2000 III. Hauptabschnitt. Die Ausgaben der Justizverwaltung.

das Strafgefängniss in Preungesheim bei Frankfurt a. M. und die
Gerichtsgefängnisse in Limburg, Oppeln und Glatz. Von diesen
Bauten hatten bis 1887/88 aus dem Extraordinarium beansprucht das
Berliner Land- und Amtsgericht II 908 600, der Erweiterungsbau in
Breslau 905 000, das Justizgebäude in Frankfurt a. M. 1620 000, dasjenige
 in Cöln 876 000 und das Gefängniss in Preungesheim 729000 M.;
für Frankfurt wurden 1888/89 weitere 253000. für Cöln 1888/89 bis
1893 94 1336 150 M. bewilligt.
Seitdem sich die Finanzlage wieder besserte, finden wir auch
wieder eine etwas reichere Dotirung des Extraordinariums, die auch
in den Deficitjahren des letzten Jahrzehnts des vorigen Jahrhunderts
beibehalten und, als dem Staate grössere Mittel zur Verfügung standen,
andererseits auch der wirthschaftliche Aufschwung eine gewaltige
Geschäftsvermehrung namentlich in den Handelseentren und Industriegebieten
 bewirkte, ganz ausserordentlich verstärkt wurde. Für nicht
weniger als 166 Neubauten gerichtlicher Geschäftsgebäude wurden
[888/89 bis 1908 die Mittel resp. wenigstens erste Raten in den Extraordinarien
 neu bewilligt. Hervorzuheben sind hiervon in erster Linie
die Bauten in Berlin und seinen Vororten, nämlich ein Erweiterungsbau
 des Kammergerichts und des Strafgerichtsgebäudes in Moabit
sowie die Neubauten für das Amts- und Landgericht I, das Landgericht
 III und die Amtsgerichte in Charlottenburg, Coepenick, Berlin-Wedding
 und Berlin-Schöneberg. Die für diese Bauten bisher bewilligten
 Mittel beziffern sich auf 225 800 ,M. für das Kammergericht,
7285000 M. für das Geschäftsgebäude der Civilabtheilungen des
Land- und Amtsgerichts I, 2800000 M. für das Strafgerichtsgebäude
hebst Untersuchungsgefängniss, 750000 M. für das Landgericht Ill,
je 650000 M. für die Amtsgerichte Berlin-Schöneberg und Berlin-Wedding,
 559800 M. für Coepenick und 348 936 M. für ein Geschäftsgebäude
 für die Strafabtheilungen des Amtsgerichts I. In Aussicht
steht noch die Forderung von 504922 M. für das Land- und Amtsgericht
 I, 4696500 M. für das Kriminalgericht und Untersuchungsgefängniss,
 392300 M. und den Kosten der Einrichtung für das
Landgericht Berlin III, 299000 M. und den Einrichtungskosten für
das Amtsgericht Berlin-Schöneberg, 303 000 M. und den Einrichtungskosten
 für Berlin-Wedding. Ausserhalb Berlins sind insbesondere
grössere Geschäftsgebäude errichtet oder in Angriff genommen für die
Öberlandesgerichte in Hamm und Kiel, die Land- und Amtsgerichte
in Bromberg, Oels, Glatz, Brieg, Beuthen, Wiesbaden, Koblenz, Magdeburg
 und Halle a. S., die Landgerichte in Ratibor und Bochum, die
Amtsgerichte in Sensburg, Gumbinnen, Pr, Eylau, Wischwill, Marienburg,
 Thorn, Pr. Stargard, Sommerfeld, Bernau, Pasewalk, Bergen,
Wongrowitz, Kattowitz, Zabrze, Tarnowitz, Myslowitz, Pless, Neumünster,
 Rendsburg, Uelzen, Stade, Dortmund, Bochum, Barmen,
Birstein, Kreuznach, Crefeld, München-Gladbach und Rheydt und ein