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hung des Mäander in das Agäische Meer. Im 6. Jahrh
Jeriet M. unter pers. Oberhoheit und wurde 494 v. Chr
mn ion Aufstande zerstört, Ruinen bei dem Dorfe Pala—
tia, wo neuerdings Ausgrabungen vorgenommen wurden. —
Bgl. Haussoullier (Par. 1908)
Priiford, M. Haven, Seestadt in der engl. Grafsch. Pem⸗
zrofe(Wales), (18901) 63101 E.; Hafen, ne Eisenwerke
Milford, Stadi im nordamerik. Staate Massachusetts
19800) 11376 E.; Schuhfabrikation.
Milha (spr. milja), portug. Meile — 2, es Km.
Milhau, franz. Stadt, s. Millau. 17863 E
Hiiliana, Stadt in Algerien, Dep. Algier, (1901)
Miliar (lat.), von der Größe eines Hirsekorns (mi
sumn); Miliarabfzeß, kleinster, punttförmiger Abszeß
Miliartuberkulose, das Auftreten von kleinsten, hirsekorn—
zroßen Tuberkeln (s. d.).
Miliaria (lat.) s. Friesel.
Milien (rz. spr. miltöh), eigentlich Mitte, dann der
debenskreis, in dem jemand aufgewachsen ist oder lebt.
Milisgras, s. Miuum.
Vrititar (vom lat. wilitaris, „soldatisch“, „kriege⸗
isch ), der Krieger- oder Soldatenstand, auch ein ein—
zelnes Mitglied desselben (Militärperson): insbes. das
deer eines Staates.
Militärakademien, höhere militär. Fachschulen; in
Deutschland die Kriegsakademie und Militärtechnische Aka⸗
demie, in Kußland die Generalstabs-, Artillerie- Ingenieur—
tadeinie, in Ssterreich die Theresianische M., in Ungaxn
die Ludobika-Akademie, in Italien die M. in Turin, in
kngland die M. in Woolwich.
PMilitäranwälte, Militaͤrbeamte beim Reichsmilitär—
zericht (Obermilitäranwalt und mehrere M.), den Reichs
inwuͤlten beim Reichsgericht i e
Militäranwärter, Militärpersonen, die auf Grund
des ihnen nach zwölfjähriger Dienstzeit oder vorher ein⸗
getretener Invalidität ausgestellten Zivilversorgungsscheins
Anspruch auf Anstellung im Zivildienst haben. — Bgl.
dorenz (5. Aufl. 1898), Hahn und Nienaber (2 Tle., 1888
— Zusammenslelluͤng der Bestimmungen ꝛc. hg. vom
yreuß. Hriegsministerium (1901).
Militärapotheker, seit 1002 dem Sanitätskorps des
deuschen Heere angegliedert, sind entweder obere Militärbeamte
 (Oberstabs- Korpsstabs⸗, Stabs-, Oberapotheker)
oder Perfonen des Soldatenstandes (Unterapotheker, Ein⸗
ahrig⸗Freiwillige Apotheker).
Militärärzte, s. Sanilätsoffiziere.
wlilitaranache, ean Offizier, der der Gesandtschaft
eines Landes bei fremden Staaten beigegeben ist, um aus
eigener Anschauung Kenntnis von den Heereseinrichtungen
daf. zu nehmen. Die M., welche Bayern, Sachsen und Würt⸗
emberg in Berlin haben, heißen Militärbevollmächtigte,
nd sicllvertretende Mitglieder des Bundesrates und ver—
reten die Kriegsministerien in gewissen Beziehungen.
Militärbeamte, die Beamten der deutschen Armee
aund Marine, die zu den Militärpersonen, aber nicht zu den
bersonen des Soldatenstandes gehören.
Militaärbevoll machtigter, s. Militärattache.
wiilitarbisdungsanstalten, entweder Militärvor⸗
chulen zur Pflege der allgemein wiss enschaftlichen Bildung,
vie die Kadettenhäuser, Unteroffiziervorschulen, Militür⸗
erziehungsanstalten und Militarwaisenhäuser im Deutschen
Reich und die Militärrealschulen in Ssterreich, oder eigentliche
Winturschnlen zur pflege der milituͤrwissenschaftlichen und
militur. Bildung, teils niedere, zugleich die Schulbildung
ergünzende, wie die Unteroffizierschulen, teils höhere, wie die
riegeschulen (s. d) und die Militätakademien (s. d.).
Militärbilletts, s. Militärfahrkarten.
A
wilitardienfiversicherung, eine Form der Aus
teuerversicherung zur Deckung der Kosten des Militürdienstes
Dknvviehitdeichem Osterreichisches, s. Dienstaus⸗
eichnung.
Militärehrenzeichen, von Friedrich Wilhelm II.
von Preußen 80. Sept. 1806 für persönliche Auszeichnung
vor dem Feinde für Militärpersonen vom Feldwebel ab—
wärts gestiftet, in zwei Klassen als silberne Medaille und
As goldenes Militärverdienstrreuz an schwarz- weißem
Bande vexliehen. sanstalten.
Militärerziehungsanstalten, s. Militärbildungs—

Militärfahrkarten, Militärbilletts. Eisenbahnfahr
arten fur Milnarpersonen (Unteroffiziere und Mannschafe
en) in Deutschland, berechtigen zur Faͤhrt in dritter Klasse;
Preis 15 für 1Xm.
