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Slach⸗R.), wenn die Erhöhung wrir Haut⸗R. (Hoch⸗R.).
venn sie mehr als die Haͤlfte der Körperstärke beträgt.
Rellefdruck, Prägedruck, Verfahren, auf der Papier⸗
Jäche Verzterungen 2c. erhaben hervorzubringen.
Reliefrarten, verkleinerte plastisch geardeitete Nach—
hmungen von Teilen der Erdoberfläche.
Reliefkopiermaschine, Apparat zum Kopieren von
Münzen, Medaillen in Reliefwirkung 'auf Metall oder
ithogr. Stein behufs Ver⸗ —2*
zielfältigung duͤrch den 2
Druck, von Collas in Paris —
830 erfunden (Collas-Panß
 Der Schlitten
81 l(Abb. 1486] wird au es
em Wnte 82 et ——ã
recht zur Papierebene verschoben, wobei der Laufstift K,
den Relief der Münze Mefolgend, auf- und niedergeht
ind der Gravierstift Seauf der Druckplatte D entsprechende
eitliche Ausbiegungen macht. Bei jeder neu zu giehenden
Linie wird der Schlitten Se auf dem Lineal um einen Teit
trich verschoben.
Reliefperspektive, diejenige Perspektive, nach der ein
—— Entsprechende Punkte
des Körpers (Originals) und des Reliefbildes müsfen auf
Anien liegen, die alle durch den Augeupunkt gehen. Die
Verkürzungen, entstehen dadurch, daß man die Linen, welche
m Original senkrecht auf der Bildebene stehen, im Relief
nach einem gemeinsamen Fluchtpunkt gehen läßt.
Religion (lat. religio, d. i. ehrfurchtsvolle Scheu
»or den Göttern, Frömmigkeit), das Bewußefein des Men—
chen von seinem Berhältnis zu übersinnlichen Mächten,
zon denen er sich unwillkürlich abhängig fühlt. Der Haupt⸗
tufenunterschied unter den verschiedenen R. ist der der
innlichen und der sittlichen R. In der erstern hat der
Mensch zunächst nur unoch sinnliche Interessen, er fühlt sich
1bhängig, in feiner äußern Existenz und sieht feine Götter
n den ihn umgebenden Naturgewalten (ORatur-⸗Ri); in
zen letztern wirkt sein Interesse an der Behauptung und
Ausgestaltung seines höhern sittlichen Wesens; demgemäß
läutert sich seine Gottesvorstellung zum sittlichen Monothets
mus, und er tritt zu Gott in das Verhaͤltnis des Ge—
horsams (Gefetzes-R) und endlich in das der Liebe (Er—
lösungs⸗R.). Über die Erscheinungsformen und das Wesen
der R. handelt die Religionswissenschaft (s. d. Über die
Verteilung und Verbreitung der einzelnen R. s. Erde,
Karte: Bevölkerung I, 4. Hierzu Tafeln: NReli—
Jionen Lu. I.] — Bgl. Lipsius, „Philosophie und R.“
(18868); Kaftan, „Das Wesen der christl. R.“ (2. Aufl.
888) und „Die Wahrheit der christl. R.“ (1880); Eucken,
„Der Wahrheitsgehalt der R.“ (1901).
Religionsedikt, landesherrliche Verordnung bezüg⸗
ich Duldung oder Nichtduldung itgendeines Glaubend—
bdekenntnisses, wie die Edikte von Mailand (318, Dul⸗
dung aller Kulte im Röm. Reich), Nantes (s. Edikt) und
das preuß. oder Wöllnersche R. vom 9. Juli 1788, das
alle von den Bekenntnisschriften abweichenden Geistlichen mit
Amtsentsetzung bedrohte (1797 wieder aufgehoben).
Religionsfriede, gemeinsamer Name für Verträge,
die seit der Reformationszeit die Nechte der evang. Stäude
im Deutschen Reich feststellten: 1) der Nürnberger R.,
23. Juli 1532 protestantischerseits unterzeichnet, . Aug.
vom Kaiser in Regensburg bestätigt; 2) der Passauer Ver—
trag (s. d.)3. 2 der Augsburger R. (26. Sebt. 1555);
) der Westfälifche Friede (s. dy).
Religionsgeschichte, die Erforschung und Beschrei⸗
bung der verschiedenen Formen und geschichtlichen Erschei⸗
aungen der Religion; neuerdings als Zweig der Religions—
wissenschaft (s. d.) meist nicht nur vom theol., sondern
uͤberwiegend vom anthropol., ethnolog. und pfychol. Stand⸗
punkte aus behandelt. Als vergleichende R sucht sie die
den verschiedenartigen Erscheinungsformen der Keligionen
zugrunde Pegee allgemeine psfychol. Tatsache festzustellen
uind auf diese Weise den Einblick in das Wesen der Reli—
gion zu gewinnen; deshalb auch vergleichende Religions—
vissenschaft genannt. Bal. Tiele (deutsch 1904), Chantepie
de la Saussaye (3. Aufl. 1804), Achells (1904), „Archiv
ür Religionswissenschaft⸗ (1808 fg.).
