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Nostochazeen, Familie der Spaltalgen.
Roftradamus, eigentlich Michel de Notredame
Aftrolog, geb. 14. Dez. 1503 zu St.-Remy, Arzt, gest
2. Juli 15836 zu Salon, erregte durch seine Weissagunger
(Genturies“, 1658) Aufsehen.
Nostrifikation (lat.), Einbürgerung, Erteilung der
Nechte eines Einheimischen; nostrifizieren, die N. erteilen
Nota (lat.), Kennzeichen, Merkmal; kleine Rechnung.
Bescheinigung; in N. geben, einen Auftrag erteilen; in N.
nehmen, einen Auftrag vormerken. (S. quch Ad notam.)
Notabeln (frz.), durch Vermögen, Bildung und höherü
Rang ausgezeichnete Männer; Notabelnversammlung, in
Frankreich eine von der Krone berufene Versammlung vor
Vertrauensmännern zur Ersetzung der Reichsstände; letzte
die von 1787 (22. Febr. bis 258. Mai) und 1788 (6. Nov.)
die der erneuten Berufung der Reichsstände voraufgingen.
Nota bone (lat. abgekürzt Nb. oder n. b.), bemerke
vohl; Notabene als Subst.: Merkzeichen, Deukzettel.
Rotabilität (lat.), Augesehenheit; Notabilitäten, an⸗
gesehene Personen einer Stadt ꝛc.
Notadresse, auf Wechseln die Angabe einer zweiten
Firma, die den Wechsel honoriert, falls der eigentlich Be
cogene nicht zahlt (s. Ehrenannahme).
Notalgie 9 Rückenschnierz.
Notar (lat.), bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit in
Amt und Pflicht stehende VPersonen, welche Urkunden (No—
—D
Glaubwürdigkeit ausstellen. Notariit, das Amt eines N
seotaricll, von einem N. (ausgefertigt ꝛc.).
Nota romana (lat.), s. v. w. Neuma (s. Neumen).
Notäãt (lat.), Bemerkung, Ausstellung; Notation, Vor
rerkung, Aufzeichnung, Notenschrift.
Notbede, in aͤußerordentlichen Fällen erhobene Abgabe
Note, s. Noten.
Notel Motul, lat.), schriftliche Aufzeichnung, Nota—
iatsiustrument, einschräͤnkende Vertragsbestimmung. Notel
tage, s. v. w. Lostage (s. d.).
Noten (lat.), Anmerkungen, bes. in einem Buche; im
diplomat. Verkehr die formellen Mitteilungen einer Re—
gierung an eint andere (s. Zirkularnote und Kollektiv—
note); auch s. v. w. Banknoten. — In der Musik bestimmte
Zeichen für die einzelnen Töne, überhaupt die Gesamthei
aller musikal. Schriftzeichen (Notenfchrift, Notensystem
N., Linien, Schluͤssel, Erhöhungs- und Erniedrigungs
zeichen, Taktstriche, Bindebogen, Pausen ꝛc. Tasel
Muͤsit II, 10- 16)). Der Notendruck geschah Ende des
15. Jahrh. mittels geschnittener Holzplatten, später durch
Kupferftich oder durch Zinktafeln, in welche die N. mittels
Stahlsienipeln geschlägen werden, auch ur Lithographie
Der Druck mit beweglichen Notentypen soll von dem
Italiener Petrucci Ende des 15. Jahrh. erfunden sein;
die jetzt übliche Technik des Notentypensatzes ist eine
Erfindung von Joh. Gottl. Imm. Breitkopf (17755). —
Vgl. Riemann (1878 u. 1881).
Notenbanken, s. Banken.
Rotenreserve, der Notenbetrag, den die Notenbanken
roch ausgeben dürfen, ebe die Kontingentierung (s. d.)
rreicht ist.
— s. Schlüssel und Tafel: Musik II, 18.
RNotenschrift, .NRoten und Tafel; Musik I, 10 512.
Rotenstener, Steuer auf Banknoten, die über die
Dontingentierung (s. d.) ausgegeben werden, bei der Deut—
chen Reichsbank und Hsterr-Ungar. Bank eingeführt.
Notensystem, s. Noten.
Noterben, s. Erbrecht.
Rotfrist, s. Frist.
Nogthelfer, in der kath. Kirche 14 Heilige, die als wirk—
same Fürsprecher bei Gott bes. oöft angerusen werden. Et
ind: Achatius, Agidius, Blasius, Christophorus, Cyriakus
Dionysius, Erasmus, Eustachius, Georg, Pantaleon, Vitus,
Barbara, Katharina, Margäretä. — Vgl. Pilgrim (1896).
Nothnagel, Herm. Niediziner, geb. 28. Sept, 1841 zu
Altlietzegöricke (Neumark), Prof. in Freiburg i. Br. 187
in Jena, seit 1882 in Wien, gest. das. 7. Juli 1905; schrieb
Handbuch der Arzneimittellehre“ (mit Roßbach, 7. Aufl
1834), „Diagnostik der Gehirnkrankheiten“ (1879), Heraus
geber einer „Speziellen Pathologie und Therapie“ (18804fg.)
Nothosaurier, fossile, große, langhalsige, kleinköpfig—
Schwimmechsen (Halisauriers aus dem Muschelkalk.

