Lan

Landwehroffiziere, s. Reserveoffiziere.
Landwirtschaft, Otonomie, das Gewerbe, welches
durch Anwendung der Naturkräfte die möglichst ergiebige
Benutzung des Bodens und die Hervorbringung solcher
pflanzlicher (Pflanzenproduktion, L. im engern Sinue,
Landbau) oder animalischer (Tierproduktion, Tierzucht)
Stoffe bezweckt, die als Rahrung oder auf irgendeine
andere Weise dein Menschen nußbar sind Karte: Handel,
Industrie und Landwirtschaft IIJ. Die 8. ist sehr
alt, sie entwickelte sich aus der Weide- zur Körner-, und
durch die rationelle Schule (Albrecht Thaer) seit Ende des
18. Jahrh. zur Fruchtwechselwirtschaft und wurde durch
die Answendung der Naturwissenschaften auf sie (Liebig,
seit 1840) zur Wissenschaft (s. Landwirtschaftliche Betriebs—
jysteme), zu gleicher Zeit durch die ausgedehnte Ver—
wendung von Maschinen (s. Laudwirtschaftliche Geräte und
Maschinen) in ganz neue Bahnen gelenkt. Die Laudwirt—
schaftslehre befaßt sich mit Ackerhau oder Agronomie, Feld—
und Wiesenbau, Zucht und Benutzung der Haustiere,
Wirtschafiskunde (mit landw. Buchhaltung), und wird
in Landw. Lehranstalten (Hochschulen in Berlin, Wien
und Liebwerd bei Tetschen; Landw. Justitute verbunden
mit Universitäten in Bonn (Poppelsdorf), Halle, Leipzig,
Gießen, Königsberg, Kiel, Breslau, Heidelberg, Göttingen,
Jena, Tübingen; Rkademien in Hohenheim, Weiheustephan;
mittlere oder Landwirtschaftsschnlen, niedere oder Acker—
bauschulen) gelehrt, gefördert durch Landwirtschaftliche
Genossenschafien (s. d.) und Landwirtschaftliche Vereine
(s. d)), Wanderversanimlungen (gegründet 1837), Ausstellungen
 (für Produkte und Geraüte), Laudwirtschaftliche
Berfuchsstationen (s. d.). — Bgl. Thaer („System“, 18773
2. Aufl. 1896), Löbe (7. Aufl. 1887), vou der Goltz (1880
93). Settegaͤst (1897 fg.; fortgeführt von Falke), Martin
und Zeeb (5. Aufl. 1899), Schlipf (14. Aufl. 1902); Krafft
(7. Aufl. 4 Bde, 1800-4; Bd. 1, 8. Aufl. 1806), Ge⸗
schichte don Micheisen und Nedderich (4. Aufl. 1902), von
der Goltz (2 Bde., 1902 -3).
Landwirtschaftliche Betriebssysteme, Acker⸗
bausysteme oder Wirischaftssysteme, die Bewirtschaftungsregeln
 für die Hervorbringung der größtmöglichen Menge
an Pflanzensubstanz auf kinem bestimmten Boden, ent—
weder extensiv mit möglichst geringen, oder intensiv mit
möglichst großen Mitteln. 4 Gruppen: 1) Brandwirt⸗
schaft, in unzivilisierten Gegenden, aber auch in deutschen
Waldgebirgen, wobei der Boden von Zeit zu Zeit dem
Wildwachsstum überlassen und dann durch Verbrennen
der Pflanzendecke gedungt wird; verbessert zur Moor—
brand⸗Plaggenwirischaft in Heiden und Mooren, bes.
auch zur Urbarmachung jungfräulichen Bodens; 2) Koppel.
oder Dreeschwirtschaft. wo abwechselnd ein Teil des Landes
unter den Pflug kommt, der anbere zur Weide fürs Vieh
liegen bleibt; 3), Körnerwirtschaft (Feldersystem), mit
ausschließlichem Getreidebau, abwechselnd mit Sommer—
und itee sowie Einschiebung der Brache, je nach
der Zahl der Abteilungen Zweifelder., Dreifelderwirtschaft
u. s. f. Bei der verbesserten Körnerwirtschaft wird der
Brachschlag, ganz oder teilweise besoͤmmert; ) Wechsel.
wirtschaft (oder Fruchtwechsel), die der Erschöpfung des
Bodens vorzubeugen sucht durch wechselnden Anbau von
Körnerfrüchten, Hack- oder Futterkräutern. Die freie Wirt⸗
schaft, an deine Fruchtfolge gebunden, richtet sich nach den
Betriebskraäften und den Erfordernissen des Absatzes. —
Vgl. Dünkelberg (8 Bde, 1889 —88), Frost (1008), Sette⸗
gast⸗Falke (18004), Krafft (7. Aufl. 1804), von der Goltz
(3. Aufl. 1008).
LSandwirtschaftliche Genossenschaften, Ver⸗
zinigungen von selbständigen Landwirten zur Erreichung
gemeinsamer Ziele, bes. zur Erhaltung der Konkurrenzfähig—
keit der kleinern und mittlern Landwirte gegenüber dem
Großgrundbesitz (s. Genossenschaften nebst Beilage). Uber
die deutfchen R. G. dal. Mahlsiedi (S.Aufl. 1881), Neu—
moann (1001), über die auslundischen Pudor (Bd. 1204)
Landwirtschaftiiche Gerate und Maschinen,
mechan. Hilfsmittel zur Bodenbearbeitung und Feldbe—
stellung, Pflege der Nutzpflanzen, zur Ernte, zum Trans—
port, züm Gewinn und zur Bearbeitung der Produkte für
den Markt, sowie zur Verarbeitung der Produkte (Spaten,
See Gabel, Walze, Egge, Pflug, Düngerstreus, Säe—,
däh⸗, Garbenbinde⸗, Heuwende-, Fartoffelernte-, Dresch⸗

naschine 2c.); ferner Hilfsmaschinen und Zwischenwerke
Motoren, Transmissionen, Dengel-, Schleifmaschiuen,
Viehwagen uund endlich Stall- uünd Düngergeräte). —
Bgl. Perels und Strecker (8. Aufl. 1902), Strauch (6. Aufl.
