Ver

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zeeigneten Fällen guf Schadenersatz wegen Nichterfüllung
und wenn eine Konventionalstrafe vereinbart ist, an
diese klagen. Strafbar ist der V., wenn es sich um
Nichterfüllung von Lieferungsverträgen über Kriegsbedürf—
nisse ꝛc. (Reichsstrafgesetzb. g 329) und um Bruch des
Hcuervertrags handelt (F 208).
Vertragshaäfen, Häfen in Ostasien, die vertrags—
mäßig dem freien Handel aller Rationen geöffnet find.
Bertragsstrafe, s. v. w. Fonventionalftrafe.
Bertragstarif, s. Generaltarif.
Vertretbare Sachen, fungible oder Quantitätsachen
 bewegliche Sachen, die im Verkehr nach Gewicht,
Zahl, Maß bestimmt zu werden pflegen (Bürgerl. Gefebb—
ð 8)), wie Geld, Gekreide ꝛc. S.auch Gattungskauf.)
Bertreter, gesetzlicher, s. Stellverkreter.
Vertugadins (Erz. spri wurrtuͤgadang), span. Reif⸗
öcke im 18. Jahrh.
Vertumnus, der altitalische Gott des Jahreswechsels
und der Geber der Jahreszeiten; ihm zu Ehren wurden
die Vertumnalien 18. Ang gefeiert.
Verule (Werulẽ), ind. Dorf, s. v. w. Elurä.
Veruntreuung, s. Unterschlagung.
Berurteilung, vedingte, s. Bedingte Verurteilung.
Verus, Lucius Alius, röm. Kaiser, Adoptivsohn (188
a. Chr.) des Antoninus Pius, vom rom. Kaiser Marcus
Aurxelius 161 zum Mitregent angenommen, gest. 169.
Verve (frz., spr. wärrw), Schwung, Begeisterung.
Vervielfältigungsapparate, Vorrichtungen, mit—
els deren durch Handarbeit oder auf demn. Wege eine
Vervielfältigung von Schriftstücken erfolgt. (S. Auto—
graphie, Kopieren, Hektograph, Mimeograph, Schapiro—
———
Verviers (spr. wärrwieh), Stadt in der belg. Prov.
Lüttich, an der Vesdre, (1504) 498168 E.; Tuͤch— und
tasimirfabrikation, Wollfärberei, Gerberei.
Vervins (spr. wärrwäng), Stadt im franz. Dep. Aisne,
1801) 3298 E.; hier 2. Mai 1588 Friede zwischen Frank⸗
eich und Spanien.
Verwaltung, Administrativn, im allgemeinen die
Besorgung eigener oder fremder Angelegenheiten, insbes
. v. w. Staalsverwaltung (s. d.). Verwaltungssachen,
im Gegensatz zu den Instizfachen die Angelegenheiten,
womit sich die zur Ausübung der Hoheitsrechte im Staate
außer den Gerichten berufenen Behörden und Beamten
zu beschäüftigen haben; das Verwaltungsrecht ist ein Teil
des öffentlichen Rechts. (S. Verwaltungsgerichtsbarkeit.)
— Bgl. G. Meyer, „Lehrbuch des deutschen Verwal—
tungsrechts“ (2 Bde., 2. Aufl. 1893—94); Otto Mayer,
„Deutsches Verwaltungsrecht“ (18853 -96); von Stengel,
„Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts“ (2 Bde.
u. 8 Ergänzungsbde., 1890 -98).
VBerwaltungsgemeinschaft, eine Art des Ehe—
ichen Güterrechts (sI. d.).
Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Gerichtsbarkeit
n Streitigkeiten auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts
Oberstes Verwaltungsgericht ist in Preußen das Ober⸗
oerwaltungsgericht in —— unterste Instanz das Kreis⸗
derwaltungsgericht (der Kreisgusschuß), Mittelinstanz der
Bezirksausschuß. In Bayern ist der Iustanzenzug: Beztrks—
amt, verwaltungsrechtlicher Senat der Kreisregierung, Ver—
waltungsgerichtshof in Ninen
Verwandlung (naturwiss.), s. Metamorphose.
Verwandtschaft, Blutsverwandischaft, die Verbin
ung mehrerer Personen durch Abstammung in gerader
gufsteigender und absteigender) Linie zwischen Vorfahren
Aszendenten) und Ampen (Deszendenten) und in der
Seitenlinie GKollaterallinie) zwischen denen, welche von
emeinschaftlichen Stammeltern abstammen (Kollateralen).
Sz auch Geistliche Verwandtschaft und Schwägerschaft.—
Themische Verwandtschaft, s. Affimität.
Verweis, Erklärung, daß die Handlungsweise je—
mandes eine zu mißbilligende, ungefetzliche gewesen sei,
meist Disziplinarfirafe. Der gerichtliche B. als leichteste
Strafe kommt nach dem Reighsflrafgesehbuch sF 7) nur
ei ugendlichen Personen dis zu 18 J. in Anwendung
Verwendung, sNütziche Verwendung,
Verwendungsbereich (Seew.), s. Aktionsradius.
Berwerfen, Sehlgeburt (Rhorlos), dei den Haus—
reren die Ausstokung der noch icht lebesfähigen Ingn

zvx Ablauf der Tragezeit, am häufigsten bei Kühen (Ver—
kalben), seltener bei Pferden Gerfohlen).
