gedienter Soldaten, wie sie im Altertum, später von Spa⸗
niern und Portugiesen in Meriko und Südamerika, von
Ssterreich an ber türt, Grenze (s. Militärgrenze), zu Ende
des 17, Jahrh. in Schweden (s. Indelta), von Groß—
britannien in der Kapkolonie, von den Franzosen in Alge⸗
rien, von Alexander T. von Rußland (18656 wieder einge—
zangen) angelegt wurden.
Vrilitärkonventionen, jede auf das Heerwesen be⸗
ügliche Übereintunft zwischen zwei Staaten, bes. die Ver—
rage zwischen Preußen und den übrigen deutschen Staaten
s. Besflage? Deutfschland, Abschuitt: Heer).
Viilitarlaften, vermögensrechtliche Verpflichtungen
der Landesbewohner gegenüber dem, Militär, zerfällen in
Friedens und Kriegsleistungen und bestehen in Gewährung
hon Quartier und Verpflegung, von Futter für die Pferde ꝛc.
Militaͤriazarett, s. Sanitätswesen.
wilitariehrschmieden, s. Lehrschmieden.
Htilitarmaßz, das Mindestmaß der Körpergröße zur
Diensttauglichkeit, im deutschen Heere für Infanterie 154 m
(Garde Uno), Train 1,82, leichte Kawallerie 1,62, Feld⸗
aͤrtillerie, Kioniere, Eisenbahntruppen 162, Fußartillerie,
Kürasfiere, Wlanen i,e n. Als — gelten für Jäger,
Kürassiere, Ulanen, reitende Artillerie, Train 1,78, für leichte
Kavallerie 1,23 m. In Ostexreich ist Mindestmaß für Infan⸗
terie 1,86 m, Italien 1,86, Rußland Ibs, Frankreich 1,84 m.
Auch für die Militärpferde besteht ein Minimalmaß.
Militaãrmedizinalwesen, s. Sanitätswesen.
viilitaãrmufit, die den Regimentern zugeteilten Musik⸗
höre; die Musiker selbst heißen Hautboisten. Jeder Haut⸗
boist spielt jetzt gewöhnlich zwei Instrumente, so daß aus
der Militärkapelle eine Sinfoniekapelle werden kann.
ihtdroporhalne- die Aayptische Augenentzün⸗
ung (. d.).
Militärorden, s. Militärverdienstorden.
Militärpfarrer, s. Militärgeistliche.
Militärpflicht, s. v. w. Wehrpflicht (s. d.).
Militaãrrealschulen, in Osterreich- Ungarn Vorberei—
rungsschulen für die Therefianische und die Technische Mili—
daratademie; es bestehen eine Oberrealschule in Weiß—
irchen (Mähren) und fünf Unterrealschulen.
Milngarreitinstitut zu Hannover, dient zur Aus—
dildung von Offizieren und Unteroffizieren der berittenen
Waffen, zerfällt in die Offizierreitichule und die Kavallerie⸗
unteroffizierschule.
Militarreitschulen, früher Equitationsschulen, bil⸗
den Offiziere und Unteroffiziere zu guten Reitern und Reit—
lehrern aus. In Preußen besteht das Militärreitinstitun
(Id) zu Hannover, in Bayern die Equitationsanstalt in
München, in Osterreich das Militärreitlehrerinstitut in Wien,
in Frankreich die Kavallerieschule zu Saumur, in Rußland
die eeegern (für gu und die Garde⸗
ereiterschule (für Unteroffiziere) in Petersburg.
Militärsanitätswesen, s. Sanitätswesen.
Militärschulen, s. Rilitärbildungsanstalten
Militärsteuer, s. Wehrsteuer.
Militärftrafen, die nach Militärstrafrecht und Mili—
tärdisziplinarrecht zulässigen Strafen, bestehen nach dem
deutschen Militätstrafgesegbuch in 19 Hauptstrafen: Todesstrafe
 durch Erschießen, Gefängnis, Festungshaft, Arrest
2) Nebenstrafen? Entfernung aus dem Heere, Dienst⸗
ruͤtlassung, Amtsverlust, Verlust der bürgerlichen Ehren—
rechte, Versetzung in die iweite Klasse des Soldatenstandes
Degradation.
Viilitärstrafgesetz buch, das Gesetzbuch, welches über
den Tatbestand der Militärverbrechen, der militär. Ver⸗
schen und Disziplinarvergehen und die darauf gesetzten
Sirafen Bestimmungen trifft. Das deutsche M, datier
spm 20. Jum 1872 und steht in Kraft seit 1. Okt. 1872
Militaärstrafprozeß, das Verfahren, wodurch dat
Militärstrafrecht Mililärpersonen gegenüber zur. Durch⸗
führung gelangt, im Deutschen Resche durch die Militär⸗
strafgeiüchtsorduung vom 1. Dez. 1808 (seit 1. Ott. 1900
in Kraft) einheitlich geregelt und auf den Grundsätzen der
Muͤndlichkeit und Offentlichteit aufgebaut. (S, Militär⸗
Militärtare, s. Wehrsteuer. sgerichtswesen.
iiitartehnifche Atademie, 1008 errichtete mili⸗
tär. Hochschule in Berlin zur lechnischewissenschaftlichen
Vorbudung von Offizieren aller Waffen für die Zwecke
der Jehniiden Institute des Heers und der Marine, der

