1675 in russ. Diensten, gewann Peters J. Gnunust, organi⸗—
fierte das russ. Militürwesen auf franz. Fuß, legte den
Grund zur russ. Seemacht, gest. 11. März 1698 als Gene—
ralifsimus des russ. Heers zu Moskau. — Biogr. von Posselt
2Bde., 1866), Blum (1867).
Legal (lat), gesetzlich, gesetzmäßig; Legalität, Gesetz—
mäßigleit; legalisteren, die gesetzliche Gültigkeit erteilen,
Legausation, Beglaubigung einer Unterschrist ꝛc.
Legalservituten, Grunddienstbarkeiten, die nicht auf
Vertraͤg oder Ersitzung, sondern auf Rechtsvorschrift be—
cuhen; hauptsächlich die das sog. Nachbarrecht ausmachenden
Servituten (Duldung des Regenwasserabflusses ꝛtc.).
Legat (lat.) oder Vermächtnis, die Zuwendung eines
Desls Liner Verlassenschaft an eine nicht erbberechtigte Person
Legatãr). (S. auch Falcidische Quart.)
VLegaiten, bei den Roömern die mit einer polit. Sendung
(Leégatio) Beauftragten; auch die ständigen Gehilfen der
Feldherren oder Statthalter, unter den Kaisern deren Stell⸗
bertreter bei den Heeren (Legati Augusti). Auch Titel
der Bevollmächtigten der röm. Kurie, meist besondere Ge—
fandte (wenn Kardinäle: Lesgati a latöre) mit weitgehenden
Vollmachten, welche früher oft die erzbischöfl. Funktionen
in den Landern, in denen sie wirkten, völlig brachlegten.
8egation, Gesandtschaft; auch Bezeichnuug der Provinzen
»es ehemal. Kirchenstaates.
Legato (ital., Mus.), auch Usato, gebunden; molto
legato und lesatissimo, sehr gebunden.
Legeé artis (lat.), nach den Regeln der Kunst, vor—
chriftsmäßig (bes. bei Rezepten, abgekürzt 1. a.).
Legel, Faß, s. Lägel.
Legende Clat. legenda, „das zu Lesende), Buch mit
diblisshen und frommen Lesestücken für gottesdienstlichen
und privaten Gebrauch; Erzählungen aus, dem Leben der
Heiligen und Märtyrer, zum Vorlesen im Gottesdienst be⸗
simmt, spater geistt. Sage, im Gegensatz zur streungen Ge—
schichte; seit fruͤhester Zeit vielfach profaisch und poetisdh
behandelt, im 16. Jahrh. mehr als sittlich-lehrhafte odei
komische Erzählung (Hans Sachs), in die neuere poet
Literalur wieder von Herder und Kosegarten eingeführt.
Berühmteste Legendensammlung des Mittelalters die Lerenda
 aurea des Jakobus (s. d.) de Voragine, umfassendste
Bearbeitung die Aota Sanctorum der Bollandisten (seit
1643). — L. in der Münzkunde, die In- oder Umschrift
der Münzen; auf Landkarten, Stadtplänen ꝛc. die beige—
ügten Namensverzeichnisse.
Legendre (spr. Aeschaͤngdr'), Adrien Marie, Mathe—
matiker, geb. 18. Sept. 1758 zu Paris, gest. das. 10. Jan.
1833 als Vorsteher der Universität; bes, verdient durch
seine Arbeiten über die elliptische Integrale und über die
Attraktion der elliptischen Sphäroide, erfand eine Methode
der Berechnung der Kometenbahnen, 1806 unabhüängig von
Bauß die Methode der kleinsten Quadrate.
Leger (frz. Jéger, spr. lescheh, gewöhulich unrichtig
leschähr), leicht, frei, ungezwungen, flüchtig; nachlässig.
Leges parbarörum (lat.), die Germanuischen Volks—
sechte (s. d.) im Gegensatz zu den Leges Romanae (s. d.).
Leges Romanaso, Leges Romaudrum, die Redaktionen
des röm. durch germau. Elemeute beeinflußten Privatrechts,
die zur Zeit der Bölkerwanderung von den german. Herr—
ichern für ihre röm. Untertanen augeordnet wurden.
Vegföhre, s. Kiefer (botan.).
Legge (spr. legg), James, Sinolog, geb. 20. Dez. 1815
n Huntly — Aberdeen), 1843.73 Missionar in
Hong-kong, seit 1876 Prof. in Orford, gest. das. 29. Nov.
18875; verdient durch seine mit Kommentar und übersetzung
versehene kritische Ausgabe der klassischen Bücher Chinas
„Ohinese clascios“, 8 Bde, 186172) und ihre Uber⸗
etzuug in den „Saored books of the éast“.
wVeggen, in einzelnen Webereidistrikten amtliche An⸗
talten zur Kontrolle der in den Handel gebrachten Leinen⸗
waren nach Länge und Breite der Stücke sowie nach Qualität.
J Legger (holländ.; engl. Leaguer; frz. Legre), Faß und
—A w Arrak, in Batavia und Singapur — 6881,
n S 5681, Pondichtry — 5521, in Kapstadt — 6751,
Amsterdam d68 F en ba
—
igezwungen, leichthin, ohne markierten Vortrag.
