JIT. Abschnitt, V. Kapitel. Sonstige Ausgaben. $ 201. 1993

anstalt seinen Angehörigen die Rente insoweit zu, als ihnen dieselbe im Falle des Todes
des Verletzten zu gewähren sein würde. Ausländern sowie deren Hinterbliebenen wird die
Rente nicht gewährt.
Die Entschädigung erfolgt durch den Bundesstaat, in dessen Gebiete die Anstalt liegt,
«n welcher der Unfall eingetreten ist, oder in dessen Gebiete die zwangsweise Beschäftigung
stattgefunden hat. Die Verpflichtung des Bundesstaats kann durch Landesgesetz auf andere
Stellen übertragen werden. Die Bundesstaaten sind auch befugt, Gemeinden oder andere
5ffentlich-rechtliche Verbände, die Gefangenenanstalten unterhalten, zu Beiträgen heranzuziehen,.
 Unternehmer, welche auf Grund eines Vertrags mit der Anstaltsleitung Gefangene
beschäftigen, können zu Beiträgen an diejenige Kasse, welche die Entschädigung zu gewähren
 hat, oder, wenn sich der Unfall aus Anlass einer für ihre Rechnung in oder ausserhalb
 der Anstalt stattfindenden. Beschäftigung zugetraren hat, zum KErsatze der der Kasse
arwachsenden Ausgaben herangezogen werden.
Jeder Unfall, durch welchen eine unter dieses Gesetz fallende Person getödtet ist oder
ne Körperverletzung erlitten hat, die voraussichtlich den Tod oder eine über den Zeityunkt
 der Entlassung hinauswirkende Erwerbsunfähigkeit zur Folge haben wird, ist durch
len Vorstand der Anstalt, in welcher der Verunglückte zur Zeit des Unfalls untergebracht
ist, alsbald einer Untersuchung zu unterziehen. Die Entschädigung ist von Amts wegen,
;m Falle der Tödtung sofort, im Falle der Verletzung unmittelbar vor der Entlassung des
Verletzten aus der Anstalt festzustellen, Eine Rente ist im Falle der Verletzung nur dann
zu gowähren, wenn bei der Entlassung die Beschränkung der Krwerbsfähigkeit fortbesteht.
Entschädigungen auf Grund dieses Gesetzes sind, soweit deren Feststellung nicht von Amts
wegen erfolgt, bei Vermeidung des Ausschlusses, wenn es sich um die Folgen einer Körperverletzung
 handelt, vor der Entlassung, und wenn der Unfall den "Pod herbeigeführt hat,
vor Ablanf von 2 Jahren nach dem Eintritte des Unfalls bei dem Vorstande der Anstalt,
n welcher der Verunglückte zur Zeit des Unfalls unteryebracht war, zu beantragen. Nach
Ablauf der Frist ist der Anmeldung nur in gewissen Ausnahmefällen Folge zu geben. Die
Festsetzung der Entschädigungen erfolgt durch die von dem Entschädigungspflichtigen eingesetzte
 Ausführungsbehörde; in Preussen ist dies für Unfälle in Gerichtsyefängnissen der
Öberstaatsanwalt. Innerhalb eines Munats steht dem Verletzten oder seinen Hinterbliebenen
sowie dem Unternehmer die Beschwerde zu, "Tritt in den Verhältnissen, welche für die
Feststellung der Entschädigung massgebend gewesen sind, eine wesentliche Veränderung
ein, so kann eine anderweitige Feststellung auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen.
ist der Verletzte, für welchen eine Entschädigung festgestellt war, in Folge der Verletzung
gestorben, so muss der Antrag auf Gewährung einer Entschädigung für die Hinterbliebenen,
'alls deren Feststellung nicht von Amts wegen erfolgt ist, der Regel nach bei Vermeidung
des Ausschlusses vor Ablauf von 2 Jahren nach dem Tode des Verletzten bei dem
zuständigen Anstaltsvorstand angemeldet werden.
Die Renten sind in monatlichen und, wenn sich der Jahresbetrag auf 60) Mark oder
weniger beläuft, in vierteljährlichen Beträgen im Voraus zu zahlen,
Der Bezug der Rente ruht: 1. solange der Berechtigte eine Freiheitsstrafe von mehr
als 1 Monat verbüsst, oder solange er in einem Arbeitshaus oder einer Besserungsanstalt
untergebracht ist, jedoch mit der Massgabe, dass im Inlande wohnende Angehörige, welche
im Falle seines Todes Anspruch auf Rente haben würden, die Rente bis zur Höhe jenes
Anspruchs erhalten; 2. solange der berechtigte Ausländer nicht im Inlande seinen gewöhnlichen
 Aufenthalt hat; 3. solange der berechtigte Inländer im Auslände sich aufhält und es
ünterlässt, der Ausführungsbehörde seinen Aufenthalt mitzutheilen:; 4, solange der Berechtigte
als Landstreicher umherzieht. .
fst bei theilweiser Erwerbsunfähigkeit eine Rente von 20 oder weniger Prozenten der
Vollrente festgestellt, so kann die Ausführungsbehörde den Entschädigungsberechtigten auf
seinen Antrag durch eine entsprechende Kapitalzahlung abfinden.
Die Auszahlung der Entschädigungen wird auf Anweisung der Ausführungsbehörde
vorschussweise durch die Postverwaltung bewirkt. Binnen 8 Wochen‘ nach Ablauf jedes
Rechnungsjahres. haben die Central-Postbehörden den einzelnen Ausführungsbehörden Nach-