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Landfchnedceen, die auf dem Lande lebenden Schnecken,
neist vungenfchnecken (. d.), aber auch eine Anzahl Vorder⸗
semer (Unterordnung der Retzkiemer).
Landfeer Epr. ländsihr), Sir Edwin, engl. Tier—
naler, geb. 7. März 1802 zu London, seit 1831 Mitglied
er Akademie, gest. 1. Ott. 1873 zu London. Hauptbilder:
Alexander und Diogenes (Hunde), Neufundländer (1868),
önig der Bergschlucht (Hirsch), Röhrender Hirsch; auch
die bronzenen Loͤwen am Nelsondenkmal in London. Bgl.
Stephens (1883), Scott (1903). — Sein Bruder Charles
c. Historienmaler, geb. 1799, gest. 21. Juli 1879 in London.
Landsend (spr. ländsend), südwestl. Landspitze Eng⸗
lands (Grafsch. Cornwall), 18 hoch; 60 47 w. V. v. Gr.
Landsgemeinden, Bürgerversammlung in den schweiz.
dantonen Uri, Unterwalden, Glarus, Appenzell zur Er—
edigung von Wahlen und gesetzgeberischen Akten.
Landshut, Bezirksstadt im bayr. Reg.-Bez. Nieder⸗
ahern an der Isar, (18000) 21787 (19005: 24187) 6.,
Jarnison, Land-z, Amisgericht, Handels⸗ und Gewerbe—
ammer, Gymnasium, Realschule, Ackerbau-, Obstbau—,
deramische Schule; 1800 26 Sitz einer Universität (jetzt
in München); dabei Schloß Trausnitz (1204), einstige Re—
denz der Herzöge von Niederbayern und Ruine Wolfstein.
— Bgl. Staudenraus (3 Bde., 1832).
Landsknecht (Lanzkuecht), im 16. und 16. Jahrh.
in in Deutschland im Fußvolt dienender Kriegsmann.
Die deutschen L. wurden von Kaiser Marimilian J. er—
cichtet und durch Feldobersten angeworben. Die Gesamt-Jzeit
 der L. hieß der Hauf oder die Gemeine (davon Ge—
neiner) und war in Fähnlein, je 400 8. stark, unter
einem Hauptmann geteilt; 10-146 Fähnlein bildeten ein
Regiment. Zum Gefecht zog ein „verlorener Hauf“, aus
Läufern gebildet, voran, dem der „helle Hauf“ in qua—
dratischer Ordnung folgte; in der Verteidigung bildeten
je, nach allen Seiten Front machend, einen Igel“.
Hauptwaffe war der Spieß, spüter für die Hälfte das
Feuergewehr. Die v. dienten auch im Auslande, die sog.
hwarzen Fahnen im franz. Solde selbst gegen das g
Jin 17. Jahrh. verlor sich der Name. — Bgl. Wessely
1877), Blaͤu (1882). [mit Karten.
Laudsknecht (frz. Iansquenet), eine Art Hasardspiel
Landskron. i) Bezirksstadt im östl. Böhmen, au der
Sazawa, (1900) 6112 E., Schloß, Burgruine, Webschule;
sratische Tabakfabril. — 2) Stadt in Galizien, 1662 E.
Landskronag, Hafenstädt im schwed. Län Malmöhus,
im Suͤnd, (19045 15247 E.; Induͤstrie, Handel.
Landsmannschaften, früher nach landsmannschaft—
ichen Beziehungen gebildete Studentenverbindungen zu
gefelligem Leben während der Universitätszeit; an ihre
Slelle traten später die Korps. Die jetzigen L., im sog.
Foburger Landsmannschaftentonvent (C. L. O.) vereinigt,
Jaben kdeine landsmanuschaftliche Beschränkung; 1905 etwa
30 8. mit 860 Aktiven und Inaktiven.
Landstände, die frühern korporativen Vereinigungen
»er privilegierten Stände (Adel uund Geistlichkeit) zur
Bertretung ihrer Standesrechte auf Landtagen, an denen
püter auch die Städte teilnahmen, hatten das Recht der
Steuerbewilligung und der Zustimmung zu Gesetzen; zum
Teil blieb der Rame für die an ihre Stelle tretenden konstitu⸗
ionellen Volksvertretungen. — Vgl. Unger (2 Bde., 1844).
Landsthing, die Erste Kammer des dän. Reichstags
Landstraß, früher Landestrost, Kostainaveza, Ge⸗
neinde in Kraiu, (1800) 2648 E., Wallfahrtskirche.
Landftraße, oͤssl. Vorstadt von Wien (3. Bezirk),
Landstraßen, s. Straße. [(1890) 110 2790 G.
Landftreicher, Vagabund. ein Mensch, der geschäfts⸗
ind arbeitslos umherzieht, ohne sich darüber ausweisen
zu können, daß er die Mittel zu seinem Unterhalte besitze
der doch eine Gelegenheit zu einer Erwerbung aufsuche.
. werden mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft (Deutsches
Strafgesegb. 8 B61, Nr. 8), auch können sie der Landes⸗
olize behoͤrde überwiesen uͤnd von dieser in ein Arbeits⸗
Jaus geschafft werden.
Landstuhl, Stadt im bayr. Reg.-Bez. Pfalz, (1905)
1444 E, Amtsgericht; Ketten-, a Vieh⸗
zucht; Ruine der Burg L., wo Franz von Sickingen bei
der Belagerung 1828 starb.
