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Versammlungsrecht, das seit 1848 in Deutschland
zrundsätzlich bestehende Recht, zum Zwecke der Verhand⸗
sung bestimmter Angelegenheiten in öffentlichen wie in
solchen Versammlungen, welche nur hestimmten Personen
zugänglich sind, zusammenzutreten. Das V. ist durch die
dandesgesete geregelt. Der Polizeibehörde steht das Recht
zu, in die Versammlungen, in welchen öffentliche An⸗
gelegenheiten erörtert werden sollen, einen Vertreter zu
entsenden; dieser kann die Versammlung auflösen, wenn
Gesetzwidrigkeiten in derselben vorkommen.
Versandsteuern, Steuern, die von steuerpflichtigen
Waren in dem Augenblick fällig werden, wo sie vbon
einem Ort ꝓ andern in Bewegung gesetzt werden.
Versatil (lat.), beweglich, verunderlich Verfatilität,
Bewandtheit; Bewweglichteit, Wandeldarteit Versation.
)as Drehen und Wenden. [Pfandleihgeschüft.
Versatzamt, s.v. w. Leihhaus; Verfahgeschäft' suv. w.
VBersfaumnis, im Zivilprozeß die NRichtvornahme einer
Brozeßhandlung, zu welcher eine Partei verpflichtet oder be⸗
cechtigt ist. Die V. hat zur allgemeinen Folge, daß die Partei
nit der vorzunehmenden Prozeßhandlung ausgefchlossen
wird. Die Folgen der B. treten ohne Androhung bon
selbst ein, sofern das Gesetz nicht einen auf Verwirk⸗
lichung des Rechtsnachteils gerichteten Antrag erfordert.
Es tritt dann das Versäumnisverfahren ein. Wenn der
Fläger den Termin der mündlichen Verhandlung ver⸗
jäumt, so ist auf Antrag des Beklaͤgten das Verfüummisarteil
 dahin zu erlassen, daß der Kläger mit der Klage
abzuweisen sei; beim Ausbleiben des Beklagten wird
auf Antrag des Klägers, soweit sein Vorbringen den
Klageantrag rechtfertigt, Versäumnisurteil dem Klageantrag
gemäß erlassen, während, soweit der Antrag nicht ge—
rechtfertigt erscheint, die Klage abzuweisen ist. Gegen
das Versäumnisurteil findet Einspruch (1. d.) statt.
Vers blianes (frz., spr. währ blang), reimlose Verse
(S. auch Blankvers.)
Verschaffelt, Pierre Antoine, in Rom Pietro Fiamingo
zenannt, fläm. Bildhauer, geb. 1710 zu Gent, gest. 1703 zu
Mannheim; Vertreter der klassizistischen Rokokoplastik.
Verschiedenzeher (Retexomera), s. Käfer.
Verschleifung, in der Metrik, f. b. w. Auflösung.
Berschlußlaute, s. Laut. —
Berschneidung, s. Kastration; beim Wein die Ver—
nischung desselben mit einer andern Sorte.
Berschnittener, s. v. w. Kastrat (s. Kastration).
Verschollener, derjenige Abwesende, dessen Aufent⸗
jaltsort feit langem unbekannt ist, und von welchem es
wegen Mangels an Nachrichten zweifelhaft ist, ob er noch
lebt. Die Verschollenheit eines Schiffs GSeeverschollen⸗
heit), das eine Reise angetreten hat, wird nach Handels—
gesetzb. F 862 angenommen, wenn es innerhalb der Ver⸗
schollenheitsfrist den Bestimmungshafen nicht erreicht hat,
auch innerhalb dieser Frist den Beteiligten keine Nachrichten
über dasselbe zugegangen sind. (S. Todeserklärung.)
Verschwärung, Exulzeration, das Absterben und ber
Zerfall der Gewebe, wobei letztere zu einer übelriechenden
Masse (Jauche) ——— werden, und ein mehr oder min⸗
der großer Substanzverlust, ein Geschwür (s. d.) entsteht
Verschwender, im Sinne des Privatrechts eine Per—
son, welche durch Hang zu zwecklosen und unbesonnenen
Ausgaben oder durch mutwillige Vernachlässigung ihr Ver—
mögen der Zerrüttung aussetzt. Der Vkann eutmündigt
verden (s. Entmündigung).
Verschwindungslafetten
Tauchlaäfe

1916. Hydropneumatische 1917. Gegengewichts
Lafette lafette

dem Schuß das Verschwinden eines Geschützrohrs hinter
der aung Zum Zwecke des Ladens ermoͤglichen; ge—
schieht das Aufspeichern der Kraft durch iese
vön Luft, so heißen fie Hndropueumatische Lafetten cfu.

