamten der Gefängnissverwaltung gehören. 'Tit. 8 hierher
übertragen.
Der Tit. 16 „Sonstige vermischte Ausgaben“ wurde zwar
1898/94 von 119760 M. auf den ausreichend erscheinenden Betrag von
J5560 M. herabgesetzt, dann aber wiederholt für die neu hinzutretenden
 Gefängnisse, 1896/97 auch um die aus Tit. 11 übernommenen
Schreiblöhne (500 M.) erhöht, sodass er schon 1898/99 den seitdem
festgehaltenen Betrag von 127400 M. erreichte.
$ 187. Der Gesammtbetrag der Ausgaben für die besonderen
tefängnisse ist, seit sich das Kap. 75 auf diese beschränkt, von
| 638 198 auf 3674608 M. gestiegen. Aber während jene 1638 198 M.
aur für fünf Gefängnisse bestimmt waren, sind es diese 3674608 M.
für deren 13, und ein grosser Theil der Ausgaben für die hinzu-Zzetretenen
 Gefängnisse ist nur aus den Etatskapiteln 74 und 96 übertragen.
 Insbesondere gingen für die Gefängnisse in Beuthen,
Gollnow und Bochum 1890/91 ca. 142 000 und 1897/98 ca. 173 000 M. von
Kap. 74 und für die Berliner Stadtvogtei 1890/91 von Kap. 9% sogar
ca. 420000 M. auf Kap. 75 über. Im Ganzen wird wohl etwa die
Hälfte des seit 1885/86 hervorgetretenen Mehrbedarfs in dieser Weise
ontstanden sein.