III. Abschnitt. II Kapitel. Bare Auslagen und Transportkosten, $$ 190—193. 1983

kosten, 1847802 M. eingestellt, nämlich 67125 M. „Kommissionsgebühren
 für Auf- und Annahme letztwilliger Dispositionen ausserhalb
des Gerichtslokals“, 233640 M. „Zehrungskosten der Exekutoren“,
525 279 M. „Diäten uud Reisekosten der Gerichtsbeamten“, 832 965 M.
„Gebühren der Zeugen, Sachverständigen, Geistlichen, Aerzte“ und
188 793 M. „wirklich entstandene bare Auslagen an Insertionskosten,
Porto und anderer Art“. In den nächsten Jahren wurde dieser
Ansatz auf Grund der Istausgaben etwas vermindert und stieg
dann allmählich bis auf 2,04 Mill. 1859 und 2,17 Mill. 1867,
worauf mit Rücksicht auf die neuen Landestheile 1868 rd. 2,737 Mill.
aingestellt wurden. Mit der Zunahme der Geschäfte stieg natürlich
der Bedarf, und erst 1876 trat eine namhafte Verringerung ein, um
ca. 264 000 M., die aber nur eine scheinbare war: denn es wurden jetzt
die Zehrungskosten der Exekutoren und Boten mit 443 605 M. auf die
sächlichen Fonds der Untergerichte übertragen, während andererseits
bei den übrigen baaren Auslagen ein durch die Geschäftsvermehrung,
die Erhöhung der Tagegelder und Reisekosten nach der Verordn.
7. 24. Dez. 1873 und mit Rücksicht auf das Gesetz, betr. die Gebühren
der Zeugen und Sachverständigen v. 1. Juli 1875 eine Verstärkung
der Mittel erforderlich war. 1877/78 kamen dann ca. 6500 M. für die
Lauenburger Gerichte hinzu.
$ 193. Nach der Reorganisation wurde der nun für bare Auslagen
 und andere Ausgaben in Civil- und Strafsachen bestimmte
 Fonds auf die Summe der nun vereinigten beiden früheren
Fonds, d. i. auf 3 193 466 + 2 761 865 — 5 955331 M. bemessen, aber mit
Rücksicht auf die in Wirklichkeit im Durchschnitt der Jahre 1876
und 1877/88 3436946 M. in Partei- und 4466734 M. in Strafsachen
betragenden Ausgaben schon 1880/81 auf 7795 907 M., 1882/83 wegen
des Anwachsens der Strafsachen und wegen der gesteigerten Entschädigungen
 der Zeugen und Sachverständigen nach der Gebührenordnung
 v. 30. Juni 1878 sowie mit Rücksicht auf die Gebühren der
Offizialvertheidiger auf rd. 8 Mill., im nächsten Jahre sogar auf
3'/, Mill. erhöht. Aus dieser Summe waren auch die Transportkosten
der Untersuchungsgefangenen zu bestreiten; diese wurden indess
1885/86 mit den bisher bei der Gefängnissverwaltung verrechneten
Transportkosten zu einem besonderen Kapitel vereinigt (vgl. den
nächsten Paragraphen) und der Auslagenfonds daher um 3832000 M.
herabgesetzt. Die Wahrnehmung, dass diese Dotation für die Bedürfnisse
 nicht ausreichte, veranlasste 1887/88, 1888/89, 1889/90 und
1891/92 Erhöhungen auf 8,2, 8,245, 8,309 und 8,556 Mill. Auch dieser
Betrag war aber unzureichend, und deshalb wurden ihm 1892/98 weitere
255 000 M. zugesetzt. Gleichzeitig wurde das Kapitel nur in zwei Titel
zerlegt, indem diejenigen Ausgaben, bei denen ein Ersatz durch eine
Partei oder einen Verurtheilten von vornherein ausgeschlossen ist,
nämlich die dem Angeklagten aus der Staatskassse zu erstattenden