Titulaturen
Grafentitel; sie erhalten natürlich trotzdem die betreffenden!
fürstl. Prädikate.
BGroßfürft, Großfürstin (in Nußland), mit dem Prä—
dikat Kaiserliche Hoheit (s. d.). Großfürsten sind die
saiserl. Kinder, Geschwister sowie die kaiferl. Entel und
Enkelinnen in männlicher Nachkommenschaft.
Großherzog. Präditat: Königliche Hoheit, Anrede:
Allerdurchlauchtigster.
„Broßherzogliche Hoheit, Prädikat der Prinzen und
Prinzessinnen der großherzogl. Häuser von Baden, Hessen
ind Luxemburg. (Sauch Erogroßherzog.)
SHeiligkeit (Saintets), Prädikat des Papstes (s. d.), des
umenischen Patriarchen in Konstantinopel und des Ka—
holitos zu Etschmiadzin.
Herzog. Ein regierender Herzog erhält Hoheit, auch
die den Herzogtitel führenden Prinzen von Mecklenburg
ind Oldenbuͤrg und der Herzog von Schleswig-Holstein—
Sonderburg-Augustenburg. Königl. Prinzen, die einen
Herzogtitel führen, haben Königliche Hoheit, nicht souveräne
Herzöge (Standesherren) Durchlaucht.
Hessen. Der Großherzog führt den Titel Großherzog
oon Hessen und bei Rhein. Prädikate der Mitglieder des
Iehherzognie hess. Hauses wie bei Baden.(S. auch
roßherzog und Landgraf.)
Hochehrwürden, Prädikat der evaug. Geistlichkeit, soweit
ie nicht Hochwürden (s. d.) erhält.
Hochfürstliche Durchlaucht, Prädikat der Fürsten von
deuß, von Lippe und von Schaumburg-Lippe.
Hochgeboren: Prädikat der Grafen. (S. auch Erlaucht.)
Hochheilig, Prädikat des Synods zu Petersburg.
Hochselig, Prädikat verstorbener Fuͤrstlichkeiten.
Hochwohlgeboren (veraltet Hoch⸗ und Wohlgeboren),
Praädikat der Freiherren, Barone, Ritter und Edeln und
der unbetitelten Adligen; ferner in Preußen der Räte bis
zur vierten Rangklasse. (S. auch Offizier.) — Konven—
tionell giht man Hochwohlgeboren heute guch sonst jedem,
der zur Gesellschaft gerechnet werden darf.
Hochwürden, Prädikat der evang. Geistlichkeit vom Su—
derintendenten (Metropolitan, Dekan) aufwärts, der Feld—
»röpste, der Doktoren der Theologie und Domherren;
erner aller kath. Priester (s. Prälaten); in Osterreich auch
ür alle evang. Geistliche gebraucht.
Hochwürdigst, Prädikat der bischöfl. Ordinariate ꝛc.,
»er Domstifte, der Prälaten (s. d.).
Hochwürdigst⸗Durchlauchtigst, Prädikat der Prinzen oder
Brinzessinnen, welche hohe geistl. Ämter bekleiden.
Hoheit, Prädikat der Herzöge (s. d.), einzelner russ.
brinzen von Geblüt. (S. auch Altesse.)
Hohenzollern (fürstl. Haus). Der Fürst erhält Hoheit,
die Fürstin-Mutter und Prinz Ferdinand (der kuͤnftige
König von Rumänien) königl. Hoheit, die übrigen Milt—
glieder des Hauses Durchlaucht.
Hoher, Hohe, Hohes, Prädikat des Bundesrats, des Reichs-—
 D
äten und deren Senate, der Senate der Freien Städte, der
Synoden, soweit sie nicht rein geistlich sind, der Parlamente.
Kaiser, s. Deutscher Kaiser, Kaiserliche Maiestät und
Allerdurchlauchtigster.
Kaiferliche Hoheit, Prädikat' kaiserl. Prinzen; im be—
ondern 1) in Rußland gewisser Großfürsten (s. d.); 2) der
Prinzen und Prinzessinnen der kaiserl. Häuser in Kon—
tantinopel, Peking und Tokio.
Kaiserliche Majestät, Prädikat der Kaiser. — Der Kaiser
oon Osterreich und König von Ungarn erhält Kaiserliche
und Königlich Apostolische Majestüt. — Kaiserliche und
Zcherifianische Majestät erhält der Sultan von Marokko.
Kaiserliche und Königliche Hoheit, Prädikat des Krou—
orinzen des Deutschen Reichs und der österr. Erzherzöge.
Kardinal. Prädikat: Eminenz.
Kirchenrat. Prädikat: Hochwürden, dafern Geistlicher,
onst Hochwohlgeboren.
„t. L. und x. ug k. (kaiserlich königlich, und kaiferlich und
öniglich). In Osterreich- Ungarn 30 die gemeinfamen
Institutionen, desgleichen die Geheimräte, Kümmerer und
Truchsessen, die fuͤr beide Luͤnder fungiereuden Hofbeamten
and die Hoflieferanten das Präditat k. u. k. — In Sster—
reich haben alle übrigen Inftitutionen und Persouen der
Pegierung und des Hofrates (letzterer soweit ständig in
Wien) das Prädikat P

Tit

sönig, s. Königliche Majestät und Allerdurchlauchtigster.