Notieren (lat.), aufzeichnen, vormerken; Notierung,
restsielang und Veröffentlichung der Marktpreise und Hurse.
Notifikation (lat.), Bekanntmachung, Mitteilung;
totifizieren, anzeigen, eröffnen.
Nötigung, Vergehen desjenigen, der einen andern
viderrechtlich durch Gewalt oder Bedrohung mit einem
Gerbrechen oder Vergehen zu einer Handlung, Duldung
der Unterlassung nötigt, vom Deutschen Safgesetzbuch
C240) mit Gefaungnis oder Geldstrafe bedroht.
Roliometer Gich), sab. w. Sygrometer g. d.).
Notion (lat.), Begriff, Verstandesbegriff.
Rotiz (lat) VBemertung, Anmerkung; N. nehmen,
was anmerken, beachten, beherzigen. be⸗
Rotker, mehrere Moͤnche in Eaukt Gallen. Am
ühmtesten: N. Balbulus (der Stammler), Heiliger, gest
3. April 912, bef. um den Kirchengesang verdient durch
Linfuͤhrung der Sequenzen. — N. Labes (der Srohippige
der Teutnitns geb. do0, gest. 28. Jum 1022, versaßte
ur die Klostershute zu Sanit Gallen, die er zur höchsten
Siüte hob, überfetzimgen und Erläuterungsschriften b
deutscher Prosa, die zu den wichtigsten Denkmälern der a i⸗
dondtiutscen Sprache gehören. Erhalten sind die Psalmen
ind eine Reihe philos. Schriften (h9. von Piper, issꝛ 88)
Notklippen, eckige Notmünzen (s. d.).
Notleidend, im ——— von Wechseln, deren
Annahme oder Bezahlung verweigert wird, von Aktien,
deren Zinsen nicht gezahlt werden.
Romuinzen, Mungen, die in geldtnappen Zeiten
vorübergehend zur Abhilfe des Mangels an Umaufs⸗
mitteln zu einem den innern Wert meist weit übersteigen
den Nenuwert ausgegeben wurden. Tafel: Münzen II, 26
Roio, R. Nissvbo. Stadt auf Sizilien, am Fluß RN.
der Falconara, nahe der Ofttuͤfte, (18001) 22864 E.
Notochörd (grch.), Wirbelsaite, . Chorda. 5.
Notorietät Erz. notorxiété), Ohenkundigteit; notr
erisch (latt), allgemein bekannt; die N. einer Tatfache schließ
die Notwendigkeit des Beweises im Prozeß aus.
Noltosero See auf der ruff. Halbinfel' Kola, 410 qkm,
zießt durch die Tuloma in die Kolabucht ab.
Notrecht, die Befugnis zu Rechtsverletzungen un
einer auf andere Art nicht abwendbaren Gefahr fuͤr di
eigene Eristenz oder die der Angehörigen Gtoistaud) gu
entgehen (Reichsstrafgesetzb. 88 32, 64).
Rorre⸗Dame (ier oitr dam), franz. Bezeichnung der
Jungfrau Maria und insbes. der ihr geweihten Kirchen.
Noifland, saNotrecht; Noistandsverordnungen, s. v. w.
Notverordnungen (s. diß
Rotl, in der gord. Viythologie die personifizierte Nogt
Nottaufe, Taufe eines Neugeborenen, für dessen 5
ben zu fürchten ist, in Abwesenheit eines Geistlichen duron
die Hebamme oder eine andere, auch nichtchriftz. Person
vollzoͤgen; aufgekommen infolge der Augustinischen vehse
von der Verdaämmnis ungetaufter Kinder; in der luth
Kirche beibehalten, in der reformierten verworfen.
Notte, l. Nebenfluß der Dahme im preuß. geg.⸗Brez·
Potsdam, mündet bei Königswusterhausen. iu
Nottingham (spr. tiugänmm), auch Notts, Grafsche
————
Ausfuhr landw. Produkte; Steinkohlen. — Die Haupt⸗
tadt N., am Leen, nahe dem Trent, (1804) 248811 E
Kathedrale, Marieukirche (15. Jahrh.), Itren- und Blinden⸗
anstalt, Unsversity Koslege; Mittelpunkt der Spiten
manufaktur, Seiden- und Baumwollstrumpfwirkerei, Ma⸗
schinenbau, Eisen- und Messingindustrie. qu
Rotlurnv Gital) Racht- dder Aidendmusik, jett ch
meift fuͤr Klapier gesehles Tonstück träumerischen Charakters.
hes. von Field und Chopin gepflegt.
Notverordnungen, solche, Verordnungen, welg
nach den meisten deutschen Verfassungen in der Zeit, ꝓo
der Landtag nicht verfammelt ist, als provisorisches b
setz, unter Gegenzeichnung des Staatsministeriums von den
—— dürfen.
Rolwehr, Verieidigung zur Abwehr eines gegen⸗
wärtigen rechtswidrigen ÄAngriffs von sich oder einem F
dern, rechtlich zulässig, weun sie das erforderliche Ma
nicht überschreitet (Reichsstrafgesetzbuch g 68). per
Rotzucht, Veroͤrechen dessen, der durch, Gewalt ne
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib o
deben eine Frauensperson zur Tuldung des auntßzereheliche