906). swirtschaft.
Landwirtschaftliche Lehranstalten, s. Laud—
Landwirtfchaftliche Vereine, Vereinigungen von
Ldandwirten zur Erörterung und Förderung der gemein—
amen Berufsaufgaben und Standesinteressen; Anfänge
n der ersten Hälfte des 18. Jahrh., zuerst in England.
In Deutschland jetzt die bedeutendsie Vereinigung der aus
)en 1885 errichteten, 1893 aufgelösten Deutschen Bauern⸗
und hervorgegangene Buud der Landwirte (s. d.), daneben
er im Gegenfatz zu ihm stehende, für die rein bäuerlichen
FJuteressen küämpfende Bayr. Bauernbund.
Lanudwirtschaftliche Versuchsstationen, mit
Srundstücken, Versuchsställen, Laboratorien ec. ausgestat—
ete Anstalten zur Prüfung landw. Betriebsmethoden,
Futtermittel, Düngstoffe, Maschinen u. a., auch zur Kon—
rolle von Sämereien, Futter- und Düngemitieln, Mitte
»es 19. Jahrh. auf Anregung Stöckhardis ins Leben ge—
ufen. — Bgl. Immendorf (1902).
Landwirtschaftsgesellschaft, Deutsche, private,
884 von Max von Eysh gegründete Vereinigung, verfolgi
die Aufgabe, die deutfche Landwirtschaft auf dem Gebiete
her landw. Technil und Okonomik zu Fortschritten anzu—
egen und zu fördern (Anstellung von Kulturversuchen, ÄAb—
altung von Vorträgen, Kursen, Ausstellungen ec.); 1005:
4700 Mitglieder.
Landwirtschaftskammern, gesetzlich geordnete
dorporationen in Preußen, geschaffen durch Gefetz vom
30. Juni 1894, bestimmt zur Vertretung der dandw.
Interessen gegenüber der Regierung und zur Förderung
)es Gedeiheuns der Landwirtschaft. Jede Proving hat eine
., deren Mitglieder von den in derselben anfäfsigen
andwirten auf sechs Jahre gewählt werden. Zahlreiche
indere deutsche Staaten haben ebeufalls 8.
Landwirtschaftslehre, s. Landwirtschaft.
Lanudwirtschaftsrat, Deutscher, die 1872 nach dem
Borbild des preuß. Landesökonomiekoilegiums (s. d.) be—
wründete, von den landw. Zentralpvereinen aller deutschen
Staaten gewählte Körperschaft zur Vertretung der landw.
znteressen auf dem Gebiete der Gesetzgebung, besteht aus
4 Mitglicdern. Sitz in Berlin. Seit 1898 besteht auch
n e ein L.
Landwirtschaftsschulen, s. Landwirtschaft.
Landzwarig, im deutschen Strafrecht Stoͤrung des
ffentlichen Friedens durch Androhung eines gemeingefähr—
ichen Verbrechens. 9
Lane (spr. lehn), Edward William, engl. Arabist,
zeb. 17. Sept. 1801 zu Hereford, gest. 9. Aug. 1876
ʒauptwerke: „an account of the manners and customs
»f the moderm Egyptians“ (2 Bde., 1836 u. ö.; deutsch
856),Arabio-snglisb Lexicon“ (1863 fg., fortgesetzi
»on Stanley Lane Poole) und eine engl. übersetung der
Tausend und eine Nacht“ (1841).
Lanerk, schott. Grafschaft und Stadt, s. v. w. Lanart.
Lanessan (spr. lann ßäug), Jean Marie Antoine de,
ranz. Politiker, geb. 13. Juli 1843 in St.-Andre de⸗
Fubzac (Gironde), Arzt in Paris, 1881 radikales Mit—
zlied der Deputiertenlammer, 1891-94 Generalgouver—
ieur von Franz.-Indochina, 1889 1802 Marineminister;
chrieb über die franz. Kolonien.
Lanfranc, Scholastiker, geb, um 1005 zu Pavia,
jest. 28. Mai 1089 als Erzbischof von Canterbury, ver⸗
rat als Primas von England die Rechte des Stagates
dem Papste gegenüber, bewirkte durch Bekämpfung der
Ubendmahlslehre Berengars (s. d.) von Tours den Sieg
der kath. Transsubstantialionslehre. — Vgl. Böhmer (1902).
Lanfranuco, Giovanni, Freskomaler der Bologneser
SZchule, geb. 1580 in Parma, gest. 29. Nov. 16417 bei
Vom; Hauptwerk: Kuppelgeniälde (Himmelsglorie) in
San Andrea della Valle in Rom; auch Tafelbilder.
Lanfrey (spr. langfreh), Pierre, franz. Geschicht—
hreiber und Politiker, geb. 26. Okt. 1828 zu Chamberiy,
871 78 Gesandter in der Schweiz, 1875 Senator, gest.
5. Nov. 1877 in Pau, verdieunt bes. durch seine un—
ꝓarteiische „Histotre de Napoléon I“ (5b Bde., 1867
—75; deutsch,. 7 Bde., 2. Aufl. 188487).