Rückblick. ‚&amp; 214.

2007

bei einigen Ausgabekategorien. In denjenigen Jahren beispielsweise,
in denen die wirklichen die Sollausgaben am meisten überstiegen,
1892/93, 1897/98 und 1900, betrugen die „Anderen persönlichen Ausgaben“
 der Gerichte im Soll 10,548, 11,042 und 12,704 Mill. M., in
Wirklickkeit 12,778, 11,772 und 16,273 Mill. M., die baaren Auslagen
im Soll 8,811, 9,97 und 10,6, in der Wirklichkeit 9,765, 10,563 und
11,062 Mill. M., die „Sächlichen Ausgaben“ der Gerichte im Soll
3,903, 9,286 und 9,619 Mill. M., in der Wirklichkeit 10,035, 9,245 und
11,278 Mill. M. Dazu kam, dass bis zur Fixirung der Gerichtsvollzieher
 1900 auch deren aus Parteiaufträgen herrührende, in den
‚Besoldungen“ erscheinende Bezüge sich nicht nach den Voranschlägen
 richteten, also auch der Voranschlag für den Besoldungsbedarf
 regelmässig überschritten. wurde.
$ 214. Für die Zunahme der Gesammtausgaben von 1885/86 bis
1908 fällt diejenige der Ausgabe für das Justizministerium, von 559 510
auf 705320 M. nicht ins Gewicht: entstanden ist sie zum überwiegenden
 Theil durch die allgemeine Besoldungsaufbesserung und
durch Vermehrung der Beamten. Bei den besonderen Gefängnissen
sind die Ausgaben zwar auf mehr als das Doppelte, von 16838198 M.
auf 3674 608 M. gestiegen, weil die Zahl der besonderen Gefängnisse
vermehrt und die Gefängnisse bedeutend vergrössert sind, infolgedessen
 auch entsprechend mehr Beamte und Verwaltungskosten erforderlich
 sind, sowie auch infolge der Gehaltsaufbesserungen. Immerhin
 spielt unter einem gesammten Mehrbedarf von 31,1 Mill. M.
auch derjenige von 2 Mill. M. für die besonderen Gefängnisse eine
untergeordnete Rolle. Schon die „baren Auslagen“ fallen weit mehr
ins Gewicht; sind sie doch im Soll von 1885/86 bis 1903 von 8,168
auf 10,9, in der Wirklichkeit 1886/87 bis 1900 schon von 8.282 auf
11,062 Mill. M. gestiegen.
Der Schwerpunkt liegt natürlich in den Ausgaben für die Gerichte:
 sie sind im Soll von 1885/86 bis 1903 von 65,204 auf 95,080,
also um beinahe 30 Mill. M. gestiegen, und in der Wirklichkeit betrug
schon 1886/87 bis 1900 die Steigerung -— von 65.523 auf 91.079 —
mehr als 25,5 Mill. M.
In welcher Weise die einzelnen Arten der Ausgaben für die Gerichte
 an der Steigerung betheiligt sind, ergiebt sich schon aus der
Anlage CVIII, übersichtlicher aber aus der Zusammenstellung der wirklichen
 Ausgaben in der Anlage CXIX. Die Besoldungen, die mehr
als die Hälfte der dauernden Ausgaben ausmachen, sind 1886/87 bis
1900 von 43,75 auf 57,32 Mill. M. oder um 31,12 Proz. gestiegen.
Zum Theil beruht diese Steigerung auf den gewaltigen Stellenvermehrungen,
 zum anderen Theile auf den Besoldungsaufbesserungen
ınd der Einführung des Dienstaltersstufensystems für die mittleren,
Kanzlei- und Unterbeamten und einen Theil der höheren Beamten.
[{[nsbesondere entspringt den allgemeinen Kesaldungsaufbessbrungen