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Verkalkung, s. Kalzination und Verknöcherung.
Verkauf im Aufstrich, Auttivn
Berkaufsauftrag, . Trödelvertrag.
Berkaufsbuch, Ausgangsfalturenbuch, auch Strazze
in der Buchhaltung das Buch, in das die Rechnunger
über verkaufte Waren, die ausgehenden Fakturen einge—
ree 5 —
Berkehrsgeographie, mit der Handelsgeographie
Teil der Wirtschaftsgeographie bez. Anthropogeographie
Verkehrsordnung in Eisenbahnwesen, s. Eisen—
hahnverkehrsordnung.
Verkehrssteuerit, indirekte Steuern, namentlich auf
Rechtsgeschäfte und staatliche Interventionen (Fmmobilien⸗
ꝛertauf, Erbschaft, Quittungen, Schenkungen Annoncen 2c.)
Verkehrstruppen, m deutschen Heere seit 1899
Bezeichnung der Eisenbahns, Telegraphens und Luftschiffer
truppen, uñterstehen dem Inspekteur der V.
Verkehrswirtfchaft, Tauschwirtschaft.
Verkehrtschnabei, . Scherenschnabel [Abb. 1625)
Verkettung, in der Chemie die gegenseitige Bin⸗
ung der ein Molekül zusammensetzenden Elementäraiome.
Verklarung, s. v w. Seeproteste(j. Protest).
Verklärung Chrisfti (lat. transfiguratio), die
Matth. 17, 19. Mark. d Ifg. gut. 8, 28 fg. berichtete
Umstrahlung Christi von der himmlischen Herrlichkeit, von
der dath. Kirche, die auch eine Verklärung der Maria in
hrer Sterbestunde lehrt, 6. Aug. gefeiert.
Ver kleidungsstück, s. Schuͤbladensuck.
Berkleinerungsglas, konkave Linfe (s. d.).
Verkleinerungswort, s. Diminutiwvunn.
Berklicker (Seew), f. Flügel.
Verknistern, s. Dekrepitieren.
Verknöcherung, Offifttation, der physiol. Prozeß beim
Wachstum der Knohen, bei dem anfangs Knorpel angesetzt
wird, welcher allmählich wirklichem Knochengewebe Platz
macht; tritt auch krankhaft auf an Stellen, wo normaler⸗
weise Knochen nicht vorkommt. Wird nur Knochenerde
abgelagert, so nenut man den Zustand Verkalkung; letz⸗
tere am häufigsten im Alter in den Kehlkopf⸗ und Rippen⸗
knorpeln, in den Herzklappen und Gefäßwandungen.
Verkohlung, die durch trockne Destillation dewirkte
Aberführung kohlenstofhaltiger Körper (Holz, Torf, Stein—
dohle, Braunkohle, Knochen u. a.) in Kohle (s. d.). Bei
der, B. von „Hölz entsteht: Holzkohle; von Steinkohle;
Koks; von Braunkohle: Grude; von Annhemn Knochen⸗
tohle (s. diese Artikel). Außer der Kohle erhält man
bei der V. die betrefsenden Destillationsprodukte. Sc
erhält man Steinkohlenteer und Leuchtgas aus Steinkohle:
Braunkohlenteer aus Braunkohle; Holzteer, Holzgas,
Holzessig aus Holz. Die Bereitung der Holzkohle, die
sohlenbrennerei oder Köhlerei, geschieht in Gruben (un—
ökonomisch und Dgleicnatiges Produkt liefernd); in
Meilern oder in Ofen; stehende Meiler find halbkugelige
oder paraboloidische, um eine Mittelachse sigten Holz⸗
jaufen, die zum teilweisen Luftabschluß mit asen u. a.
hedeckt sind und am Boden einen bis zur Mittelachse
ührenden Kanal zum Anzünden erhalten; liegende Meiler
ind länglich viereckige, mit einem Latten verschlag umgebent
Holzhaufen, können rascher aufgebaut werden als stehende
liefern aber weniger gleichmäßiges Produkt. Die Ofen
köhlerei bezweckt eine besondere Beschaffenheit der Kohle
oder die gleichzeitige Gewinuung der Nebenprodukte; am
besten die Erhitzung des Holzes“ in Retorten. Bei ger
stellung von Shhießpulverkohle dient überhitzter Wasser⸗
dampf zum Heizen der Retorten, wodurch eine gleichmäßige,
leichtentzündliche Kohle erzielt wird Vgl. Klar (1803)
Verkrümmungen, J. Orthopüdie.
VBerkündigung Maria, daria ( Mutter Jesu)
Verlag, s. Verlagsbuchhaudel.
Verlagsanstalt Deutsche (pormals Eduard Hall⸗
berger) Verlagshuhhandlung mit technischen Zweigen,
eine nengeihant gebildet 1881 aus dem Geschäfi
von Eduard Hallberger (Ns. d.), dessen Verlagswerke, na—
mentlich die Zeitschriften, ubch eht die unue
aehmungen der Firing dildenuben gend n Meer“,
„Deutsche Romanbibliothek⸗ „Deutsche Revue“ (1894 fg..
—B Leipzig.