Abb. 1916)),, geschieht es durch Heben eines Gegengewichts,
Segengewichtslafetten IAbb. 1917; 8 Schlittenrohrträger,
z Gegengewichtshebel].
Verschwörung, die geheime Verbindung mehrerer
u unerlaubter Umgestaltung des Staates, seiner Ver—
assung und seiner Regierung. Das Reichsstrafgesetzbuch
ennt den Ausdruck V. nicht mehr; 8 883 bedroht senes
Zerbrechen, welches man gewöhnlich“ als V. bezeichnet
Zuchthaus nicht unter 5 J.).
Bersecz (deutsch Werscheiz), Stadt im ungar. Komitat
e I Theresieülanal— (18900 26 199 E., griech.-orient.
ischofssitz.
Versehen der Schwangern, angebliche Einwirkung
»on Sinnes-, bes. Gesichtseindrücken Schwangerer auf
die Bildung des Kindes.
Verseifung, Saponifikation, ursprünglich die Zer—
etzung der Feite durch Basen unter Bildung von Seifen
Alkalisalzen der Fettfäuren) und freiem Glyzerin, in
bertragenem Sinne jegliche Zerlegung eines Esters oder
Nitrils durch Alkalien, Wasfer oder Mineralsaäuren, die
ur Bildung, von organischen Saͤuren neben Alkoholen
»der Ammoniak führt.
Versetzstücke oder Setzstücke, auf der Bühne kleinere
Dekorationsstücke, wie Felspartien, Baumgruppen, Busch⸗
verk, Treppen, Säulen u. dgl.
Versetzungszeichen, in der Musik die Zeichen, welche
die Erhöhung (RX) oder die Vertiefung ()9 eines Tones
im eine Halbstüfe, doppelt gesetzt um eine Ganzstufe,
und die Wiederaufhebung ) diefer Veränderung anzeigen.
Bersfuß, s. Vers. .
Versichernug, Vertrag, wodurch sich jemand (der
Lersicherer) zur Üübernahme einer gewissen Gefahr (Risiko)
jegen Entrichtung einer bestimmten Summe (Prämie)
eitens des Versicherten verpflichtet. Der Vertrag daruber
heißt Police. (S. Versicherungswesen nebst Beilage.)
Versicherung an Eidesstatt wird in manchen
Fällen an Stelle des Eides abgenommen (3. B. den Ver—
lobten vom Standesbeamten, bei Steuerdeklarationen).
Die wissentlich falsche Abgabe einer solchen B. a. 6.
ist mit Gefängnis von 1 Monat bis zu83. bedroht
Reichsstrafgesebb. 8 156).
Versicherungsamt, die das Versicherungswesen über⸗
vachende oberste Staatsbehörde, in Deutschland das Reichs⸗
oersicherungsamt se dy) Für die Arbeiterversicherung (s. d.)
ind‚,das Naiserl. Aufsichtsamt für Privatversicherung
J. Beilage: Versichernugswesenf], in Osterreich das
zersicherungskontrollamt. ssicherung.
Versicherungsgebühr, Bersicherungsprämie, s. Ber⸗
Bersicherungsmarken, die zur Entrichtung der In—
aliditüts⸗ und Altersversicherungsbeiträge verwendeten
Marken ss. Beilage: Arbeiterversicherungs.
Versicherungsprämie, s. Versicherung.
Bersicherungsfschein, Polices. Versicherung.
Versicherungswesen, die Gesamtheit der wirt—
chaftlichen Veranstaltungen, die zum Zwece der Deckung
»on zufälligem und ee Vermögensbedarf getroffen
verden und auf dem Grundfatz der Gegenseitigkeit beruhen.
Legenseitigkeit bedeutet hierdei eine Vielheit von Wirt
chaften, die untereinander in der Weife in Verbindung
tehen, daß, sei es bewußt oder unbewußt, die eine der
andern zu Hilfe kommt. (S. die Beilage.)
Verfiegelung, Obsignation, gerichtlicher Akt, durch
velchen in Beschlag genommene Gegenftände (bei Haus⸗
uchungen, Nachlaßverwahrungen 2c.) durch Anlegung eines
Siegels jeder Verfügung Drüter entzogen werden. Ver—
etzung gerichtlich angelegter Siegel wird mit Gefängnis
bis zu 6 Monaten besträft (Reichsstrafgesehb. F 136).
Versieren (lat.), im Spiele sein, in Betracht kommen;
versiert sein, geübt, bewandert sein.
Versifizieren (Iat.) in Verfe dringen, Verse machen;
Berstfer, Versemacher, Reimschmied: Verisikation, Bers
zildung, Versbau.
Bersilberung, das Überziehen unedler Metalle mit
Silber. Bei sog. silberplattierten Waren wird der Über—
zug von Silberblech durch Deen ien Walzen in
Rlühhitze bewirkt, bei der Feuer⸗V. durch Auftragen eines
Silberamalgams, bei der kalten V. durch Einreiden eines
Hemenges von Chlorsilber, Chlornatrium, Pottafche und