1996 JIIT. Hauptabschnitt. Die Ausgaben. der Justizverwaltung,

summen des Justizetats, Theilweise auf dieser letzteren Funktion, im
Uebrigen aber auf den Erfahrungen über die wirklichen Ausgaben zu
Rechnungsvergütungen beruhen die Schwankungen seiner, wie die
Anl. CVIII zeigt, nur wenige Tausend Mark ausmachenden Dotirung.
Zum ersten Mal erscheint der Fonds im Etat für 1872. „Rechnungsvergütungen“
 sind die von den Oberrechnungskammern angeordneten
Zurückzahlungen von Einnahmen, welche in früheren Rechnungen
irrig oder zu viel auf die Rechnung der Justizverwaltung verrechnet
worden sind. Ebenso gehören hierher Beträge, die durch Diebstahl,
Untreue oder Zufall dem Kassenbestande entzogen sind.

YI. Kapitel.

Ausgaben an die Justizoffizianten-Wittwenkasse.
(Staatshaushaltsetat Kap, 82.)
$ 206. Der unter obiger Bezeichnung in den Etat eingestellte
Betrag erscheint als Einnahme für die Justizoffizianten- Wittwenkasse
aus dem Verlage des Justiz-Ministerialblattes und aus dem Erlöse
verkaufter Akten im Tit. 7 der Einnahmen der Justizverwaltung. Es
kann dieserhalb auf die Ausführungen im 8 67 dieses Buches und die
Anl. CIX verwiesen werden.

IV. Abschnitt.

Die einmaligen und ausserordentlichen Ausgaben der
Justizverwaltung.
(Staatshaushaltsetat Kap. 8 des Extraordinariums.)

$ 207. Neben den dauernden beanspruchte die Justizverwaltung,
wie die Anl. CXVIII zeigt, alljährlich einmalige und ausserordentliche
Aufwendungen von fast immer recht bedeutender Höhe: seit 1849
haben sie nur 12 Mal, seit 1867 aber überhaupt nicht mehr weniger
als 1 Mill. M. betragen; dagegen überstiegen sie 2 Mill: in 30, 3 Mill.
in 20, 5 Mill. in 10, 6 Mill. in 8, 7 Mill. in 5 und sogar 12 Mill. in
2 Jahren. Abgesehen von der Eisenbahn-, Bau- und Kultusverwaltung
pflegt als regelmässige Erscheinung ein Extraordinarium von ähnlicher
Höhe keine andere Verwaltung aufzuweisen.
Wer die vorangegangen Ausführungen über die Organisation der
Justizverwaltung, ihres Behörden- und Beamtenapparats und die Entwicklung
 des Gefängnisswesens gelesen hat, wird den Grund dieser