[11, Abschnitt. V. Kapitel. Sonstige Ausgaben. $ 196, 197. 1987

erhöht. Im nächsten Jahre traten aus dem Etat des Inneren 8000 M.
für die Berliner Stadtvogtei hinzu. Dann aber unterblieb bis 1897/98,
wo 92000 M. eingestellt wurden, jede Verstärkung. Die seitdem verflossenen
 Jahre endlich sehen den Fonds in der aus der Anlage sich
ergebenden Weise bis auf 1550450 M. anwachsen, da die Beschränkung
 zu unwirthschaftlichen Unterlassungen von Reparaturen
zu nöthigen drohte. Mit dieser Summe sollen bestritten werden die
durch die gewöhnliche Abnutzung nöthigen Reparaturen nnd die
weniger umfangreichen baulichen Veränderungen und sonstigen Bauausführungen,
 im Allgemeinen bis zu einem Kostenbetrage von weniger
als 20000 M.; doch können schon Neubauten von mindestens 12 000 M.
zum Extraordinarium angemeldet werden.
Auf die einzelnen ÖOberlandesgerichtsbezirke entfielen von den wirklichen Ausgaben des
Kap. 81 in den letzten 4 Jahren, und zwar

Berlin...
Breslau ...
Celle .....
öl 2.000.
Frankfurt a. M. ....
Hamm .. ......
Kassel.........
Kiel. 0.0.0000.
Königsberg ........
Marienwerder ......
Naumburg. . .,.....
N
Stettin. ..........
zusammen...

899

1900

M. ML.
208 276 230 006
189 520 214 576
165 919 172 461
79 907 70.769
17907 76 027
‚20312 ‚63 102
82 568 62 849
33 659 34.935
838 302 23 601
77824 54781
‘30422 140 454
76617 86 862
69 826 615310
| 500 713 1541 934

1901
M.
238 819
"12.937
45239
69 155
595483
181 146
74 958
75 564
16.726
14.075
118 154
91 682
78 904
] 516897

1902
M.
295 459
207 714
130 654
91 286
91716
‚53 444
68 727
55219
98 983
34.229
136 235
89 287
59378
| 572 331

Y, Kapitel.

Sonstige Ausgaben.
“Staatshaushaltsetat Kap. 80.)

$ 197. Das Kapitel „Sonstige Ausgaben“ enthält seinem
Charakter als Sammelstätte anderweit nicht unterzubringender Ausgaben
 entsprechend solche sehr verschiedener Art in gegenwärtig
13 Titeln.
Der am höchsten dotirte derselben ist der erste „Umzugs- und
Reisekosten versetzter Beamten; Reisekosten und Tagegelder
 der Beamten in Staatsdienst-Angelegenheiten; Reisekosten
 der Geschworenen, Schöffen und Vertrauensmänner
Sowie Zehrungskosten der Gerichtsdiener“, Ursprünglich war
der ihm damals entsprechende Etatstitel nur für die. Umzugs- und
Reisekosten versetzter Beamten bestimmt. Seine Dotation war deshalb