187

Mil

echnischen Truppen und Behörden; untersteht der General⸗
nspektion des Militärerziehungs⸗ und —bildungswesens
nd, umfaßt 3 Lehrstufen in 3 ünterrichtsjahren.
Wilitärtopographenschule, s. Topographenlorps.
Militärtribunen, s. Tribun.
Militärverbrechen, die Verletzungen der besondern
nilitär. Pflichten, z. B. Kriegsverrat, Fahnenflucht, Feig—
— — ge⸗
neine Verbrechen, sofern sie, wenn im Militärverhältnis
hegangen, mit höherer Strafe bedroht sind.
Militärverdienstkrenz, Medklenburg⸗Schweriniches,
 5. Aug. 1848 vom Großherzog Friedrich Franz für
Auszeichnung im Kriege gestiftet; Kreug aus Geschützmetall
in rotem Baude mit schmaler blauer und gelber Eiufassung.
Militärverdienstorden. Bad. m. sKarle-Kriede
ich⸗Verdienstorden IAbb.897]; bayr.
M. 19. Juli 1866 von Ludwig II. ge⸗
tiftet, vier Klassen, seit 1900 als wei⸗
tere Klasse das Offizierkreuz; bulgar.
M., 17. April 1879 vom Fürsten
Alerxander Lgestiftet; österr. M. J.
Mariatheresienorden [Abb. 11881]
reuß. M., s. Mérite; sächs. M., s.
Heinrichsorden; mecklenb. M., s. Mi—
itärverdienstkreuz; ital. M. 14. Aug.
815 von König Viktor Emanuel 1.
estiftet, 1861 erweitert, fünf Klassen,
ihnlich denen des österr. M.; nieder—
änd. M., s. Wilhelmsorden; span.
M., 3. Aug. 1864 gestiftet, vier
dlassen; wurttemb. M. (Militärdarlsorten),
 11. Febr. 1759 vom Herzog Karl Eugen
gestiftet, vbier Klassen, zualeich mit Erhehung in den Mels—
and JUbb. 1170)1.
Militärvereine, s. Kriegervereine.
Vilitärversorgung, s. Militäranwärter.
Militärveterinärwesen, das Personal und die Ein—
ichtungen eines Heers, die sich auf den tierärztlichen Dienst
eziehen; untersteht in Preußen der Inspektion des M.;
)as Personal besteht im deutschen Heere aus Korps-.
Stabs⸗, Oberveterinären, die zu den obern Militäre
heaniten gehören, und Veterinären im Range von Wacht—
meistern, die Personen des Soldatenstandes sind, und
vird —J— vorgebildet anf der Militärveterinär⸗
akademie in Berlin und der Militärabteilung der Tier—
irztlichen Hochschule in Dresden. Den Hufbeschlag besorgen
die auf Lehrschmieden ausgebildeten Fahnenschmiede
BPreuß. Militärveterinärordnung vom 8. Juni 18097).
Mitärwaisenhäuser. Preußen hat M. in Pots—
)am (für Knaben), und in Schloß Pretzsch an der Elbe
für Mädchen); aufgenommen werden eltern- oder vater
ose Kinder, die während der aktiven Dienstzeit des Vaters
eboren sind. Kath. Knaben werden in Potsdam, kath.
Mädchen in Erfurt erzogen. Ähnlich ist die Soldaten—
naben-Erziehungsanstalt in Kleinstruppen in Sachsen.
ritarwissenfchaft. s. v. w. Krieagswissenschaft
Krieg).
Willtelso, Stadt auf Sizilien, (1001) 11539 E.
Militsch, Kreisstadt im preuß. Reg.-Bez. Breslau, an
»er Bartsch, (1905) 3692 E., Garnison, Amtsgericht, re—
orm. ee Hauptort der Standesherrschafi Mi.
150 4xm) der Grafen von Maltzan.
ilum L., Flattergras. Hirsegras, Milisgras. Gras—
zattg. mit ausgebreiteter Rispe und grannenloͤsen Bluten
pelzen. M. etfusũm L. (Waldhirse), bißs 1m hoch. in
Wäldern, gutes Futtergras.
Ainum, Erutum, Hautgriest, kleine weiße oder gelb⸗
iche Hnötchen, entstanden dürch Ansammlung von Epider⸗
niszellen in den Talgdrüsen der Haut; am hüufigsten in
der Haut des Augenlides.
WMiliz (vom lat. militia, „Kriegsdienst“), die Landes—
jewaffnung im Gegensatz zu den geworbenen oder den
etzigen stehenden Heeren (wie die fruͤhern Nationalgarden
in Frankreich), bildet jetzt nur in der Schweiz und den
Ber. Staaten von Amerika die Grundlage der Wehror—
Janisation. — Milizreserve, in Großbritannien eine Re—
erve für die reguläre Armee, gebildet aus Milizfoldaten,
zie sich verpflichten, für den Kriegsfall in die“reauläré
Armee einzutreten.