386

III. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung,

IV. Kapitel.

Unterhaltung der Justizgebäude.
(Staatshaushaltsetat Kap. 81.1

$ 196. An das im vorigen Kapitel behandelte Etatskapitel
schliesst sich dasjenige für „Sonstige Ausgaben“. Diese Reihenfolge
erscheint uns so wenig folgerichtig, dass wir uns ihr nicht anschliessen.
Denn die Bezeichnung „Sonstige Ausgaben“ hat einen vernünftigen
Sinn nur, wenn sie alle die Ausgaben umfasst, die nicht sehon in den
voranstehenden Abschnitten des Etats enthalten sind. Thatsächlich
 folgen aber im Etat auf die „Sonstigen Ausgaben“ noch nicht
nur die Ausgaben für die Justizoffiziantenwittwenkasse, deren Verweisung
 in das letzte Kapitel wegen ihres besonderen Charakters zu
rechtfertigen ist, sondern auch die Ausgaben für Unterhaltung der
Justizgebäude mit Ausschluss der grösseren Neubauten
ınd Hauptreparaturen (Kap. 81).
Diese Ausgaben für die Justizgebäude, denen wir uns aus dem erwähnten
 Grunde vor den „sonstigen“ zuwenden, zeigen, wie sich aus der
Anlage CVIII ergiebt, ein ganz ausserordentliches Anschwellen, von
noch nicht 100000 M. 1849 auf 156000 M. 1859, 253200 M. 1869,
500000 M. 1874, 1 Mill. M. 1886/87, 1,8 Mill. M. 1889/90, 1,4 Mill. M.
1897/98, 1,507 Mill. M. 1899 und 1550450 M. seit 1901. Bis 1869 ist
das Wachsthum ein in Anbetracht der Beseitigung der Patrimonialgerichtsbarkeit,
 der Preissteigerungen und das Hinzutreten der Gerichte
 in den neuen Landestheilen nicht überraschendes, wohl aber ist
es dasjenige von 1869 bis 1874. Indess findet es seine Erklärung
darin, dass bis 1872 die Kosten kleiner Reparaturen an den Gerichtsgebäuden
 aus den sächlichen Fonds, die Kosten der Instandhaltung
der Gefängnisse aus dem Kriminalkostenfonds bestritten wurden. Als
alle diese Kosten 1873 auf das jetzige Kap. 81 übergingen, bedeutete
das für dieses die Verdoppelung des Bedarfes: derselbe stieg lediglich
hierdurch von 253200 M. auf 507000 M. Dazu kam nun die ungewöhnliche
 Preis- und Lohnsteigerung der 70er Jahre und 1875 die
Ueberweisung von 90000 M. Kosten der Reinigung der Sehornsteine
der Gerichtsgebäude und Gefängnisse von den sächlichen Fonds hierher,
sodasss in diesem Jahre bereits 3, Mill. M. erforderlich waren.
Durch das Hinzukommen des Glüeckstadter Gefängnisses gingen 1876
weitere 4900 M, vom Etat des Innern hierher über, und im nächsten
Jahr traten 1100 M. für die Gebäude im Lauenburgischen hinzu. Mit
dem somit auf 756 000 M. sich belaufenden Etatsansatz behalf man
sich auch nach der Justizreorganisation zunächst noch, bis diese
Summe derart unzulänglich wurde, dass sie 1883/84 auf 1 Mill. M.
erhöht werden musste, Als auch diese Summe sich jahrelang als
unzureichend herausgestellt hatte, wurde sie 1889/90 um 0,3 Mill. M.