Religionsgesellschaften, gea den großen Kirchen⸗
gemeinschaften bestehende selbständige religlöse Organisa—

ionen, erst seit dem Durchbruch des Toleranzprinzips im
9. Jahrh. allgemein erlaubt und im Deutschen Reiche de
as Geseß vom 8. Juli 1868 über die Unabhängigkei q
ürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte vom aenn
»ekenntnis als berechtigt anerkaunt, sofern sie nicht —7
aAs Stagtsgeset verstoßen; keils felbsiändige jurist. Pe
önlichkeiten, teils unter dem Vereinsrecht stehend. en
Religionsgespräche (lat. colloguia), ——
wischen Theologen verfchiedener Konfessionen behufs eer
ẽinigung; so das Marburger Kolloquium (1629) n
ie Mcnthe zwischen Luther und Melauch
wingli und Skolaͤmpadius; das Hagenauer und. e
1540), das Negensburger (1541, zwischen Melaugthon
dardinal Contarini u. au); das Leipziger 1631 und
t. zu Thorn 1645, wo Wladislaw TX. von Polen
ath. Kirche mit beiden evangelischen einigen wollte. ser
Religionsphilosophie, die Erörkerung gicie
Fragen fowie der Religionsgeschichte auf dem Wege de
hilos. Denkens; sie nimmt ihren Staudpuukt e
unerhalb einer bestimmten Religion (so die jüd. R. Phi
ie christliche der Gnostiker, der heidn. Neuplatonismus, b
zristl. Theosophen) oder stellt sich über die geschichtlich .
vickelten Religionen und beurteilt sie nach den ——
erkenntuisgrundsätzen. — Vgl. Pfleiderer (8. Aufl.
5. von Hartmann (1888), Seydel (18093), Siebeck
—3 en, , deutsch 189
800), Höffding (1901), Siebert (1906).
Religionsverbrechen sind nach F 166 —168 des Denr
hen Reichsstrafgesetzbuchs Golteslasterung, R—
»on Religionsgesellschaften, Störung des Gottesdien
ind des Gräberfriedens. logie
Religivnswissenschaft, zunächst s. v. w. Theolog
jJ. d.); neuerdings im Unterschied von dieser eee
ẽerforschung der verschiedenen Religionen sowie des —
— —
einen absoluten, sondern nuͤr einen Stufe nunuerschied geath
her den anderu Religionen sieht und seine Wahrheit mi ß
hne weiteres voraussetzt; zerfällt in Religionsgeschich
. d.N und Religionsphilosophie (s. d.).
Religivsen (at.), s. Regulierte.
Religiosität (lal.), Frömmigkeit (s. Religion). st
Relikten Cat.), die Hinterbliebenen; Naclassenscha
Reliktenfaung, die Gesamtheit derjenigen Tiere ainet
landes, welche sich den im Laufe ungeheurer deitrun
»eränderten klimatischen ꝛc. Verhältnissen nicht angepoe
ahen und sich von der neu hinzuͤgetreienen Tierwelt un
allend unterscheiden, z. B. Glazialrelikte seit der Liszeit
Meeresrelikte in den Reliftenfeen, ursprünglichen Teilen *
Meers, die nach ihrer Trennung von diesem durch di
inmündenden Flüsse allmählich ausgesüßt wurden. die
Reling GMehling, Reiling Regeling, Regeluug),
ölzerne oder eiserne Brüstuͤg rinas um das Oberde
ines Schiffs. d
Religuten (lat. „Uberbleibsel“), in der kath. un
rriech, Kirche die überreste (Körperteile) der Heiligen ode
»pn Dingen, die von ihnen herrührei selcidungsstuce
MNarterwerkzeuge), meist in kostbar ansgestatteten Behal J
nissen (Reliquiarium, Retiquienfschrein, Aeliqutenta nicen
Tafel: Romanischer Stil A 18, u 3) gufbewarrt
Rellinghausen, Dorf im preuß. RegBez. Düsse
»orf, 1905) 9690 E.; Eisen- und Steinkohlenbergbau.
Rellmaus, der Siebenfchläfer (f. Bilche). 9
Retistab vudw. Schriftsteller, geb. 18, April 1709
u Berlin, seit 1826 Mitredakteur der? Voffischen Zeitung
as. gest. 27, Nov. 1860; schricb Romane (, I1812, „Dre
zahre von Dreißigen“ 2c.), Drameu (, Eugen Aram
Aus meinem Leben“ (1860) u. a.
Remagen, Stadt im preuß, Reg.⸗Bez. Koblenz, l. am
hein, (1005) 3806 E rom. Altertümer. in
Remak, Robert, Nervenarzt, geb. 26. Juli 1815 qu
ßosen, 1856 Prof. in verlin, gest. 28. Aug. 1868 in Kis
ingen, entdeckte die Remakschen (marklosen) Nerrenfasern
u. a., Begründer der Elektrotherapie Sein Sohn runt
Julius K., geb. 26. Mai 1849 in Berlin, 1902 Prof. in
Berlin; schrieb: Elektrodiagnostik und Elektrotherapie
1895), „Neuritis und Polyneuritis“ (1800).
Remanent (lat.), zurück- übrigbleibend. xzbel
Remarrieren (ftz.), bemerken, anmerken; remarkäbel⸗,
emerkenswert.