archivkommission geordnet und an die Archive der ein⸗
gluen deutschen ᷣ ierungen verteilt; die untrennbarer
Teile des Archivs ene unter preuß. Obhut.
Reichs kanzler, im frühern Deutschen Reich das Erz⸗
amt des Kurfurfien (Sezbischofs) von Wainz als dur⸗
ttztanzler If. Kanzler) Im deuen Deutschen eic führ!
der vom Kaiser ernännte R. den Vorsitz im Bundesrat,
segenzeichnet als der einzige verantwortüche Reichsministei
die vom Kaifer in sanen des Reichs erlassthen Ver⸗
orduungen eitet an der Spihe aller Reichsbehörden die
sesamte Reichsverwaltung und Politik; die ihm un—
mittelhar unkerfteute Behörde zur Verwaltung und Be—
auffichtigung der Reichsangelegenheiten, früher Bundes—
kanzleramn (seit 12. Aug. 1867), 1871-78 Reichskanzler⸗
aunt genannd, heißt feit' 1880 Reichsanit des Junern. zer⸗
—— in zwei Abteilungen, die allgemeine und die Gewerbe—
ibteilung und wird vom Staatssekretär des Innern geleitet
Reichskleinodien, Reichsinsignien, im frühern Deut⸗
—— Krönungsschmuck der Kaiser und Könige:
astretone, dehle aet See Sporen, dar
matika und andere Kleidungsstücke; seit 1424 in Nürnberg,
jett in der Schatzkammer in Wien aufbewahrt.
Reichsoleglen, die drci Abteilungen der Reichtz⸗
dände uf den frühern Reichstagen: Y das kurfürstl.
das fuͤrsit (Reicefursenrahh, das sig in die weltliche
und geistl. Vant teilte, 9 daß reichsfsadtische Koulegium,
geteilt in die An und schwäb. Bank. (S. Reichstag.)
Reichs konkiufum, deichslag.
Reichskriegerverband, deuifher, s. Kriegervereine.
eeeee F ——
riegsschatz, s. Kriegsschatz.
Roige lcp⸗ swat alles zum Deutschen Reich ge—
noͤrige Gebiet; seit 1871 s. v, m. Elsaß-Lolhringen.
Reichsmarlneamt, seit Usss die, pberste Reichs
behörde für die Verwaltung der kaiserl. Marine mit dem
Sitz zn Berlin; Thef is der Staatsfeiretar des Ri, der
für die Verwaltung (Neubau und Jnstandhaltung der
triegsschise, Beschaffung und Vervollkommnung der Ge—
schub⸗ und Torpedowaffen, Bau dee Küstenbefestigungen und
Verwaltung des gesamten Marineetats) dem Reichskanzler
dergntwortlich ist.
Reichsmatritel, s. Matrikel.
Reichs mititargericht, der oberste dentsche, 1. Olt
1800 gebildete Gerichtshof in militärgerichtlichen Ange⸗
tgenheiten fuͤr die gesammte dewaffnete Macht des Reich
Berlin; an der VEn steht ein General als Präsident
das R zerfällt in Senate (fuͤr das bayr. Heer ein beson⸗
derer Senat), die in der Fegel mit 4 militär. und?
lurist. Mitglledern beseht sind.
Reichsoberhandelsgericht, der durch Bundesgeset
Non 1868 als Bundesoberhandelsgericht eingesetzte ge⸗
neinsame. oberste Gerichlshof fur Handelssachen im Nord
deutschen Buche resp. Deutschen Reich mit Sitz in Leipzig
eit. Ott I878 durch das Reichegericht (s de) erfett
Feichsort, sOrt Muͤnzeh
Reichspartei, Denische, gemäßigt konservative Partei
es Deuischen Reichstags, zühlt nach den Wahlen von 1908
Reichspoft, Deutschen Posi. (18 Mitglieder.
Reich postamt, die höchste Behörde fur das dentsche
Feichspofn nd Telegraphenwesen (Bayern und Württeni⸗
berg gusgenommen), unter Leitung eines Staatssekretärs
des R.Zus vier Abteilungen vbestehend.
Reichspostdampferunien, fubventionierte, die
Sdchiffahrislinen, welche fuͤr die Pofibeförderung einen
Zufchuß vom Reiche erhalten: und Japan Nord⸗
Zeuther Llonde ad anbuege — —
Auftralien ee 4., Zweiglinie nach Kaiseræ Wilhelms⸗
dand 6 wöchentlich; nach Ostafrika Deutsch-⸗Ostafrika-Linie
nn — ug — stflagge (s. d.) der Post
te ostflagge, Reichsdienstflagge (s. d.) de
—3 —5*— — ——— geführt [Tafel:
Isggen (Deutsches Reich)].
nln von Abbildungen
nd. Modelen alterer und heuerer uet aller Voͤl⸗
ker sowie von Postwertzeichen im Reichspostamt in Berlin;
allmühlich zu Linem Vost und Telegraphenmufenm er⸗
weitert 26 Abtellungen — Vgl. Hennicke (18809).
Reichsrat, in erae die parlamentarische Ver—
tretung Zisleithanien in Bayern die Erste Kanner des

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Rei

Zdandtags; in Rußland die oberste Behörde der Staats-»rwaltung;
 seit 1906 eine Art Oberhaus neben der Duma.
