IT Abschnitt, V. Kapitel. Sonstige Ausgaben. $$ 200, 201. 1991

weil mit der Umgestaltung des Depositalwesens die Justizoffizianten-Wittwenkasse
 die Einnahme an Zinsen der bei den Depositalkassen
vorkommenden, nach einmaliger Aufforderung zur Empfangnahme
nicht abgehobenen herrenlosen Massen aus dem Geltungsbereiche der
Allgemeinen Gerichtsordnung verlor, erfuhr er 1879/80 eine weitere
Verstärkung um 20000 M., 1881/82 aber mit Rücksicht auf die oben
erwähnte Ausdehnung auf ausgeschiedene rheinische Gerichtsvollzieher
eine solche um 10000 M. Völlige Insuffizienz bedingte schon
1882/83 die Erhöhung auf 300000 M., die Kinziehung des bisher zur
Verstärkung von Unterstützungsfonds verwendeten 'Theiles des
Arbeitsverdienstes der Gefangenen zur Staatskasse (vgl. oben 8 64),
1893/94 die Verdoppelung auf 600000 M. Die letzte, 1897/98 erfolgte
Erhöhung auf 700000 M. wurde mit der grossen Zahl der nicht oder
nur beschränkt erwerbsfähigen, weder Pension noch Wittwengeld beziehenden
 Beamten-Wittwen und -Töchter, mit der beschränkten
Leistungsfähigkeit des Frankenberg’schen Vereins und der durch Zinsreduktionen
 beeinträchtigten Justizoffizianten-Wittwenkasse, endlich
mit dem Hinweis auf die mehr als 4000 Lohnschreiber, die ihre zu
Wittwen- und Waisengeld nicht berechtigten Hinterbliebenen meist
in dürftiger Lage zurücklassen, begründet.
Der für einmalige Unterstützungen von in der Justizverwaltung
 ohne Beamtenqualität beschäftigten oder beschäftigt
 gewesenen Personen und deren Hinterbliebenen
bestimmte Tit. 4b (vgl. 8 85 des vorigen Buches) wurde 1895/96 zum
ersten Male eingestellt. Seine damalige Dotation von 1500 M. ist
1901 wegen völliger Unzulänglichkeit verdoppelt worden.
$ 201. Die Tit. 4a „Ausgaben auf Grund der Kranken-,
Unfall- und Inv alidenversicherung sowie des Unfall-Fürsorgegesetzes“
 und 4d „Zu Entschädigungen von Gefangenen
 und deren Angehörigen im Falle der Verletzung
oder Tödtung eines Gefangenen durch einen bei der Beschäftigung
 erlittenen Unfall“ sind durch die sozialpolitischen
Gesetze der letzten Jahrzehnte erforderlich geworden.
Bezüglich der gesetzlichen Grundlagen des ersteren Titels kann
auf das in früheren Büchern des Werkes, was insbesondere die Unfallfürsorge
 für Beamte anlangt, auf &amp; 48 des vorigen Buches und die
dort angezogenen früheren Ausführungen Bezug genommen werden.
Der Bedarf ist von 6000 M. in den Jahren 1892/93 bis 1899 auf
6900 M. 1900, 8050 M. 1901 und 1902 und 10850 M. 1903 gestiegen,
da seit 1900 die Versicherungsbeiträge für die Aussenaufseher nicht
mehr vom Arbeitsverdienst der Gefangenen vorweg in Abzug gebracht,
sondern hier in Ausgabe gestellt werden, auch das neue Invalidenversicherungsgesetz
 höhere Lasten auferlegt.
Der Tit. 4d wurde 1899 als ein Unterstützungsfonds von 10000 M.,
denen. eine gleich hohe Einnahme aus einem Beitrag der Unternehmen,