Rückblick.

$ 210. UVeberblickt man die ganze Entwickelung, welche die
Finanzgebahrung der Justizverwaltung in dem konstitutionellen Staat
genommen hat, so muss man als inkommensurabel die Jahre von der
Gerichtsreorganisation von 1879 bis 1884/85 ausscheiden, weil in dieser
Zeit der ganz überwiegende Theil der Einnahmen, die Gerichtskosten,
bei den indirekten Steuern vereinnahmt wurden, andererseits die
indirekte Steuerverwaltung auch die Kassengeschäfte für die Justizverwaltung
 besorgte.
Bei Würdigung der in der Anl. CXV1III zusammengestellten Endzahlen
 der übrigen Jahre wird man vier Zeitepochen zu unterscheiden
haben: das Jahr 1849, dessen Etat noch auf der Justizverfassung vor
Erlass der Verordn. v. 2. Jan. 1849 beruht, sodann die Zeit bis zum
Hinzutreten der Einnahmen und Ausgaben für die neuen Landestheile,
also bis einschliesslich 1867, die Zeit von 1868 bis zur Gerichtsreorganisation,
 also bis 1879/80, endlich die Zeit von 1835/86 bis zur
Gegenwart.
In dem einen Jahre von 1849 bis 1850 stieg die Solleinnahme von
12,5 auf 16,5, die dauernde Sollausgabe von 19,9 auf 27,1 Mill. Die
Steigerung ‚beider ist überwiegend die Folge der Aufhebung der
Patrimonialgerichtsbarkeit. Wie aber obige Zahlen erweisen, hatte
diese Massnahme eine Mehrbelastung für die Staatskasse zur Folge;
stiegen doch die Einnahmen nur um etwa 82, die Ausgaben um
4 Proz. und der Zuschuss im Ordinarium von 7,4 auf 10,6 Mill, unter
Hinzurechnung des, wie früher erwähnt 1849 abnorm hohen, Extraordinariums
 freilich nur von 10,3 auf 11,8 Mill. Die Einnahmen
selber decken von den Gesammtausgaben — einschl. Extraordinarium —
1849 55,07 und 1850 infolge des geringern Extraordinariums 58,2 Proz.
Im Etat für 1852 schnellt die Einnahme um mehr als 6 Mill. in die
Höhe, eine Folge des Gerichtskostenges. v. 10. Mai 1851; da nach
diesem aber die durchlaufenden Gelder an Stempel, Porto u. s. w. sowohl
 in Einnahme als in Ausgabe gestellt werden müssen, steigt auch
die Sollausgabe im Ordinarium um ca. 2,3 Mill, wovon freilich fast
0,6 Mill. durch Reduktion des Extraordinariums aufgewogen werden.
So sollen nunmehr 75,6 Proz. der gesammten Ausgaben in den eigenen