Tit

Titulaturen.
(Die im solgenden alphabetischen Verzeichnisse der T. vorkommenden Verweisungen beziehen sich sämtli Sti rte
z —— ziehen sich sämtlich auf Stichworte

Abt. Anrede: Hochwürdigster Herr und Ew. Gnaden.
Evang. Äbte erhalten Hochwürden. 9J.
übtissin. Anrede: Hochwürdige gnädige Frau Abtissin.
(S. auch Hochwürdigst-Durchlauchtigst.)
Admirale und Vizeadmirale erhalten Erzellenz (s. d.),
Konteradmirale Hochwohlgeboren. J
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster Kaiser und König.
Allerguüͤdihter Kaiser, König und Herr! (Anrede an deu
Kaifet) Ebenfo an einen Fönig, unr, daß dann Kaiser
wegbleibt, und enisprechend an einen Großherzog. (S.
auch Bayern.) —
Altesse (fiz., ital. Altezza, d. i. Hoheit, s. d.. Dieses
mit dem deutschen Hoheit“ nicht allenthalben geichwertige
Praditat wird bei cimigen franz, und, ital. Jürsten au⸗
gewendet. Altesse erhaͤlt auch der Großwesir und der
Sgheich ul-Islam, der Emir von Mekka, der Sultan vou
Sausibar, der Bei von Tunis, der Emir von Afghanistan
und einige ind. Fürsten.
Apostolischer Stuhl. Prädikat: Heilig.
Archidiakonus (evang.). Prädikat: Hochehrwürden.
Baden. Der Großhetzog und der Erbgroßherzog er⸗
halten Königliche Hoheit, ersterer außerdem die koͤnigl.
Prädikate (s. Allerdurchlaäuchtigster); die übrigen Mit⸗
glieder des Herrscherhauses Großherzogliche Hoheit.
Baron, soviel wie Freiherr (s. d.).
Bayeru. Der Prinz-Regent erhäit mit Ausnahme des
Maijestätprädikats und Königtitels königl. Prädikate (s.
Allerdurchlauchtigster). — Die Prinzen (Arinzessinnen der
königl. Linie sind Prinzen von Bayern, die Prinzen (Brin⸗
zefsiuͤnen) der herzogl. Linie Herzöge in Bayern.
Bischof (s. auch Erzbischof, Fürstbischof), Kath. Bischöfe
Bischöfliche Gnaden (in Preußen offiziell: Bischöfliche Hoch—
würden); evang. Bischöfe: Hochwürden.
Burgermeister. Die regierenden Bürgermeister der Freien
Stadte erhalten Magnifizenz; anch der wortführende Bür—
germeister von Riga— fliche) erhalten Hochwürden.
Dekan (einer Hochschule): Spektabilitüt. — Dekane (kirch—
Dero und Ihro, veraltete, in unterwürfiger Anrede ge—
hrauchte Formen für Ihr und Ihre (desselben, derselben)
Deutfcher Kaiser. Der Kaiser, die Kaiserin, eine
Kasserin-Witwe erhalten Kaiserliche und Königliche Ma—
jestät, Kronprinz und Kronprinzessin Kaiserliche und König—
liche Hoheit. — Nachgeborene Söhne des Kaisers erhalten
als Prinzen von Preuͤßen Königliche Hoheit (s. auch Aller—
durchlauchtigster).
Diakon (tatholischer). Prädikat: Ehrwürden.
Diakonus (evangelischer): Hochehrwürden.
Diplomatisches Korps uund Konsulate. Es empfiehlt sich
stets, nicht an eine Person, sondern nur an die hetxeffende
Botfchaft (Gesandtschaft, Konsulat) zu schreiben. Bei pri⸗
vaten Schriftstücken erkundigt man sich vorher, ob dem
Adressaten das Erzellenz-Prädikat zusteht. Sonst erhalter
alle Mitglieder der weltlichen Diplomatie, auch die Kon—
fuln, Hochwohlgeboren. — Legaten, Nuntien, Kronuntien
und IJnternuntieu ꝛc. wird das ihrer geistl. Würde entspre—
chende Prädikat gegeben. Nuntien erhalten auch Erxzellenz
Botschafter, falls nicht fürstl. Abkunft, immer Erzellenz
Domtapitei (Hoch⸗ und Kollegiatstifte). Kath. Dom—
kapitel erhalten Hochwürdigst; bei evang. Stiften wird
neuerdings auch das Prädikat Hohe angewendet.
Durchtaucht, Prädikat der deutschen souveränen Fürsten,
der Fürsten uͤnd Herzöge aus den als ebenbürtig erklärten
Geschlechtern und aller Fürsten, denen dies Prädikat aus—
drücklich verliehen ist.
Edler von, s. Hochwohlgeboren.
Ehrwürden erhalten kath. Diakonen und Subdiatonen,
daieubrüder und Chorschwestern, endlich die Rabbiner.
Euineuz, Prädikat der Kardinäle.
Erbgraf (der älteste Sohn aus ebenbürtigem Grafen⸗
hause) erhält konventiouell Erlaucht (s. d.).
Erbͤgroßherzog: Königliche Hoheit.
Erlaͤucht, Praͤdikat der Häupter der gräfl. Häuser des
Hohen Adels und deren Gemahlinnen. Konventionell
Fibt man Erlaucht heute wohl auch den übrigen Mit—
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon. 5. Aufl.

