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Webersches Gesetz, in der Psychophysik das nach
E. H. Weber benannte Gesetz, wonach die Unterschiede der
Reize den absoluten Größen derselben proportional wachsen
e wenn sie als gleich beurteill werden sollen; es
hat bisher noch nicht in allen Sinnesgebieten Bestätigung
Weberschiffchen, sJ. Schiff fAbb. 1627]). Igefunden.
Webervögel, allgemein Voͤgel, die ihr Nest mit faden⸗
oörmigem Material (Pferdehaaren, Wolle, Pflanzentei—
En 2ch) gewebeühnlich auskleiden, im engern Sinne sind
die W. oder Weberfinken (Ploceldas) eine Familie der
Singvögel, mit kräftigem, kegelförmigem Schnabel, meist
schön gefärbt, die feht kunstvolle, aus Gras geflochtene,
ncutelformige Nester bauen. Gesellig lebende, ber Sud
asien, Mittels uud Südafrika verbreitete Vögel. Hier⸗
jer die Gattg. Textor (Biehweber) mit dem Alektoweber
Toxtor Alecto Temm.) schwarz, Mittelafrika; der philip—
pinische W. (Ploceus philippinus Quu.), gelb, braun ge—
leckt, Philippinen; Feuerweber (Feuerfink, Eaplectus
franciscana Isert sSafel: Afrikanische Tierwelt,
26)), sperlingsfarben, Männchen zur Paarungszeit
brennendrot und schwarz, Ost- und Mittelafrika; Rapo—
eonsvogel (Euploctos melanogaster Sionins sebd. 26))
Goldweber (Ayphanthornis au rsonve Grayꝶꝙ lebd., 28)
Bitwenvogel h.d.), Prachtfinken (s. d.).
Webrante, s. v w. Salband (P. d.).
Webschulen, Schulen zur Ausbildung in der Hand—
zud Maschinenweberei. Die ülteste höhere W. hat Chemnitz
seit 1837); ferner gelten von den Sachsens als
Zöhere: Crimmitschau, Glauchau, Großschönau, Meerane,
Werdau und, Reichenbach. Von den 18 preuß. W. sind
die bedeutendsten die zu Krefeld, Aachen, Mülheim a. Rh.,
Spremberg und Berlin. Bahern hat W. in Passau,
Münchberg und Lambrecht, Württemberg in Reutlingen,
Elsaß in Mülhausen. Die bedeutendstenn W. Osterreichs
ind zu Reichenberg (1862), Bruͤnn (1860), Wien und
Webspinnen, s. Spinnen. WBielitz
Webster, Ori im nordamerik. Staate Massaqchusetts,
Webstuhl, s. Weberei. [(1800) 8804 E
Webzettel, s. Armüre.
Wechsel, Wechselbrief frz. lettro de change, engl.
bàltof exchange, ital. Iettera di cambio), schriftliches
Bersprechen, durch das sich der Aussteller verpflichtet, nach
einem hierfür geltenden besondern Recht (Wechselrecht,
s. d.) an eine im Dokument genannte Person eine gewisse
Summe Geldes (s. Wechselsumme) zu einer bestimmten
Zeit und an einem bestimmten Orte (Wechseldomizil)
entweder selbst zu zahlen oder durch jemand zahlen zu
lassen. Der W. entstand im Mittelalter in FItaͤlien und
hat sich zu einem förmlichen Papiergeld der Kaufleute
ausgebildet, das nach Belieben als Zahlung verwendet
verden kann (s. Indossament) und an der Boͤrfe verhandelt
vird GWechselturs, Valuta), auch meist stempelpflichtig ist
J. Wechselstempel), wie bes. der gezogene, trassierte W.
Tratte), worin in Briefform der Bezogene von dem Aus—
teller aufgefordert wird, an den Remittenten (f. d.) oder
Order, da i. Nachmann, die Zahlung zu leisten; er heißt
Blatz-W., wenn am Orte der Ausstellung zahlbar.“ Die
Form einer Schuldverschreihung hat der eigene oder trocne
W. bei dem der Aussteller selbst die Zahlung leistet.
Beide Arten W. können Domizil-Wi, d. i. an einem andern
als dem gewöhnlichen Wohnorte des Bezogenen bezüglich
Ausstellers (eigen-irassierte W.) zahlbar sein. Rekta W.
B. ohne die Formel an Order“W. an eigene Order
Tratte, die gelegentlich durch Indossament an den Remit—⸗
tenten zübertragen wird. Man stellt die W. in einem
GSola-W.; fälschlich auch für Eigen⸗W. angewendet) oder
mehrern Exemplaren (Wechselduplikat, als Prima⸗, Se—
kunda⸗· Tertia⸗W.) aus. Rücksichtlich der Zahlung ꝛc.
von W. sJ. Alzept, Ehrentage, Intervenieren, Notadresfe,
Brotest, Regreß Rün W.“ CRetour W Ritratte), W.,
mittels dessen ein Inhaber den Betrag des vom Bezogeneun
nicht bezahlten W. nebfi Kosten anf binen der Vornnne
trassiert. Wechfelreiterei, das Verfahren mittelloser Leute,
sich durch gegenfeitige Gefälligkeitsakzepte und deren Dis
kontiernug Geld zu beschaffen Keulerts, W zu gleichem
Zwecke mit fingiertem Aussteller, oft anch Bezogenen, auch
einem oder mehrern fingierten Giranten. Wechselfälfchung
jin det entweder durch Mißbranch der Ramensunserschrt he
Ausstellung eines W.oder durc Veränderung ne echten

B. statt; das echte Akzept sowie die echten Indossamente
behalten auf dein gefalfchten W. wechselmäßige Wirkung.
kin W. verjährt dem Akzeptanten gegenüber in 8 Jahren,
n bezug auf Regreßanspruche je nach der Entfernung des
Wohnortes der Vormänner in 8 6, 18 Monaten. Wechsel⸗
ähigkeit, die Befugnis, Wechselverbindlichkeiten zu über⸗
nehmen, bes. W. auszustellen, besitzt in Veutschland, wer
dertragsfähig ist. Lileratur s. Wechselrecht.
