IV. Abschnitt. Einmalige und ausserordentliche Ausgaben, .&amp; 209. 9001

auf 504 000 M. veranschlagter Erweiterungsbau des Land- und Amtsgerichts
 in Bonn. Für die kostspieligsten dieser Bauten sind an
extraordinären Mitteln bewilligt und zwar für Hamm 935 486, für Kiel
772007 M., für Oels 797 000,. für Brieg 826 860, für Beuthen 691 100,
für Wiesbaden 840200, für Koblenz 874 000, für Ratibor 533 100,
Kattowiiz 860400, Zabrze 629 0029, Myslowitz 688 988, Dortmund
2.020000,‘ Barmen 524 100, Crefeld 635000 M., für Magdeburg und
Halle bisher 3 und 1!/, Mill, während noch 607 900 und 236 500 M.
zu bewilligen bleiben und 1901 und 1902 für Erweiterung der Geschäftsgebäude
 und Neubau des Gerichtsgefängnisses in Frankfurt a. M.
zum Ankauf des Bauplatzes 1426 230 M., für das Gefängniss 1903
auch bereits eine Baurate von 350000 M. bewilligt sind. Mit einer
grossen Zahl der vorstehend erwähnten und der nicht namhaft gemachten
 Neu- und Erweiterungsbauten waren solche der Gefängnisse
verbunden. Ausserdem aber sind die grossen Gefängnisse in Bochum,
Wronke, Tegel und in der Alexanderstrasse in Berlin unter Belastung
des Extraordinariums mit 1 886 500, 2 320 000, 3 266 000 und 1677 000 M.
aufgeführt. Von ähnlichem Umfang ist der Neubau des Centralgefäng:
nisses in Neumünster, der auf 1 234 000, einschliesslich Amtsgericht und
Untersuchungsgefängniss auf 1 462 400 M. veranschlagt ist, worauf bisher
1150054 M. bewilligt sind. Andere theils vollendete, theils in Angriff
3enommene und grossentheils mit Gerichtsgebäuden verbundene
grössere Neu- oder Erweiterungsbauten betrafen die Gefängnisse in
Gollnow, Danzig, Hannover, Beuthen, Allenstein, Elbing, Pr. Stargard,
Charlottenburg, Inowrazlaw, Brieg, Kattowitz, Lublinitz, Myslowitz,
Gross-Strehlitz, Zabrze, Gleiwitz, Magdeburg, Stendal, Naumburg,
Altona, Dortmund, Hagen. U. a. sind für Danzig bewilligt 717 800,
für Hannover 508 500, für Gollnow 485 310 M., ferner für die Centralstation
 für jugendliche männliche Gefangene und das Gerichtsgefängniss
 in Gross-Strehlitz 565000 M., während, soweit Gerichtsbauten
mit den Gefängnissbauten verbunden waren, die Mittel für letztere in
den oben für einzelne grössere dieser Gerichtsbauten angegebenen
Zahlen enthalten sind.
Man wird, wenn man derartige Daten sich vergegenwärtigt, nicht
leugnen können, dass auf dem Gebiete der Justizbauten seit der
Gerichtsreorganisation Grossartiges geleistet ist, zumal während der
Amtsführung der Minister Schönstedt und v. Miquel. Wenn auch
heute noch nicht wenige Justizgebäude zu an sich berechtigten Klagen
Veranlassung geben, so liegt die Sache ähnlich wie bei den Bahnhofsgebäuden:
 wie dort die riesenhafte Steigerung des Verkehrs, so konnte
man hier diejenige der Geschäfte in gewissen Städten und Gegenden
in vollem Masse nicht voraussehen, und soweit nicht Leben und
Gesundheit gefährdet wird, muss der Staat, ehe er jeder Verkehrsund
 Geschäftsvermehrung mit kostspieligen Neubauten folgt, doch
erst zusehen, ob die Verkehrs- und Geschäftsvermehrung voraus-