zliedern dieser Familien. — Zn beanspruchen haben ferner
Frlaucht die Grafen und Gräfinnen von Plauen, von
Waldeck-Pyrmont und der beiden Häuser Schöuburg-Hlauchau;
 die russ. Fürsten.
Erzabt. Prädikat: Gnaden und Hochwürdigster Herr.
Erzbischof, in Preußen offiziell Erzbischöfliche Hoch—
vürden, sonst Erzbischöfliche Gnaden und Hochwürdigster
Zerr Erzbischof, in manchen Staaten auch Exzellenz.
Erzherzog. Prädikat: Kaiserliche und Königüche Hoheit.
Exzellenz. in Deutschland Prädikat der Staatssekretäre
ind der Staatsminister (Ausnahme: Minister kleinerer
Staaten, falls ihnen das Prädikat nicht besonders ver—
liehen ist). In der Regel wird Erzellenz auch immer zum
Range der Wirkl. Geheimräte verliehen. Ebenso gebuͤhrt
Exzellenz den Rittern des hohen Ordens vom Schwarzen
Adler, Botschaftern, Nuntich, Feldmarschällen, Generalen,
Generalleutnants, Groß-Admiralen, Admiralen, Vize—
Idmiralen. Endlich den Oberpräsidenten und den Gouver—
neuren deutscher Kolonien während ihrer Amtszeit. —
Sxrzellenz gebührt auch den Chefs fremder Staaten (Repu—
»liken) und in manchen Staaten auch den Bischöfen. (S.
ruch Geheimrat.) — In Rußland erhalten Geheimräte,
Wirkl. Staatsräte, Generalleutnauts und Generalmajore
Srzellenz, höhere Grade Hohe Exzellenz. — In England
ühren das Prädikat Exzellenz die Vizekönige von Irland
uind von Indien und die Gouverneure der Kolonien. —
In Spanien gebührt Exrzellenz den Granden, Vizekönigen,
Ministern, Generalen, Botschaftern und den Rittern vom
Holdenen Vlies.
Fakultät. Anrede: Au die Hohe ... Fakultät (eine
heol. Fakultät erhält Hochwürdig).
Feldmarschall und Feldzengmeister. Prädikat: Erzellenz;
n Rußland: Hohe Exzellenz. — Geueraloberste, auch
Heneraloberste mit dem Range eines Feldmarschalls er—
Jalten gleichfalls Exzellenz.
Frau. Der Titel Frau kommt allen fürstl. Damen, auch
den unvermählten zu, ferner den Abtissinnen der Jung—
rauenklöster und den unvermählten Damen, z. B. im Hof⸗
Aienst, denen er ausdrücklich verliehen wurde. (S. auch
Hnädige Frau.)
Freie Städte, s. Bürgermeister. [geboren.
Freiherr (Freiin, Freifräulein). Prädikat: Hochwohl⸗—
Fürft. Regierende Fürsten des Deutschen Reichs, Für—
ten des Hohen Adels erhalten Durchlancht, aber auch
Fürsten, die nicht zum Hohen Adel gehöreu iufolge be—
sonderer Verleihung. Sounst: Fürstliche Gnaden oder Hoch—
Jeboren. Der Fürst von Hohenzollern erhält Hoheit. (S.
zuch Altesse.) sden und Hochwürdigster Herr.
Fuürsthischof, Fürst-Erzbischof. Prädikat: Fürstliche Gna—
Fürstliche Gnaden. Anrede der das Durchlaucht-Prä—
zikat nicht führenden Fürsten, der Fürstbischöfe und Fürst—
Erzbischöfe.
Geheimrat. In Österreich stets Exzelleuz. Auderwärts
vird den Wirkl. Geheimräten in der Regel das nämliche
Prädikat verliehen. Titular-Geheimräte (z. B. Geh. Baus,
Justiz⸗ 2c. Räte) erhalten Hochwohlgeboren.
Generale sowie Geuerallentnauts erhalten Erzellenz,
er Geueralmajor Hochwohlgeboren. sschau.
Generalfeldmarschall und Generaloberst, s. Feldmar—-Generalsuperintendent.
 Prädikat: Hochwürden.
Gnaden, Prädikat der Äbte und hoher Prälaten, welche
aicht die Bischofswürde haben, auch der Äbtissinuen geistl.
Stifter.
dieige Frau (Gnädiges Fräulein). Diese Aurede
aun Damen, welche Hochwohlgeboren (s. d.) beanspruchen
können oder erwarten und, welche ehedent nur Danen
höhern Standes gegenüber üblich war, ist heute so all⸗
—
iche Auwendung eine Steigerung erfahren hat. Konven—
ionell sagt und schreibt man, heute vielfach Gnädigste Fran—
Baronin, Gnädigste Frau Gräfin ꝛc.
Graf. Grafen des Hohen Adels erhalten Erlaucht,
sonstige Grafen Hochgeboren. Personen fürstl. Staudes
führen, ganz abgesehen von Inkoquitoreisen, zuweilen auch