Landsturm, das allgemeine Aufgebot aller waffen—
ahigen Männer zur Verteidigung gegen feindlichen Ein—

all, besteht im Deutschen Reich durch Gesetz vom 11. Febr.
B888 ss. Beilage: Deutschland, Heer]. In Osterreich—
Angarn zerfüllt der L. nach Gesetz von 1886 in zwei v.
sebbte; dom 18. bis 88. und vom 88. bis 42. Lebensjahre.
luch Italien und die Schweiz haben einen L.
Laudsweiler, Dorf im preuß. Reg.-Bez. Trier, (1905)
1600 E.; Steinkohlenbergbau.
Landtafel, in Ssterreich Grunde und Hypothelen
ücher über Liegenschaften andtafelgüter), an deren Besitz
zolit. Rechte geknüpft sind.
Landtag, s. Landstände.
Landtagsmarschall, in der frühern ständischen Ver—
affung der Provinzen in Preußen der Vorsitzende der
Irovinzialstände.
Landtorpedos, mit Sprengmittelu gefüllte Gefäße,
)ie vor Befestigungen, in Pässen ec. in die Erde gegraben
ind wie Minen verwendet werden.
SZand⸗ und Sumpfschildkröten (Testudinidae),
ramilie der Schildkröten, mit ovalem, verschieden stark ge⸗
völbtem Rückenschild, vorn gewöhnlich fünf, hinten vier
zehen, nur auf dem Lande Gandschildkröten), oder auf dem
ande und in Wasser (Sumpischildkröten) lebend. Hier⸗
ser die schwarze Riesenschildtröte (Testudo vigra Quoꝝ
⁊Gaimard), Galapagosinseln; Ele—
antenschildtröte (T. elephantĩna Dum.
Bibr.), Galapagosinseln; südamerit.
Baldschildtröte (Jabuti, T. tabulats
ieeee e is Giegehe
velt, 24)), leicht zähmbar, Fleisch eß⸗ Griegi
sar; 97 e ibeea Landschildkröte.
IAdb. 1018)), mit gelbem, schwarz geflecktem Rückenschild,
haltanhalbinsel, Italien, Südfrankreich, vielorts gegessen
Schildtrotensuppe); Dosenschildtröte (Terrapene), mit
———— (Emys), mit
venig gewölbtem Rückenschild; eine europ. Art, die gemeiue
urop. Sumpfschildkröte (E. Iutara Marsili, Cistũdo euronaen
 Gray EStelett auf Tafel: Skelett II, 20)), Rücken—
hild schwarz, gelblich gezeichnet, Süde und Mitteleuropa;
Schnappschiotrote (Chelydra serpentĩns Graov), in Seen
ind Fluͤssen Nordamerikas, von Fischen lebend, Eier und
gleisch eßbar; Schienenschildkröte (Arrauschildkröte, Podooris
 rpanea ag), mit horizontalem Schildrand,
-cchwimmhaͤuten und Barteln, Brasilien, Peru; Matamata
Franfenschitdtröte, Chelys Uümbriata SGehneid), häßlich,
nkend, mit gebuckeltem Rückenschild und einer Anzahl zer—
paltener Hautanhänge au Hals und Kopf; in Brasilien und
Lanudvermessung, s. Feldmeßkunst. IXX
Landvogteien, im ehemal. Deutschen Reich die un—
nittelbar dem Kaiser unterworfenen Distrikte, die nicht
die Bedeutung von Grafschaften hatten; denselben waren
taiserl. Laudvogte vorgesetzt.
Landwanzen (6Geocöres), Gruppe der Wanzen, leben
ruf dem Lande oder auf der Oberfläche des Wassers laufend,
nicht schwimmend, und nähren sich von Tier— und Pflanzen⸗
aften. Hierher die Familien der Baumwanzen, Raud—
vanzen, Langwanzen, Blindwanzen, Hautwanzen, Raub—
vanzen und Wasserlaͤufer.
Landwasser, r. Zufluß der Albula in Graubünden.
Zandwehr, als Kriegsreserve organisierte, zur Lan—
desperteidigung im weitern Sinne bestimmte Streitkräfte;
n Preußen nach Scharnhorsts Plan 17. März 1813 ein⸗
eführt, durch die Landwehrordnung vom 21. Nov. 1815
est organisiert, bestand aus den gedienten Mannschaften
u zwei Aufgeboten (bis 89. Lebensjahr). Durch das deutsche
steichsgeseßz vom 11. Febr. 1888 wurde das 1867 beseitigte
weite Aufgebot wieder eingeführt [s. Beilage: Deutsch⸗
and, Hecer]. Ähnliche Einrichtungen hestehen fast überall,
ußer, in Osterreich- Ungarn (wo die 8. gleich dem Heer
cktiv dient), so in Frankreich die Territorialarmee, in Ita⸗
ien die Mobilmiliz. — Vgl. von Boguslawski (1883).
Landwehrkanal, 1846 -50 angelegter Kanal zwischeu
er Ober⸗ und, Unterspree (bei Charlottenburg), durch⸗
chneidet die südl. Hälfte Berlins, 2,4 m br., Ias m tief.
Landwehrkreuz, 8 der deutschen Landwehr,
818 für die preuß. Landwehr eingeführt, mit der JIu—
chrift: „Mit Gott für König und Vaterland 18139
vird von den Offizieren und Mannschaften der Landwehr
ind von den Offizieren der Reserve ain Helm und an der
Mütze getragen.