Volkskalendern hervorragt; ferner Schriften von Jerem.
Gotthelf, Berthoͤld Auerbach, Ahlfeld (mit christl. Ten—
denz), auf naturwiss. und geogr. Gebiete Roßmäßler, Grube,
darl Müller ꝛc., und in' neuer Zeit ganze Reihenfolgen,
wie die „Calwer Familienbibliothek“, Spamers „Volks
bücher“, Fessens „Volks- und Jugendbiblisthet“ ua. zur
Verbreitung guter V. entstanden Volksschriftenvereine, wie
der Zwickauer (1841), Württemberger (1843), Nordwesideutsche
 (Berlin), Wiesbadener, die Deutsche Dichter⸗Ge—
düchtnis-⸗Stiftung (1901) 2c. — Vgl. Schaubach (1868)
Voltsschulen, die niedern Schulen, die eine gewöhn—
lich mit dem 14. Lebensjahre abschließende allgemeine Vor—
bildung geben: Land- und er ane Armen⸗ oder Frei—
schulen, Gemeinde- oder Bezirksschulen, Bürgerschulen
(s. Beilage: Schulwesen].
Volkssonuveränität, das staatsrechtliche Prinzip, wo—
tach die höchste Gewalt in der Gesamtheit des Volks liegt.
Volksspiele, s. Volks⸗ und Jugendspiele.
Volkstedt, Dorf im Fürstent. Schwarzburg-Rudolstadt,
bei Rudolstadt, an der Saale, (1000) 1761 E.; 1786
Aufenthalt Schillers.
Volkstrachten, die bes. in den einzelnen Gegenden
ines Landes vom Lands und Kleinbürgervolk bevorzugten
Lleidungen, meist grellfarbig, aus wertvollem Stoff, mit
Sonderbarkeiten im Aufputz; neuerdings durch städtisch—
Zultur immer mehr verdrungt. ELiteratur s. Kostum',
Volkstribunen, s. Tribuͤn.
Volks⸗ und Jugendspiele, pädagogisch geordnete
Bewegungs- oder Tuͤrnfpiete, schon von JZahn gepflegt,
nach Erlaß des Ministers von Goßler vom 27. Ott. 1880
wieder aufgenommen; voran ging Görlitz unter Leitung
don Schenckendorff und Eitner, Der Zentralausschuß zut
Förderung der Jugend- und Volksspiele in Deutschland,
21. Mai 1896 zu Berlin von Schenckendorff gegruͤndet,
gibt Jahrbücher und Mitteilungen hergaus und veranstaltei
LQurse zür Ausbildung von Lehrern. — Bgl. Eitner (8. Aufl.
1823), Koch und E. von Schenckendorff (1895).
Volksverein für das katholische Deuͤtschland,
ein 1890 mit dem Sitze in Mainz von Laien und Geist⸗
lichen begründeter Verein zur Betämpfung der sozialen
Umsturzbestrebungen, wirkt durch Verfaämmlungen, Flug⸗
blätter, Volksschriften, Sozialkorrespondenz an kath. Zei⸗
zungen. Organ: „Der Volksverein!““ (M.⸗Gladbach).
Volksversfammlung, s. Etklesia und Komitien, über
das jetzt geltende Versammlungsrecht s. d.
VBolksvertretung, die Vertretung des Volks in seiner
Gesamtheit durch Ve Abgeordnete oder auch vom
Stgatsoberhaupte verufene Vertreter (Repräfentanten,
. Repräsenktativsystem).
Volkswirtschaftslehre, Nationalökonomie oder
potit. Okonomie, Lehre vom wirtschaftlichen Leben der
Pölker, d. i. von Produktion, Umlauf und Konsum der
Güter, sowie den Regeln, nach denen sich dies vollzieht,
seit dem 17. Jahrh. systematisch ausgebildet, erft in dem
Merkantilsysteni (s. de), dann in dem physiokratischen oder
Agrikultursystem (s. Physiotratismus). Von größerer Be⸗
deutung wurde das von Adam Smith begründete In dustrie⸗
ystem, gegen dessen Freihandelstheorie (s. Freihandel)
ber einẽe des. durch List in Deutfhland nd Carey in
Amerika geförderte proteltionistische Gegenströmung (f.
Echntzzollsystem) entstand. Andere wichtige Nachfolger:
Ricardo (Gesetz von Grundrente und Arbeitslohn), Malthus
Bevoͤllerungstheorie uc. (S. auch Sozialismus.) Größere
Lehrz und Handbücher von Roscher, Adolf Wagner,
Schäffle, Menger, Schmoller, Conrad, Cohn, Klein⸗
wächter, G. von Schönberg (4. Aufi. 1896 fg.), „Hand⸗
ind Lehrbuch der Staatswissenschaften“ (hg. von boi Heckel,
8883 fg., auf 30 Bde. berechnet); Handwörterbuch der
Staatswissenschaften von Conrad, Elfter, Lexis und
Loening (2. Aufl., 7 Bde. 1808 190) Wörterbuch der
Volkswirtschaft (19. von Elster, Aufl., 1906; Geschichte
er B. von Roscher 1870), Eisenhart (2. Auft. 19041)
Ducken (Tl. 1, 1802), Bechaur (deutsch, Bd. 1, 1803).
Volkswirtschafisrat, eine durch Verordnung vom
17. Nop. 1880 ins Leben gernfene Körperschaft in Preußen,
velche der Negiexung in wirtschaftlichen Fragen beratend
zur Seite stehen soll, bestehend aus 76 für eine Sitzungsperiode
 von 5 Jahren teils durch Wahl, teils durch Er—
nennung berufene Mitglieder.