Verwerfung, Sprungkluft, Spalien im Gebirge,
lüngs deren eine Verrückung der beiderseitigen Gebirgs—
teile (Flügel) gegeneinander stattgefunden hat, seltener
in horizontalem, meist in vertikalem Sinne. Eine V.
olgt entweder den Falten der Gebirge (Langs-V.) oder
zurchsetzt sie rechtwinklig (Quer-⸗V.). [Abb. 652, c, d;
kdafel: Geologische Förmationen, 6,8.
Verwesung, s. Fäulnis.
Verworn, Mar, Physiolog, geb. 4. Nov. 1868 in
Berlin, Prof. in Jena, seit 1901 in Göttingen, suchte
Jauptsächlich die Lebenserscheinungen einzelliger Wesen zu
erforschen; schrieb: „Allgemeine Physiologie“ (4. Anfl. 1803),
Das Neuron“ (1800)., Die Biogenhypothefe (1903) u. a.
Verzierung, s. Ornament. — In der Muͤsit sind B.
in früherer Zeit Manieren, auch Agrements genannt)
leine Tonfiguren und Hilfsnoten zur Belebung und Aus—
üllung der Melodie; die wichtigsten find Vor⸗ und Rach—
chlag, Doppelschlag, Triller uͤnd Pralltriller, Mordent
uind Arpeggio.
Verzinken, Überziehen eiserner Gegenstände mit Zink,
ils Schutzmittel gegen den Rost, geschieht durch Eintauchen
des Eisens in eine Salmiaklösung und Einsenkung in ein
iber den Schmelzpunkt erhitztes Linkbad. Das auf diefe
nechan. Art hergestellte verzinkte Eisenblech heißt galvani⸗
iertes Eisen. Die galvanische Verzinkung geschieht in
iner in von Zinkoryd in Natronlauge oder' von
chlorzind und Salmiak. — Vgl. Hartmann (5.Aufl. 1906).
Verzinnen, UÜberziehen von Metallgegenständen mit
Zinn, zum Schutz vor der Zerstörung durch Rost und der
Finwirkung auflösender Mittel (Säuren ꝛc.), geschieht
)urch Eintauchen der sauber gereinigten Gegenstunde in
geschmolzenes Zinn oder durch das sog. Weifsieden, wo—
bei die Gegenstände mit einer Lösung von Weinstein in
einem verzinnten Kessel mit Zinnkörnern gekocht werden.
— WBgl. Hartmann (8. Aufl. 1906).
Verzuckerung, Saccharifikation, chem. Umwandlung
»on Kohlehydraten in Zucker, z. B. die Bildung voñ
Traubenzucker beim Erhitzen von Zellulose mit verduͤnnter
Schwefelsäure, oder von Traubenzucker und Malzzucker
ius Stärke durch die Diastase des Malzes.
Verzückung, s. Eklstase.
Verzug (lat. mora), die Verzögerung der Erfüllung
iner Forderung, welche entweder dem Gläubiger (Am
tahme⸗V.) oder dem Schuldner (Erfüllungs-V.) zur Last
ällt. Der Schuldner im V. hat dem Gläubiger den
Schaden zu ersetzen, welcher ihm daraus erwadsen ist,
daß ihm nicht rechtzeitig geleistet wurde. Bei Geldschulden
ind mindestens 4 Proz Verzugszinsen zu entrichten Deut⸗
ches Bürgerl. Gesetzb. ß 288); bei Handelsgefchüften be—
ragen die Verzugszinsen 5 Proz. Ist der Glänbiger im
Annahme-V., so hat der Schuͤldner, so lange der V.
dauert, nur für boͤsen Vorsatz und grobe Fahrläffigkeit
rinzustehen. Der Schuldner kann sich durch Hinterlequng
von seiner Schuld befrelen.
Vesallus, Andr. Anatom, geb. 31. Dez. 1514 zu
Brüssel, Leibarzt Karls V., dann Philipps TI. gest. 15. Olt.
1564 auf Zante; Begründer der neuern Anatomie; schrieb:
Corporis humani fabrica“ (1548 u. ö.). — Biogr. von
stoth (1892).
Vesioantia, s. Blasenkäfer und Vesikatorien.
Vestkatorien (Vesicantia), blasenziehende Mittel:
Spanische Fliege, Senf u. a., angewendet zur Ableitung
iner Entzundung in tiefer gelegenen Teilen.
3 Vepiio⸗ Hauptstadt der Sequaner in Gallien; jetzt
esancon.
Befoul (spr. w'suhl), Hauptstadt des franz. Dep. Haute⸗
Sadne, am Durgeon, (1801) 3704 E.
Vespa (at.), Wespe (s. Faltenwespen).
Vespasianus, Titus Flavius, rom, Kaiser 60 —79
i. Chr., geb. Ien. Chr. bei Reate, zä Konsul, dann Stattzalter
 in Afrika, unterdrückte 66 den Aufstand der Juden,
chuf als Kaiser geordnete Verhältnisse, gest. 28. Juni 70.
Besper (lat.) in der kath. Kirche die auf abends 6 Uhr
allende hora danontes (s. Horen). Vesperbilder, die Dac—
tellungen der der Sterbestunde Christi folgenden Begeben⸗
seiten: Kreuzabnahme, Beweinung (Fiéta) und Graß—
equna Christi.