[II Abschnitt. I. Kapitel, Wartegeld und Dispositionsgehälter. $ 189, 1981

zestellt: 4 Präsidenten und 14 Räthe des Öbertribunals, 9 bezw. 84 der
Appellationsgerichte, 66 Direktoren und 183 Richter bei Gerichten
erster Instanz, der Generalstaatsanwalt, 5 Oberstaatsanwälte, ein
Generaladvokat und 12 andere Beamte der Staatsanwaltschaft, zusammen
379 Richter und Staatsanwälte, fast alles Beamte in höherem Lebensalter,
 ferner 1046 Bureau- und Kassenbeamte, 93 Kanzlisten, 7 Gefängnissinspektoren,
 40 Gerichtsvögte, 123 Gefängniss- und 1559
sonstige Unterbeamte, zusammen 2868 mittlere, Kanzlei- und Unterbeamte..
 Der Jahresbedarf an Ruhegehältern der höheren Beamten
belief sich Anfangs auf 2981 688 M., derjenige an Wartegeldern für
die mittleren, Kanzlei- und Unterbeamten auf 3227570 M. In den
Etat wurde am 1. Okt. 1870 aber eingestellt die Hälfte nur folgender
Jahresbeträge: Pensionen und Dispositionsgehälter der Richter und
Staatsanwälte 2'/, Mill. M., Wartegelder der Subaltern- und Unterbeamten,
 einschl. der Hülfsbeamten 1 Mill, und zu Unterstützungen
für Subaltern- und Unterbeamte, die in Folge der Organisation auszeschieden
 waren, '!/9 Mill. An diesen Jahresbeträgen wurde auch
1880/81 und 1881/82 festgehalten. Nur wurde 1881/82 ein weiterer
Fonds von 100000 M. zur Ergänzung des früheren Diensteinkommens
zeitweilig wieder beschäftigter Wartegeldempfänger hinzugefügt, während
diese Mittel bisher den allgemeinen Diätenfonds entnommen waren.
Trotzdem nun alsbald eine sehr grosse Zahl der auf Wartegeld gesetzten
 Subaltern- und Unterbeamten wieder Verwendung fand, war
arklärlicherweise mit einer Million für Wartegelder solcher Beamten
nicht auszukommen. Der Fonds wurde daher 1882/83 um !/ Mill. M.
verstärkt. Dagegen waren in Folge von Todesfällen von dem Fonds
für die höheren Beamten schon vom 1. April 1882 '/, Mill. M. erledigt.
Die verbleibenden 2 Mill. aber kamen mit dem Etatsjahr 1883/84 in
Wegfall, weil am 1. Okt. 1882 der dreijährige Zeitraum der Dispositionsstellung
 abgelaufen war und die den betreffenden Beamten
aun zu gewährenden Pensionen auf den allgemeinen Pensionsfonds
übergingen. An den drei anderen Fonds liess die Verminderung der
Zahl der Wartegeldempfänger Reduktionen, auf 1 350 000, 30000 (zur
Ergänzung des früheren Diensteinkommens) und 77000 M. (Unterstützungen),
 erst 1886/87 zulässig erscheinen. Von nun aber konnte
der Ansatz an Wartegeldern alljährlich reduzirt werden, so zwar,
lass — vgl. die Anl. CVIII — schon 1892/98 nur noch 0,74, 1894/95
3,59, 1900 0,275 und 1908 0,175 Mill. vorzusehen waren. Der Bedarf an
Ergänzungen des früheren Diensteinkommens aber ist bereits 1900 völlig
weggefallen, nachdem er schon seit 1894/95 nur noch einige Hundert,
1899 sogar nur 100 M., 1887/88 bis 1890/91 6000, dann bis 1893/94
3000 M. betragen hatte. Der Unterstützungsfonds endlich wurde
1887/88 auf 60000, 1890/91 auf 50 000, 1891/92 auf 40000, 1892/93 auf
35.000, 1898/94 auf 20000 und 1902 auf 14000 M. herabgesetzt: hier
würde die Ermässigung vielleicht eine noch stärkere gewesen sein,