Reichsrayonkommission, s. Festungsrayon.
Reichsrehnungshof, s. Oberrechnungskammer.
Reichsrecht, inm Gegensatz zum Landesrecht das durch
ras neue Deutsche Reich geschaffene Recht.
Reichsrennfahne, Feldzeichen des Reichssheers im
Mittelalter, das von der Vorhut geführt wurde.
Reichsrezeß, Reichsabschied, s. Abschied und Reichstag.
Reichsritterschaft, s. Pein ne
Reichsschatzamt, oberste Behörde zur Verwaltung
r Finanzen des Deutschen Reichs in Berlin.
Reichsschiffsvermessungsamt, s. Schiffsvermes⸗
Reichsschluß, s. Reichstag. Isung.
Reichsschuldbuch, Deutsches, eine seit 1. April 1882
igerichtete Art des Einschreibesystems (s. d.).
Reichsschuldenkommission, eine Kommission aus
)rei Mitgliedern des Bundesrats, drei Mitgliedern des
Reichstags und dem Präsidenten des Rechnungshofs des
Deutschen Reichs, die die Aufsicht über die Reichsfchulden⸗
berwaltung (eine von der allgemeinen Reichsfinanzverwalung
 abgefonderte Behörde, bestehend aus einem Präsi—
enden und vier Räten) führt.
Reichsstädte, früher die unmittelbar unter dem Reiche
stehenden deutschen Städte mit Landeshoheit in ihrem
Bebiete und Siß und Stimme auf dem Reichstage; ihre
Berfassung stand unter Aufsicht und Garantie des Kai—
ers. Durch den Reichsdeputationshauptschluß wurden die
st. bis auf Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt a. M.,
lugsburg und Nürnberg unter die Landeshoheit anderer
Reschsstände gestellt; jetzt bestehen nur die erstern drei als
Freie Städte (s. d.). — Val. Heusler (1872), Brülcke (1881).
Reichsstaände, im frühern Reiche die un⸗—
aittelbaren (geistlichen und weltlichen) Glieder des Reichs,
zie auf den Reichsstagen Sitz und Stimme hatten. Zur
ẽrlangung der Reichsstandschaft war der Besitz einer reichs⸗
inmittelbaren Herrschaft (Fürstentum, Grafschaft), die
rinwilligung des Kaisers und die Zustimmung des Reichsollegiums
 erforderlich, (S. Reichstag.)
Reichsstifter, s.Stift.
Reichssturmfahne, im Mittelalter eine Reichsfahne,
die aus goldeneni Banner mit sen warzem Adler bestand
ind noch mit einem roten Schwen el versehen war; 1336
vurde vom Kaiser an Württemberg das Recht verlichen,
die R. dem Heere voranzutragen.
Reichstadt, Stadt in Böhmen, (1900 1788 C.; nach
er im Besitz des österr. Kaisers —— Herrschaft R.
ͤhrte der Sohn Napoleons J. den Titel Herzog von R.
Reichftadt, Rapoleon Franz Jos. Karl, Herzog von,
Koönig von Rom“, einziger Sohn Napoleons J. und der
Htaria Louise von Ssterreich, geb. 20. März 1811 zu Paris,
1814 nach Schönbrunn bei Wien gebracht, 22. Juni 1815
hon seinem Vater als Napoleon I1. proklamiert, hlieh
inler Obhut seines Großvaters, des Kaisers Franz, erhielt
22. Zuli I818 für sein Erbrecht auf, Parma die Herr—
schaft R., gest. 22. Juli 1882 zu Schönbrunn. — Vgl.
ertheimer (1902).
alten Deutschen Reich die Versammlung
er Reichsflande (s. d.), die, seit 160608 beständig zu Regensurg
 versammelt, mit dem Kaiser oder dessen Prinzipalonmissarius
 unter Leitung von Kurmainz als Reichsanzler
 die von der Entscheidung des Kaisers und Reichs
bhangenden Angelegenheiten verhandelten. Die Verhand⸗
ungen geschahen in drei Reichskollegien . d.), deren
Beschlüsse erfolgter UÜbereinstimmung als Reichsgutichten
 dem Kaiser Ieehen wurden. Nach ihrer Be—
atigung erhielten diese esetzeskraft Meichs schlust, Reichs.
ontlusum), Die Zusammenfassung sämilicher Beschlüsse
ines R. hieß Reichsabschied Geichsrezeß). — Deuischer
seit 1871 (21. März) Bezeichnung für die gemeinfame
Zertretung des deutschen Volks; er bildet nur eine Kam—
ner und besteht aus 397 Mitgliedern, die aus allgemeinen,
jeheimen, direkten Wahlen rüher alle drei Jahre, seit
g88 alle fünf Jahre) hervorgehen; seit Dez. 1894 tagt
er R. in einem eigenen prächtigen Gebäude in Berlin
Reichstagsgebäude Tafel: Rendissance II, 6N)).
Reichstaler, früͤher in Deutschland im allgemeinen
»er Taler; dän. Münze, s. Rigsdaler; schwed. Münze,
Riksdaler; niederlünd. Münze, s. Riitsdaalder.