Leghorn (spr. leggorn), engl. Name von Livorno; da—
iach auch Bezeichnung des Livorneser Huhns, eines reiu—

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Leg
ezüchteten Farbenschlags des Italieuischen Huhns (s. d.),
as aber wirtschaftlich nur geringen Wert hat.
Legieren (lat. legare), ein Legat (s. d.) aussetzen.
Legieren Gtal. legare), Metalle miteinander verbinden
s. Legierungen); in der Kochkunst Suppen und Saucen
nit Ei oder Mehl verdicken.
Legierungen, Verbindungen oder Direee von
awvei oder mehrern Metallen miteinander, sind stets spröder
und härter als das wrinne Metall unter den Kompo—
tenten; die Härte kann durch Hämmern und Ablöschen
der glühenden L. erhöht werden (Arsen und Antimon er—
—D
treckbarste der Komponenten, Das spez. Gewicht ist fast
riemals das berechnete; —R findet eine en
zisweilen eine Volumenzunahme statt. Der Schmelzpunkt
iegt meist niedriger als der des leichtest schmelzbaren Me—
ralls (bes. Kadmium erniedrigt ihn). Manche L. ent—
nischen sich bei langsamer sun L. werden in der
Technik vielfach verwendet. Die Verbindungen der Metalle
nit Quecksilber (Quecksilber-⸗L.) heißen Amalgame (s. d.).
Legio fulminatrix (lat.), s. Donnerlegion.
Legion (lat.), bei den Roͤmern Bezeichnung für einen
Truppenkörper, der zur Blütezeit der Repuͤblik 300 Reiter
jatte und 4200 Maänn zu Fuß, die sich in die hastati
1200), principes (1200), triarii (600) und volités
1200) gliederten und in 30 Manipeln und 60 Zenturien
eingeteilt waren; geführt wurde die L. von 6 im Befehle
vechselnden Tribunen und 60 Zenturionen; seit dem Be—
zinn des 1. Jahrh. v. Chr. wurde die L. auf 3000- 6200
Mann gebracht und statt in Manipeln in 10 Kohorten
geteilt, damals erhielt auch die L. den silbernen oder gol—
denen Adler als Feldzeichei (s. Adler [Abb. 26)); in der
Kaiserzeit erhielt jede L. eine Stärke von 5—6000 Mann,
Ve sich mit dem' ständigen Reiterkorps, den technischen
Truppen und den Auriliar-(Hilfs-) truppen auf etiwa
10000 Mann erhöhte. Die Schlachtordnung der L. war
ursprünglich die Phalanx, seit den Sanniterkriegen (4. Jahrh.
2. CEhr.) die Manipularstellung (s. Manipel), seit dem
DJahrh. v. Chr. die Kohortenstellung. (S. auch Thebüische,
Heutsche Legion, Ehrenlegion, Fremdenlegion.)
Legionär (frz.), Soldat einer Legion oder Mitglied
Ritter) der Ehrenlegion.
Légion d'honneur(frʒ., spr. leschlong gi Ehren⸗
egion (s. d.); Légion étrangèro (spr. etrangschähr), Frem—
enlegion (s. d.). —
Lexgis aotiones (lat.), feierliche, den Vorschriften
einer jex (Gesetz) entsprechende Haudlungen, durch die
bvor einem höhern röm. Beamten, bes. dem Prätor, ein
Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde (Legisaktionenprozest);
mn uͤlteru röom. Recht auch die Formen der Klageerhebung—
Legislation getg, Gesetzgebung; legislativ, geseß—
gebend; Legislative, Gesetzgebende Versammlung, Geseß—
jebende Gewalt; Legislätor, Gesetzgeber; legisiatsrisch,
zesetzgeberisch, zur Gesetzgebung gehörig; Legislatur, Gesetz
jebung, auch Gesetzgebende Veisansmlung; Legislatur⸗
herlode, Zeitraum, für den die Volksvertretung gewählt
vird; beträgt im Deutschen Reiche und in Preußen funf, im
iterr. Reichsrat sechs Jahre.
Legisnius (ueulat.) das Halten am Buchstaben des
Legisten, s. Dekretisten. [Gesetzes.
Legitim (lat.), gesetze, V—— auf anerkaundem
sdechtstitel beruhend; ehelich (s. Legitimation); Legitimität,
Hesetze, Rechtmäßigkeit eines Besihes, Ansprüchs ec., auch
iner Staatsregierung; Legitimisten, die Auhänger des
regitimitätsprinzips, d. h. des Grundsatzes der Unver—
inderlichkeit der erblichen Monarchie (Königtum von Gottes
hnaden); speziell in Frankreich die Anhänger der Bourboneu,
m Gegensatz zu den Orlktanisten (s. d.).
Legitimation (neulat.), Beglaubigung, Nachweis der
Zerechtigung zu einer Handlung, e über seine
bersönlichkeit, auch die Urkunde, durch die dies geschieht.
zun bürgerlichen Recht die Ehelichmachung eines unche—
ichen Kindes, und zwar entweder durch nachfolgende Ehe
»der durch Verfügung der Staatsgewalt (L. peor rescripam
 privecipis; Deutsches Bürgerl. Geseßb. 889 1728 fg.:
Ehelichkeitserklärung).
Legitimieren (neulat.), beglaubigen, für legitim
rklären; sich legitimieren, sich ausweisen, seine Berech—
igung zu etwas dartuu, Legitimisten, Legitimität, s. Legitim.