1984 HIT. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

baren Auslagen und die Kosten, welche der Justizfiskus als Prozesspartei
 zu zahlen bezw. zu erstatten hat, als besonderer, mit 100000 M.
dotirter Titel von den Auslagen abgesondert wurden. Aber diese Zerlegung
 bewährte sich so wenig, dass sie schon im nächsten Jahre
wieder aufgegeben wurde. Indess wurden nun die nicht den Charakter
 von „Auslagen“ tragenden Ausgaben an Kosten, die der Justizfiskus
 als Prozesspartei zu zahlen oder zu erstatten hat, an aus der
Staatskasse zu zahlenden Gebühren der Vertheidiger, an den Beschuldigten
 aus der Staatskasse zu erstattenden nothwendigen Auslagen,
und sonstigen, Beschuldigten gewährten Vergütungen für die ihnen
ohne ihr Verschulden aus dem Strafverfahren erwachsenden Nachtheile
überhaupt aus dem Kap. 77 ausgeschieden und für sie der Tit. 2a des
Kap. 80 „Sonstige Ausgaben“ gebildet. Trotzdem wurde Kap. 77
seiner Unzulänglichkeit wegen noch auf 8 987 000 M. verstärkt. Auch
diese Verstärkung war alsbald so unzureichend, dass 1895/96 eine weitere
um 533000 und 1896/97 eine abermalige um 470000 M. nöthig wurde.
Von den letzten 6 Jahren endlich ist, wie die mehrerwähnte Anlage
zeigt, nur eines, 1902, ohne abermalige Mehrforderungen vergangen,
sodass der Etatsansatz für 1903 bereits 10.9 Mill. erreicht.
$ 194, Das, wie im vorigen Paragraphen erwähnt, 1885/56 von
den baren Auslagen abgezweigte Kap. 78 „Transportkosten“
wurde damals mit 332000 M. aus Kap. 77 und 40000 M. aus Kap. 75
ausgestattet. Doch fehlte es an genügenden Unterlagen für eine zutreffende
 Schätzung, und die wirkliche Ausgabe belief sich 188/86 auf
416567 M. Daher wurde das Kapitel im Etat für 1887/88 auf 400 000 M.
im nächsten auf 412000 M. erhöht. Weitere, im Einzelnen aus der
Anlage CVIII ersichtliche Erhöhungen wurden ihm 1891/92, 1892/93,
1893/94, 1894/95 und 1899 zu Theil, sodass seine Dotation sich schliessauf
 529000 M. stellte. Im Jahre 1900 erfolgte zwar endlich eine
kleine Ermässigung um 9000 M., aber nur weil die Kosten derjenigen
Transporte von Gefangenen, die durch Organe mit eigenen Kassen
versehener Königlicher Polizeiverwaltungen und der der inneren Verwaltung
 unterstehenden Strafanstalten und Gefangenenanstalten auszeführt
 werden, mit 34581 M. auf Fonds des Inneren übernommen
wurden. In Wahrheit handelt es sich also wieder um einen Mehrbedarf
 von 255831 M. Immerhin ist seitdem eine weitere Mehrbewilligung
 nicht mehr nöthig gewesen.

Postporto- und ähnliche Ausgaben.
(Staatshaushaltsetat Kap. 79.)
8 195, Das Kapitel für Postporto, Post- und Telegrammgebühren
verdankt seine Entstehung der Beseitigung der Portofreiheiten durch

III. Kapitel.