Berlagsanstalt für Kunn und Wißsenhaft
Bruckmann, Friede

Verlagsbuchhandel, derjenige Zweig des Buch⸗
handels (. d.), der sich mit der Eriverbung des Verlags⸗
echts literar. und künstlerischer et (gewöhnlich
unter Abschluß eines Verlagsvertrags, Verlagsrecht) be⸗
saßt, diese vervielfältigt und dann durch den Sortiments—
zuchhandel in den Verkauf gringt Verlagsbuchhändler, Ver⸗
eger, einer, der den V. betreibt. Ubernimmt der Verleger
zur den huchhändlerischen Vertrieb eines Werkes gegen be⸗
timmte Prozente, ohne das Verla srecht desselben zu er⸗
werben und die Kosten der — —— zu tragen, so
besteht Kommissionsverlag. Bei Selbstverlag besorgt der
Autor Vervielfältigung und Vertrieb seines Werkes ohne
Lermittlung eines Verlegers. Im deutschen Buchhandel
varen (48006) 2994 reine Verlagsbuch⸗ 348 Verlagskunst⸗
ind 419 Verlagsmusikalien handͤngen. Uber in terntionale
Bestrebungen im V. sInternationaler Verlegerkongreß.
Verlagsrecht, die ausschließliche Berechtigung, ein
Azenn der Wissenschaft oder Kunst Verkauf zu
zervielfültigen und die Eremplare in den Handel zu
bringen, beruht auf dem Verlagsvertrag zwischen Autor
und Verleger, durch welchen dieses Recht entweder unbe⸗
schränkt oder mit der Beschränkung auf eine bestimmte
Anzahl Eremplare oder auch auf eine hestimmte Zeit über
tragen wird; in Deutschland geregelt durch das Gesetz
vom 19. Juni 1901. (S. Nahdruck und Urheberrecht.)
Vorlaine (spr. wärrlaͤhn), Pauf, franz. Dichter, geb.
30. Mäürz 1844 zu Metz, führte seit 1871 ein unstetes
Wanderleben, gest. 8. Jan. 1856 in Paris; Hauptvertreter
der poet. Schule der Decadence; schrieb: „Poémoes saturniens“
 (1866), „Fôtes galantes“ (I 869) „Les poètes
maudits“ (1884), „Les mémores d'un veuf“ (1887),
Romanoes sans paroles“ (1887), Chansons pour
es“ (1801), Epigrammes“ (1854), „Confessions“
1895), Inveéotives“ (1896) u. q.
Verlängertes Mark (Modulis oblongata), die Ver⸗
zindung zwischen Gehirn und Rückenmark — Ner⸗
»ensystem T, 2 und II, II], regelt die Lungen- und
derztätigkeit, weshalb bei — sofort Tod eintritt.
Berlassenschaft, s. v. w. Rachlaß (sj. Erbrecht).
Verlaffung, s. Ehe.
Verleger, . Verlagsbuchhandel.
Verlegerzeichen, Drückerzeichen.
Berleltung zum Verbrechen, s. Anstiftung.
Verletzungsneurose, s. v. w. Traumatische Neurose.
Berleugnungsklage, s. v. w. Illegitimitätsklage (s.
ͤllegitim).
Verleumdung, Andichtung von Tatsachen, die, wenn
ie wahr wären, den Geschmaähten der öffentlichen Verachtung
dreisgeben oder einer strafbaren Handlung beschuldigen
vürden, wird als Beleidigunge(s d.) bestraft (Fy 184
165, 187 des Deutschen Reichsstrafgesetzbuchs)
Verlöbnis, s. Sponsalien.
Verlorener Hauf, s. Landsknecht.
Verlorene Saͤchen, s. Finder und Funddiebstahl.
Form. voder Yt., Abkürzung für den Staal Vrnnnt.
Vermächtnis, s. Legat. Vermächtnisvertrag, Ver—
rag, kraft dessen ein B. hinterlassen wird, nach Deutschem
Bürgerl. Gesetb. Ho 1841, 2278) eine Art des Erbvertrags.
Vermandois spr. wärrmangdðs), ehemal. franz.
Brafschaft, später Herzogtum in der Pikardie.
Vermeer, niederlund. Maler, s. Meer, Jan van der.
Vermejo, südamerit. Fluß, s. v. w. Bermejo.
Vermeyen, Joh. van, auch Hans mit dem Barte
enannt, niederländ. Maler, geb. 1500 zu Beverwijk bei
Zaarlem, Begleiter Karls V — 16559 zu Brüssel;
es. 10 Kartons in Wasserfarbe, den Zug Karls V. nach
kunis darstellend (Wien).
Vermieter, s. Miete.
Vermikulär — wurmförmig.
Bermillon (frz., spr. wärrmijöng), glänzendrote
Malerfarbe (Zinnober).
Berntizellen (ital.), Nudeln.
Vermland, —“, Län, s. Wermland.
Bermögensabtretung, s. Bonorum cessio.
BVermögenssteuer, Steuer, welche nach dem Ver—
Jältnis des Vermögens, ohne Rücksicht auf die Beschaffen—
heit desselben, erhoben wird.
Vermont (spr. wörmoͤnnt), einer der Neuengland⸗
staaten der Ver. Staaten von Amerika, 24767 dkm, (1900)