1990 HIT. Hauptabschnitt, Die Ausgaben der Justizverwaltung.

$ 200. Die Tit. 3, 3a, 4 und 4b enthalten Unterstützungsfonds,
und zwar Tit. 3 und 4 solche, die aus der Staatskasse, Tit. 3a solche,
die aus besonderen Fonds gespeist werden.
Was zunächst diesen letzteren Titel „Unterstützungen aus
besonderen Fonds für Beamte und Hinterbliebene von Beamten
 sowie für arme Mündel, Ausgaben bei Verwaltung
dieser Fonds“ anlangt, so genügt es, auf die Ausführungen im
5 66 dieses Buches zu verweisen. Die Höhe der Sollausgabe entspricht
 der der Solleinnahme.
Der Tit. 3 ist seit 1898/99 zu Unterstützungen nur für
höhere Beamte bestimmt und seitdem mit 30 000 M. dotirt. Vorher
diente er bei dem Bestehen besonderer Fonds zu Unterstützungen für
mittlere, Kanzlei- und Unterbeamte in den Kap. 71, 73, 74 und 75
auch schon ganz überwiegend nur für höhere Beamte; nur etwa
1500 M. seiner damals schon seit dem Hinzutreten der neuen Landestheile
 31500 M. — vorher waren erst 15000, dann, wie schon 1849,
24 000 M. ausgeworfen — betragenden Dotation fanden für andere Beamte
 Verwendung; sie wurden daher auch 1898,99 abgezweigt
und zur Verstärkung der Unterstützungsfonds für andere Beamte
verwandt.
Aus dem Tit. 4 erhalten ausgeschiedene Beamte, einschliesslich
 der vor dem 1. Okt. 1879 im Bezirk des ehemaligen
 Appellationsgerichtshofes zu Cöln ausgeschiedenen
Gerichtsvollzieher Unterstützungen, sowie die Wittwen und
Waisen der Beamten — nicht auf gesetzlicher Verpflichtung beruhende
 —- Pensionen und Unterstützungen.
Dass die gedachten Gerichtsvollzieher seit. 1881/82 in dem Dispositiv des Titels besonders
 genannt werden, beruht auf folgendem Grunde: im Cölner Departement bestand
auf Grund der Instruktion v. 10. Juni 1833 für jeden Landgerichtsbezirk ein Unterstützungsverein
 für Gerichtsvollzieher, aus welchem diese selbst, ihre Wittwen und Waisen im Falle
ler Bedürftigkeit Unterstützungen erhielten. Mit der Beseitigung der rheinischen Gerichtsvollzieher
 im früheren Sinne war den Vereinen seit 1. Okt. 1879 die Grundlage ihres Bestehens
 entzogen, und lösten sie sich daher auf. Ihre geringen Vermögensbestände waren
durch die seit 1. Okt, 1879 erfolgten Bewilligungen von Unterstützungen bis Ende 1880/81
7ollständig absorbirt. Desshalb wurde 1881,82 der jetzige Tit 4, damals 3 des
Kap. 80 auch dazu bestimmt, die früher bewillieten Unterstützungen weiter zu
gewähren.
Der Titel wurde als besonderer Fonds 1864 durch Uebertragung
von 89300 M. aus dem allgemeinen Wittwenpensionsfonds des
Finanzministeriums gebildet und 1868 mit Rücksicht auf das besondere
 grosse Bedürfniss in den neuen Landestheilen auf 98700 M.
erhöht. Um unzureichende, aus früherer Zeit stammende Pensionen
durch Unterstützungen ergänzen zu können, wurde er 1874 um
39300 M. und 1875 nochmals um 60000 M. verstärkt. 1877/78 wurde
er mit Rücksicht auf die Lauenburgischen Beamten auf 200000 M.
arhöht. Da an ihn sodann deshalb erhöhte Ansprüche herantraten,