Königliche Hoheit erhalten königl. Prinzen, die Groß—
„jerzöge und Erbgroßherzöge, die Fürsten von Bulgarieu
ind von Montenegro, der Prinz der Niederlande.
Königliche Majestät, Prädikat der Könige.
Konsistorium wird als Königliches ꝛc. (Hohes) bezeichnet;
mkath. Konsistorium als Hochwürdiges (Hochwürdigstes).
Konsul, Konsulat, s. Diplomatisches Korps.
Konteradmiral, s. Admirale.
Kronprinz, ältester Sohn eines Königs, erhält Königiche
 Hoheit, der Kronprinz eines Kaisers den eutsprechend
vöhern Titel.
Landgraf, der Chef der ältern Linie des Hauses Hessen
Prädikat: Königliche Hoheit), sowie die Chefs der Phi—
ippsthaler Nebenlinien (Prädikat: Hoheit). Die Mit—
lieder einer Linie des Hauses Fürsteuberg sind Landgrafen
nit dem Prädikat Durchlaucht.
Maguifizenz, s. Bürgermeister und Rektor.
Majestät, s. Kaiserliche Majestät, Königliche Majestät.
Marquis. In Deutschland erhält der Marquis (Mark—
raf) dieselben Prädikate wie ein nicht zum hohen. Adel
Minister, s. Erzellenz. [gehörender Graf (s. d.)
Mouseigneur (abgekuͤrzt: Msgr.), im Französischen Au—
ede der Fürstlichkeiten (mit Ausnahme von Kaiser und
»önig), der Bischöfe, Erzbischöfe und Kardinäle.
Monsignore (ital.), Prädikat der hohen kath. Geist—
hteit und der Prälaten.
Oberhofprediger. Prädikat: Hochwürden. Der derzeitige
berhofprediger des Deutschen Kaisers D. Dryander hät
r seine Person das Prädikat Exzellenz erhalten.
Oberpräsident. Amtstitel: Erzellenz (s. d.).
Offizier. Sämtliche Offiziere, vom Leutnant bis zum
Heneralmajor einschließlich (in der Marine bis einschließlich
onteradmiral), erhalten Hochwohlgeboren, auch wenn sie
nicht dem Geburtadel angehören. (S. Generale undExzellenz.)
Orden. Dem Namen eines Besitzers von Orden min—
»estens der Ritterklasse setzt mau bei: Ritter mehrerer
Orden (Ritter hoher Orden). Ist Adressat Besitzer auch
»ines der höchsten Orden, z. B. des Schwarzen Adler—
irdens, so macht man nur diesen uuter Anfügung von usw.
uuf der Adresse namhaft. — Besitzer von Erinnerungs-—
reuzen, Medaillen u. dgl. sind nur Inhaber.
Papst: Heiligster Vater, Heiliakeit oder Päpstliche
eiligkeit.
Pastor, abgekürzt P., Titel der evang., hier und da auch
er kath. Geistlichkeit (s. Hochehrwürden und Hochwürden).
Prülaten. Evang. Prälaten erhalten Hochwürden, kath.
hohe und höhere Geistliche ohne bischöfl. Weihe) Hoch—
vürdigster Herr und Monsignore.
Prinz⸗Regent. Der Prinz-Regent von Bayern erhält
dönigliche Hoheit und die Aurede Allerdurchlauchtigster.
Prinz Albrecht von Preußen ist nicht Prinz-Regent, son—
ern Regent des Herzogtums Braunschweig.)
Propft, auch Feldpropst. Prädikat: Hochwürden.
Rabbiner. Prädikat: Ehrwürden.
Rat. Der Titel Rat in seinen obern Klassen erfordert
s Prädikat Hochwohlgeboren (s. d.). Uber Geheimrat s.d.
Reichsfürst, Reichsgraf, Reichsfreiherr, Reichsritter.
diese Titel sollen anzeigen, daß sie bereits im alten
Deutschen Reiche verliehen worden sind. Prädikate wie
nei Fürst, Graf ꝛc.
Rektor. Der Rektor (rector magnitieus, hier und da
uch Prorektor genannt) erhält Magnifizenz, ebenso auch
»Rektoren der deutschen technischen Hochschulen.
Zenate freier Städte und Universitüten, Prädikat: Hoher.
Zire (frz., engl., ital.), Anrede an Kaiser und Könige.
Staatssekretür. Prädikat: Erzellenz.
Zultan (Türkei). Prädikat: Kaiserliche Majestät.
Universität. Prädikat in Widmungen ꝛc.: Hohe.
luterstaatssekretäre, Prädikat: Hochwohlgeboren.
Lizeadntiral, s. Admiral.
Von, auch van, ferner de, de la ꝛc., sind an sich noch
nicht Zeichen der Zugehörigkeit zum Adel. Deshalb wird
oon, wo es einfacher Naniensbestandteil ist, z. B. in den
preuß. offiziellen Verzeichnissen, ausgedruckt, während das
bon als Adelsprädikat die Kürzung in v. erfährt.
Wohlgeboren, jetzt das geringste Prädikat, das aber hier
uund da uoch, z. B. in Osterreich, auch adligen Personen
gegenüber augewendet wird. 4VBal. Hochwohlgeboren.)