Militaͤrgeistliche, Geistliche, denen die Seelsorge
ind die Abhaltung des Gottesdienstes bei der Armee ob⸗
egt. An der Spide der Railituͤrgeitlichteit steht in Preutßzen
in evang. und ein kath. Feldpropst; bei den Armeekorps
zefinden sich Militäroberpfarrer, bei den Divisionen Divi⸗
sonspfarrer; größere Garnisonen haben Garnifonprediger
Biilatar Geographifsches Institut, in Osterreich
ür Zwecke der Landesaufnahme, und topogr. und militär.
darten bestehendes militär. Institut.
Militargerichtswesen. Das Militär hat inen
igenen Gerichtsstand (Militärgerichtsstand). Die Mili⸗
argerichtsvarkeit wird ausgeübt durch die Gerichtsherren
— höhere
ind niedere; vor die erstere gehrren alle Straffälle ) der
Offiziere und son Militarbeamten, 2) der Unteroffiziere
ind Gemeinen sowie der untern Militärbeamten, wenn
ine hartere Strafe als Arrest oder Gefängnis von sechs
Wochen angedroht ist, 3) der Landgendarmen und In⸗
liden, wenn auf Entlassung zu ertkennen ist Alle
ibrigen Strafftille gehöxen zur niedern Militärgerichtsbar⸗
eit. Diese umfaßt 1) die nur mit Arrest bedrohten militär.
Zergehen, 2) die Ubertretungen. Sie erstreckt sich nur aus
sersonen, welche nicht Offiziersrang haben. Nach der
i. Olt. 1900 in Kraft getretenen wMlituestraigeriaton
iung für das Deutsche Reich vom 1. Dez. 1898 haben die
yͤhere Militärgerichtsbarkeit die Kriegsgerichte (s. d), Ober⸗
riegsgerichte (f. d.) und das Reichsmilitärgericht (j. d.)
die niedere die Standgerichte (s. d.).
Militärgewalt, J. Militärhoheit.
Militargrenze, früher Name des schmalen Landstrichs
in der fürt Greuze der Osterreichisch⸗ Ungarischen Mon⸗
irchie, 10 574 qkm, entstanden aus Ansiedelungen flüchtiger
Serben, Kroaten und Bosniaken, die, seit 1685 militarisch
rganisiert, die Grenzen gegen die Türken zu verteidigen
halten, ward 1849 ein eigenes Kronland mit rein militür.
Zerwaltung (Militärkolonie). Die M. zerfiel in die sieben⸗
ürg. (1881 aufgehoben), die serb.⸗banatische (1. Nov-873
 uͤngarn einverleibt) und die kroat.⸗slawonische, die
3. Aug. 1873 als Kroatisch⸗Slawonisches Grenzgebiet neu—
xxgantsiert und 15. Juli 1881 völlig mit Krognen (. d)
ind Slawonien vereinigt wurde. — Vgl. Schwicker (1888).
Militarhoheit, Bilitärgewalt, die Staatsgewalt in
Militärsachen. Im Ddeutschen Reiche ist die M. der Landes⸗
serren und Freien Städte wesentlich beschränkt zug unsten
zes Kaisers; nur in Bayern ist der König e der
ollen M. Im Kriege aber führt der Kaiser den Ober⸗
efehl auch über die bayr. Truppeu.
Nuitaris (lat.), Rilitärangelegenheiten.
wiilitarische Geheimnißse, militär. Einrichtungen
ind Tatsachen, deren Geheimhaltung im Interesse der
dSicherheit des Tandes geboten ist. Der Verrat M, G, ist
urch Reichsgesetz vom 3. Juli 1893 mit Zuchthaus Ge⸗
ingnis oder Festungshaft, auch mit Geldsirafe bedroht.
Prilitaärischer Siebstahl, Diebstahl, der bei Aus⸗
buͤng des Dienstes oder unter Verletzung eines militär.
dienswerhältnisses an Sachen begangen wird, welche dem
diebe vermöge des Dienstes oder jenes Verhältnisses zu⸗
änglich sind, unterliegt erhöhter Strafe (Militärstraf⸗
efehb. 188).
Blilitarismus (nenlat.), Vorherrschen und Bevor⸗
ugung des Soldatenwesens im stagtlichen Leben.
Militärjustiz, s. Militärgerichtswesen.
vwrilitarrkabineit, die zur unmittelbaren Verfüguns
des Deutschen Kaisers steheüde Behörde zur Bearbeituns
ind Bekanutgebung von dessen auf, die Armee bezüglichen
zntschlüssen; eine Abteilung des M, bearbeitet die per⸗
bnlichen Angelegenheiten der Offiziere. Die Geheinie
driegskanzlei bearbeitet die Rang- und Quaͤrtierliste. In
Ssterreich und Rußland heißt das W. Militärkanzlei.
iilitär⸗ Karlsorden, s. Militärverdienstorden
Abb. 1179). ss. v. w. Militärfahrtarten.
Militärkarten, s. v. w. Generalstabskarten; auch
diitarrolonien, die ur Sicheruug der Hertschaf
um Schutz der Grenzen, zur Urbarmachung des Landet
wirkten Ansiedelungen ganzer Truppenteile oder aus⸗