2008

Rückblick.

das Anwachsen sowohl der Istausgaben für Besoldungen bei den Gerichten
 als auch der dauernden Gesammt-Soll- und Istausgabe von
1890/91 zu 1891/92, von 1897/98 zu 1898/99 zum überwiegenden
Theile, während die starke Vermehrung der Gesammtausgabe von
1899 auf 1900 nur zum kleineren Theile auf die weitere allzemeine
Aufbesserung der Unterbeamten im Jahre 1899, zum grösseren auf die
Gewährung von Wartegeldern an die in den einstweiligen Ruhestand
versetzten Richter und auf die Einstellung der baren Auslagen der
Gerichtsvollzieher in die Einnahme und Ausgabe zurückzuführen ist.
Wie diese letztere Massnahme somit nur formeller Natur ist, so beruht
as auch auf einer solchen, nämlich der veränderten Darstellung der
Bezüge der Gerichtsvollzieher im Etat — ihre Gebührenantheile ete.
sind von den „Besoldungen“ in die „Anderen persönlichen Ausgaben“
versetzt — dass 1900 der Besoldungsaufwand um 1,2 Mill. M. niedriger
als im Jahre zuvor war.
Verhältnissmässig am stärksten von den in die Anlage CX1IX
aufgenommenen Ausgaben bis 1900 um 45,4 Proz., sind die „Anderen
persönlichen Ausgaben“ gestiegen, zum Theil freilich durch die eben
erwähnte formelle Massnahme, überwiegend aber durch Vermehrung
der erforderlichen Hülfskräfte.
Verhältnissmässig erhebliche Schwankungen wiesen die Fonds
für sächliche Ausgaben auf, da sie nicht nur durch den Geschäftsumfang,
 sondern auch durch die Preisschwankungen, die Belegung der
Gefängnisse — zu ?/, bestehen sie ja in den Verwaltungskosten der
Gerichtsgefängnisse — bestimmend beeinflusst werden. Das Ergebniss
der Zeit von 1886/87 bis 1900 ist aber auch hier eine Erhöhung der
Istausgaben um 38,8 vom Hundert.
$ 215. Von den wirklichen dauernden und einmaligen Ausgaben
durch die wirklichen Einnahmen gedeckt wurden vom Hundert in
den Etatsjahren 1886/87: 58,33; 1887/88: 59,92; 1888/89: 58,48; 1889/90:
61,71; 1890/91: 60,19; 1891/92: 61,21; 1892/93: 61,74; 1898/94: 61,19;
1894/95: 64,65; 1895/96: 67,66; 1896/97: 68,29; 1897/48: 65,28; 1898/99:
67,07; 1899: 67,12; 1900: 166,6 und 1901: 67,06, während nach den
Etats für 1903 und 1893 sich der Prozentsatz auf 67,80 und 67,36 stellen
soll. Im Grossen und Ganzen hat sich daher der Einnahmekoeffizient
seit Beginn der %0er Jahre erheblich günstiger gestaltet. Aber
theilweise ist diese Besserung nur eine scheinbare, insofern insbesondere
 die Postgebühren bis auf einen kleinen Rest auf
den Pauschalfonds des Finanz - Ministeriums übergegangen sind,
der Arbeitsverdienst der Gefangenen jetzt in seinem Bruttobetrage
eingestellt wird, die Staats-Nebenfonds in Einnahme und Ausgabe
 erscheinen und auch 1899 90000 M. Fortschreibungsgebühren
vom Etat der direkten Steuern auf den Justizetat übergegangen sind.
Setzt man für 1900 als Antheil der Justizverwaltung an dem Portoaversum
 5,9 Mill. der Ausgabe zu, die 90000 M. Fortschreibungs-