2010

Rückblick,

wachsen, auch nicht behaupten können, in der Erzielung der noch
nicht halben Kostendeckung in für die Entwickelung der Einnahmen
besonders günstigen Jahren liege eine fiskalische Ausnutzung der
Rechtspflege. Der gegen unseren grössten Finanzminister, dessen
Heimgang sich in wenigen‘ Tagen zum zweiten Male jährt, oft erhobene
 Vorwurf einseitiger Superfiskalität, ein Vorwurf, dessen Hinfälligkeit
 sehon die Finanzlage Preussens heute, 2 Jahre nach Miquels
Rücktritt, grell beleuchtet, findet auch in der Entwickelung der Einnahmen
 und Ausgaben der Justizverwaltung während seiner Minister-{aufbahn
 keine Unterstützung. Gewiss sind die Verhältnisse stärker
als der Wille auch des mächtigsten Staatsmannes. Aber dass es dem
Einfluss eines Miquel, wenn er sich lediglich von fiskalischen Inter-»ssen
 hätte leiten lassen, nicht möglich gewesen wäre, sei es eine
für den Fiskus noch günstigere Gestaltung des Gerichtskostenwesens
durchzusetzen, sei es manche grosse Mehrausgabe, wenn auch nur für
einige Jahre, zurückzuhalten, soll man uns doch nicht weiss machen
wollen! Wäre es denn so schwer für Miquel gewesen, die grosse Besoldungsvorlage
 von 1897, wenn er es gewollt hätte, scheitern zu lassen.
öhne dass Jemand die Absichtlichkeit gemerkt hätte? Und hätte man
es ihm denn ernstlich verübelt, wenn er in den Jahren reicher Ueberschüsse
 nicht mit so zunächst oft verblüffend hohen Extraordinarien
an den Landtag herangetreten wäre. Dass auch Miquel manche Ausgabe
 auf dem Justizetat nur ungern und vielleicht sogar nicht immer
von ihrer absoluten Nothwendigkeit ganz überzeugt, zugestanden
haben mag, wollen wir gewiss nicht bezweifeln. Das ist aber bei
jedem gewissenhaften Finanz-Minister natürlich. Denn er übersieht
wohl die Lage und Zukunft der Finanzen besser wie jeder Andere,
nicht dagegen die wahren Bedürfnisse der einzelnen Verwaltungen so.
wie deren verantwortlicher Leiter, und es ist eben Aufgabe des Finanz-Ministers,
 die Anforderungen der Ressorts zwar mit der Finanzlage
des Staates abzuwägen, aber andererseits sich nicht eigensinnig gegen
dieselben zu stemmen, sondern den Gründen der anderen Minister
Ohr und Verständniss entgegenzubringen, Aufgabe der Letzteren aber,
nicht in dem einseitigen Streben, die Einrichtungen ihres Ressorts zu
möglichst idealer Vollkommenheit zu erheben, Forderungen zu stellen,
die nach der Finanzlage nicht oder doch ohne Verkürzung der anderen
Verwaltungen nicht erfüllbar‘ sind. das unbedingt Nöthige aber
mit Entschiedenheit auch gegen den einflussreichsten Finanz-Minister
 zu vertreten. Wenn man bedenkt, dass es in den 10 Jahren
von 1891/92 bis 1901 möglich gewesen ist, die Zahl der etatsmässigen
Justizbeamten in dem im Laufe dieses Buches dargestellten Masse zu
vermehren, ihre Gehälter durchgängig namhaft zu erhöhen, die Lage
der ausseretatsmässigen Beamten zu verbessern, über 60 Mill. M. für
Justizbauten verfügbar zu machen, die Gerichtskosten in einer weniger
drückenden Weise zu reguliren und bei alledem das Verhältnıss der