(IL Abschnitt. V. Kapitel. Sonstige Ausgaben. $$ 202—205. 1995

des Oberlandesgerichts in Jena und der Landgerichte in Meiningen
und Rudolstadt alljährlich nach Verhältniss der Einwohnerzahl festzustellende
 Beiträge leistet (vgl. oben &amp; 27). Der im Tit. 5 einzustellende
 Bedarf richtet sich also nach den durch eigene Einnahmen
nicht gedeckten Ausgaben für die Gerichte und nach dem Verhältniss
der Bevölkerung der zu Preussen gehörigen Theile der Gerichtssprengel
 zu denjenigen der ganzen Gerichtssprengel. Hauptsächlich
durch Steigerung der Ausgaben ist er, wie die Anl. CVIII näher ersehen
lässt, von 25000 M. für 1880,81 auf 64700 M. für 1903 gestiegen. Der
Ansatz für 1880/81 war von vornherein viel zu niedrig; denn thatsächlich
 waren 1880 zu zahlen für Jena 16560, für Meiningen 25 247
ınd für Rudolstadt 936U M. Aber erst 1883/84 wurde der Etatsansatz
von 25000 auf 50000 M. erhöht. Von den seit 1895/96 mehr voryesehenen
 5200 M. waren 3550 M. für Jena und 1 650 M. für Meiningen
bestimmt, während die weitere Erhöhung um 4500 M. lediglich durch
lie Neuregulirung der Gehälter bei dem letztgenannten Gericht infolge
des Staatsvertrages v. 19. Febr. 1897 (G.-8. S. 189) bedingt war.

$ 204, Der schon im Etat für 1850 als besonderen Bestandtheil
des damaligen „allgemeinen Dispositionsfonds“ aufgeführte, jetzt im
Tit. 6 des Kap. 80 enthaltene Fonds zu „Ausserordentlichen
Ausgaben für die Justizverwaltung“ ist ein Dispositionsfonds
zur Bestreitung solcher Ausgaben, für die andere Etatstitel nach deren
Bestimmung nicht in Anspruch genommen werden können. Die
Zwecke, für die er Verwendung findet, sind, wie die in den Uebersichten
 über die Staatseinnahmen und Staatsausgaben dem Landtage
mitgetheilten Nachweisungen ergeben, äusserst buntscheckiger Art.
Im Etatsjahr 1900 waren beispielsweise insgesammt 19 247,94 M, verwendet in 30 Posten,
javon rd. 11761 M. für Drucksachen verschiedener Art, 2930 M. auf Grund gerichtlicher
Verurtheilungen des Fiskus, ca. 250 M. zur Vergütung von Schäden, für die die .Justizverwaltung
 aufzukommen hatte, 1302 M. für Diäten an Assessoren behufs Ausbildung im
Gjefängnissdienst, 500 M. Beihülfen zur Ausbildung als Gefangenaufseherinnen, 410 M. Reiseveihülfen
 an Gefängnissbeamte behufs Theilnahme an Versammlungen von Gefängnissvereinen,
 750 M. für Ueberlassung eines Patentes auf Fensterblenden für Hafträume, 1901
sind 16 916,46 M. in 21 Posten ausgegeben, davon 4 876 M, für Drucksachen, 1 453 M. auf Grund
zerichtlicher Verurtheilungen, ca. 914 M. andere Entschädigungen, !| 274 M, Reisebeihülfen
and 7500 M. Gemeinde-Umsatzsteuer.

Der gesammte zur Verfügung stehende Betrag war und ist verhältnissmässig
 gering, bis 1867 6000, dann bis 1877/78 7500, von
1878/79, wo die Verdoppelung mit Rücksicht auf die Vorarbeiten zur
Gerichtsorganisation erfolgte, bis 1895/96 15000, dann wieder „nach
den gemachten Erfahrungen“ nur 7 500, seit 1899 aber mit Rücksicht
auf die Durchführung des Bürgerlichen Gesetzbuches und seiner
Nebengesetze wieder 15 000 M.
$ 205, Der letzte Titel (7) des Kap. 80 dient nicht nur zu
Rechnungsvergütungen, sondern auch zur Abrundung der Schluss-