[V. Abschnitt, ; Einmalige und ausserordentliche Ausgaben. $$:206, 207, 1997

regelmässigen bedeutenden extraordinären Bedürfnisse zutreffend in
dem enormen Erforderniss an Geschäfts- und Gefängnissräumen
und in den erhöhten Anforderungen, welche die Gefängnisskunde
heute an die Unterbringung der Gefangenen stellt, suchen. . In .der
That sind die gesammten einmaligen und ausserordentlichen Ausgaben
— abgesehen vom Jahr 1849, wo 2310000 M. zur Deckung von Mehrausgaben,
 für die die Etats, insbesondere infolge der Ereignisse von
1848, keine Mittel gewährten, bestimmt waren — so gut wie ausschliesslich
 für bauliche Zwecke verwandt worden, und zwar ganz
überwiegend für Geschäftsgebäude der Gerichte und für Gefängnisse.
Erst in den letzten Jahren sind als eine Massnahme der Ostmarkenvolitik
 erheblichere Aufwendungen auch zur Schaffung von Dienstwohnungen
 für Amtsrichter in kleinen Orten Posens und Westpreussens
erfolgt, um diesen Beamten, deren längeres Verbleiben an solchen
Orten im Interesse der Stärkung des Deutschthums erwünscht ist, den
Aufenthalt daselbst erträglicher zu machen und ihr Streben, sobald
wie möglich an grössere Orte oder doch in andere Ländestheile versetzt
 zu werden, abzuschwächen. Namentlich.in den Etats für 1898/99,
{899 und 1901 sind zu diesem Zwecke erheblichere Summen, 1898/99
138 400, 1899 3837 300 und 1901 309000 M., ausgeworfen worden. Seitdem
 weist nur der Etat für 1903 noch einen Betrag von 86200 M. zu
einem solchen Zwecke auf. Man wird annehmen dürfen, dass nur
die Lage der Finanzen dazu geführt hat, einstweilen mit jenen Massnahmen
 nicht in ähnlichem Umfang wie in den letzten Jahren Miquels
fortzutahren; denn es kann keinem Zweifel unterliegen, dass in der
grösseren Sesshaftigkeit der Beamten und gerade der der Gefahr der
Polonisirung weniger ausgesetzten höheren und mittleren Beamten ein
wirksames Mittel zum Schutze des Deutschthums gegen das Vordringen
des Polenthums zu erblicken ist, dass andererseits das Leben der Amtsrichter
 in kleinen Städten Posens und Westpreussens so aller Annehmlichkeiten
 baar ist, dass man ihr Streben, versetzt zu werden,
nur zu sehr verstehen kann, und dass immerhin die Gewährung
wenigstens einer angemessenen Wohnung die Unannehmlichkeiten des
Aufenthalts immerhin an einer besonders empfindlichen Stelle
bedeutend verringert.
{m Vergleich zu den Gesammtsummen spielen diese Beträge aber
eine nur untergeordnete Rolle, und keine viel grössere spielen die inszgesammt
 2001700 M., welche in die Etats für 1894/95, 1898/99 und
1899 für Erweiterung des Justizministeriums eingestellt waren: gegenüber
 den für Geschäftsgebäude der Gerichte und für Gefängnisse im
Laufe der Zeit verausgabten Summen sind sie verschwindend.
Schon die Justizreform von 1849 hatte bedeutende Aufwendungen
zur Beschaffung, Erweiterung und Verbesserung von Geschäftsgebäuden
 und Gefängnissen im Gefolge, obwohl diese durch die Beseitigung
 der Privatgerichtsbarkeit bedingte Last für die Staatskasse