Wechselbälge, nach dem Volksglauben Zwergkinder,
die die Zwerge Eltern heimlich in die Wiege legen, wo⸗
für sie deren Kinder entführen.
Wechselbegriffe, s. Korrelat.
Weqhselbrief, s. Wehfel.
Wechselburg, Marktflecken in der süchs. Kreish. Leipzig,
hauptort der graft. Schönburgschen Lehnsherrschaft Wi,
in der Zwickauer Mulde, 7 16508 E.; spaͤtroman.
Wechfelbürgschaft, s. Aval, [Schloßkirche.
Wechfeleöten, s. Eottus.
Vechseldomizii, Wechselduplikat, s. Wechsel.
Vechseleinreden, s Wechselklagen.
Bechselfãhigkeit, Wechseifäcschung, s. Wechsel.
Wechselfieber, Kaltes Fieber ehri intormittens),
n sumpfigen Gegenden heimische Irietienteen er⸗
ennbar durch heftige Fieberanfäle, die mit fie erfreien
Zwischenzeiten regelmäßig abwechseln, hat zur Folge starke
MNilzschwellung, Störung der Verdauung und oft heftige
Neuralgien. Rach der Wiederkehr der Anfälle unterscheidet
man ein⸗, dreis und viertägige W. (Febris quotidiana,
tortiana und qusrtans). Ursache: mikroskopisch kleine,
zu den untersten Klassen des Tierreichs (Protozoen, viel⸗
leicht auch Kokzidien) gehörige Parasiten, die in die roten
Blutkörperchen eindringen und von dem Hämoglobin leben.
Außer dieser sog. endogenen Entwicklung findet eine
xrogene vermutlich in Stechmücken statt. Behandlung:
wroße Kaben Chinin, das die Parasiten im Blute toͤtet.
das W. ist bef. häufig in den Tropen. Die W. der
Tropen, bezeichnet als Malaria-, Batavia-, Polka-,
Jungle-, age Klima-s, Tropen- und Küstenfieber,
ind bösartiger als unsere W.; zu'vollkommener Heilung
st häufig ee in die Heimat unerläßlich.
—— ebe, zur Transmission gehörige Mechanis—
men, mittels deren man das Abersetzungsvberhältnis zwischen
2 Wellen verändern kann JTafel Automobil il, ées.
Wechfselklagen, die Klagen, — welche Anspruͤche
aus Wechseln im Sinne der Wechselordnung (Wechselsorderungen)
 verfolgt werden; sie können im Wechsel⸗
rozeß oder im ordentlichen Verfahren angesiteilt werden.
Wechseleinreden, Einreden, welche den Wechselansprüchen
entgegengesetzt ˖· werden; es können dies um solche seiu,
velche aus dem Wechselrecht selbft hervorgehen oder dem
—Schuldner gegen den Kläger unmittelbat zustehen.
Wechselnehmer, s. v. w Renuttent (s. d. und Wechsel).
Wechselordnuung, s. Wechselrecht.
gecretee sJ. Protesi.
Wechfelprozeßß, Abart des Urkundenprozesses, das
ihgekürzte Verfahren, das für Wechselklagen (s. d.) von der
Zivilprozeßordnuing (CC bo2608 u 592- 601) vorgesehen
st vichtig ist für dasselbe bes. die Wechselstrenge s. b.).
Weqchselrecht, Inbegriff der die Wechsel betreffenden
eschriebenen GWechseloroͤnungen) und nicht geschriebenen
rechtsständige Gewohnheiten der Kaufleute) Rechte. Von
erstern am wichtigsten der franz Codo de com α_
gie Allgemeine Deutsche Wechselordnung; diese wurde 1847
u Leipzig von einer Kommiffion ausgearbeitet und in
den einzelnen Staaten durch Landesgesetz (in Preußen
Lerordnung vom 6. Jan. 1849) eingefuͤhrt, durch die sog.
ürnberger Novellen, die 1887 pon einer in Nürnberg
agenden Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs
eines Deutschen ⏑⏑⏑ ausgearbeitet wurden,
ergänzt und 1871 zum eichsgesetz erhoben; durch Ein—
ührungsgesetz zum Handelsgesetzbuͤch von 1887, Art. 8,
st Art. 80 beseitigt. — VWol. Rehbein, „Allgemeine
deutsche Wechselordnung“ (7. Aufl 1804); en
Lehrbuch des W.“ (1800); Ney, „Das deutsche W.“
3. Aufl, 1801); Canstein, Das W. Osterreichs“ (2. Aufl.
Wechselregreß, s. Regreß. [(1903).
Wechselreiterei, s. Wecsel.
Wechselschluß, Wechselvorvertrag, der Vertrag zwi⸗
chen Geber und Nehmer des Wechsels über die Be—