9333

Vol

Bolkszählungen, periodische amtliche statist. Er—
ebungen, die die Ermittlung des Standeb der Be—
ölkerung (s. d.) in einem Staate zum Gegenstand haben,
ine der umfassen dsten und bedeutendsten Unternehmungen
Xx, IAntlichen Statistik. Im Mittelalter in ingzelnen
Städten, seit dem 18. Jahrh. in ganzen Staaten (Preußen,
Hessen, Schweden) vorgenommen, seit Mitte des 10. Jahrh.
im Deutschen Zollverein seit 1834 alle 8 Jahre) allgemein
iblich, und zwar in Deuischland (seit 1878) und Frankreich
 alle 5, sonst meist alle 10 Jahre.
Volkusen, der Seestorpion(f. Panzerwangen).
Bolland, s. v. w. Faland (s. d.).
Vollblut, bei der Zucht der Haustiere solche Tiere,
eren Vorfahren oder Nachzüucht sich durch Leistungen aus⸗
ezeichnet häben, oder Produkte überlegter Züchtung durch
nen von erblich gesicherter Formvollendung, ins
es‚bei Pferden (s. d.) gebräuchlich
Vollblütigkeit, s. ——
VBollbraffen, s. Backbrassen.
Bolljährigkeit, sJ. Großihrigkeit.
Bollkaufmiann, Bezeichuung'des Kaufmanns (s. d.)
m Gegensaß zum Minderkaͤufmaͤnn.
Bollkugel, s. v. w. Vollgeschoß (s. Geschoß).
VBollmacht, s. Mandat.
—A—— Prokuraindossament.
Vollmar, Georg von, sozialist. Publizist und Poli—
iler, geb. 7. März 1880 in Muünchen, bis 1867 bayr. Offi⸗
ier, im Feldzugẽ 1870/71 als Kriegstelegraphenbeamter
chwer verwundet, trat 1876 der sozialdemokrat. Partei
dei, seit 1881 Mitglied des Reichstags, feit 1898 auch
»es bayr. Landtags, lebt auf seiner Besihung Soiensaß
am Wolchensee.
Vollniöller, Karl, Sprachforscher, geb. 16. Okt.
848 zu Ilsfeld in Württemberg, 1877 Prof. der roman.
uind engl. Philologie in Erlangen, 188191 in Got
ingen, lebt seitdem in Dresden, Herausgeber der
Roman. Forschungen“, des „Kritischen Jahresberichts
iber die Fortschritte
»er roman. Philologie“
1892 fg.) u. a.
Vollmond, s. Mond
Vollschiff, Drei⸗
naster, Schiff, das 8
Masten und an jedem
gAleichviel Stengen,
Rahen und Segel führt,
oollgetakelt ist Abb!
1928.
Bolstredbarkeit, s. Zwangsvollstreckung.
Bo ustrecken de Gewalt, s. o¶ w. Vollgichende Gewalt
Bollstreckung, s. Zwangsvollstreckung. ICG. d.).
Vollstreckungsbefehl, der in feiner Wirkung einem
ür vorldufig vollstreckbar ertlärten Versäumnisurteil gleich⸗
ommende Befehl, welchen das Amtsgericht im Mahnver⸗
ahren auf Antrag des Flägers erläßt, wenn der Schuldner
dem vorher erlassenen Zahlungsbefehl nicht Folge geleistet
und auch keinen Widerspruch erhoben hat. Wird wider
hen B. binnen 2 Wochen Einfpruch erhoben, so verliert
er seine Kraft (Deutsche —— 8700).
Vollstreckungsbehörden, die mit der Vollstreckung
ichterlicher Anordnungen und Urteile betrauten Behörden
S„traf⸗ V. ist die Staatsanwaltschaft, B.in Bivilsachen Ge⸗
und Amtsgericht, teilweise auch die Notare.
Vollziehende Gewalt, die ausführende Staats—
zewalt im Gegensatz zur gesetzgebenden und zur richtenden,
iach Montesquieus Dreiteilung: pouvosr législatit, exé
atif, judiciatro. ster Is. Vollstrekungsbehörden).
Bollziehungsbeamter, v. w, Vollstreckungsbeam
Volme, J. Rebenfluß der Ruhr im preuß. Reg.⸗Bez.
Arusberg, mündet nach 40 km gegenüber Herdecke.
Volney (spr. wolnuͤ), Constantin Francois de Chasse⸗
weuf, Graf, franz. Reifender und ethnogr., polit und
ohilos. Schriftsteller, geb. 8. Febr. 1767 zu Ercon (Anjou),
jest. 258. April 1820; Hauptwerk: „Les ruines ou α—
ations sur les révolutions des empires“ (1791 u. ö.;
)eutsch von Forster, 18. Aufl. 1880).
Volontär (ftz. xolontaire), Freiwilliger, ein ohne
Behalt oder Sold Dienender, bes. im Haͤndel und' in
der Landwirtschaft.

1928. Vollschiff.